Sitzung: 19.11.2018 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
1.
Allgemein:
Gemäß Art 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes
(BayFwG) hat der Landkreis als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis die für
den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge
zu beschaffen und zu unterhalten oder hierfür Zuschüsse zu gewähren. Hierzu
zählt nach der Vollzugsbekanntmachung zum BayFwG auch die Anschaffung von
Rüstwagen.
Derzeit sind im Landkreis Würzburg vier
Rüstwagen stationiert. Zwei dieser Fahrzeuge (stationiert in Hettstadt und Rottendorf)
sind mittlerweile 28 Jahre alt. Auf Grund dieses Alters und dem damit
verbundenen erhöhten Erhaltungsaufwands ist eine Ersatzbeschaffung
erforderlich.
2.
Abwicklung der Ersatzbeschaffung:
2.1 interkommunale Zusammenarbeit:
Nachdem neben dem Landkreis auch die Stadt
Würzburg einen Rüstwagen benötigt, hat man sich entschlossen, die Beschaffung
im Rahmen einer sog. interkommunalen Zusammenarbeit durchzuführen. Eine
entsprechende Zweckvereinbarung zwischen Stadt und Landkreis Würzburg wurde am
10.09.2018 geschlossen. Auf Grund dieser gemeinsamen Beschaffung ist mit einem
um 10 % erhöhten Zuschuss durch den Freistaat Bayern zu rechnen. Außerdem ist
durch den Kauf von drei (relativ) baugleichen Fahrzeugen evtl. ein günstigerer
Kaufpreis zu erzielen.
2.2 Kaufpreis (Schätzung):
Auf Grund der derzeitigen Marktsituation wird
von einem Kaufpreis von ca. 450.000,00 € je Rüstwagen ausgegangen.
2.3 Förderung:
Auf Grund der derzeit gültigen
Zuwendungsbestimmungen des Freistaats Bayern sind folgende Zuschüsse je
Fahrzeug zu erwarten:
Zuwendung
des Freistaats Bayern 147.000,00
€
Sonderzuwendung
(interkommunale Zusammenarbeit) 14.000,00 €
Zuwendungen gesamt 161.000,00 €
2.4 Vergabeverfahren:
Nachdem der Nettoanschaffungspreis über dem
sog. Schwellenwert liegt, ist zur Beschaffung der Rüstwagen ein EU-weites
Vergabeverfahren durchzuführen.
Bei der Durchführung dieses Verfahrens werden
Landkreis und Stadt von einem Vergabebüro unterstützt. Kosten hierfür werden
sich auf knapp 10.000 € belaufen. Diese Kosten werden – entsprechend der o. g.
Zweckvereinbarung – Landkreis und Stadt Würzburg je zur Hälfte tragen.
2.5 Gesamtkosten (Schätzung):
Folgende Kosten sind für den Landkreis zu
erwarten:
Fahrzeugkosten (2 x
450.000,00 €) 900.000,00
€
Kosten
Vergabebüro 5.000,00 €
Kosten gesamt 905.000,00
€
Zuwendung Freistaat Bayern (2 x 147.000,00 €) 294.000,00 €
Sonderzuwendung (2 x 14.000,00 €) 28.000,00 €
Kosten für Landkreis 583.000,00
€
3.
Haushalt:
Die zur Beschaffung der Rüstwagen
erforderlichen Mittel werden im Haushalt für das Jahr 2019 eingeplant. Bereits
im Haushaltsjahr 2018 waren Mittel für die Beschaffung der Fahrzeuge enthalten.
Auf Grund des zeitintensiven Vergabe- und Beschaffungsverfahrens wird der
Erwerb der Rüstwagen erst 2019 erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt den FB13 die Ausschreibungsunterlagen
für die Rüstwagen zu erstellen und das Vergabeverfahren durchzuführen. Außerdem
wird die Verwaltung beauftragt, die für die Beschaffung der zwei Rüstwägen
erforderlichen Mittel in 2019 erneut zu veranschlagen.
Der Landrat wird ermächtigt, den Auftrag an
den Anbieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.
Debatte:
Frau Löffler, Geschäftsbereichsleitung Kommunales, Sicherheit und Verbraucherschutz, erläutert den Sachverhalt.
Beschluss:
Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt den FB13 die Ausschreibungsunterlagen
für die Rüstwagen zu erstellen und das Vergabeverfahren durchzuführen. Außerdem
wird die Verwaltung beauftragt, die für die Beschaffung der zwei Rüstwägen
erforderlichen Mittel in 2019 erneut zu veranschlagen.
Der Landrat wird ermächtigt, den Auftrag an
den Anbieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.
Zur weiteren
Veranlassung an FB 13, ZFB 2
Zur Kenntnis an GB 1,
ZB, KrPA