Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

 

1.   Allgemein:

 

Gemäß Art 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) hat der Landkreis als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge zu beschaffen und zu unterhalten oder hierfür Zuschüsse zu gewähren. Hierzu zählt nach der Vollzugsbekanntmachung zum BayFwG auch die Anschaffung von Rüstwagen.

 

Derzeit sind im Landkreis Würzburg vier Rüstwagen stationiert. Zwei dieser Fahrzeuge (stationiert in Hettstadt und Rottendorf) sind mittlerweile 28 Jahre alt. Auf Grund dieses Alters und dem damit verbundenen erhöhten Erhaltungsaufwands ist eine Ersatzbeschaffung erforderlich.

 

 

2.   Abwicklung der Ersatzbeschaffung:

 

2.1 interkommunale Zusammenarbeit:

 

Nachdem neben dem Landkreis auch die Stadt Würzburg einen Rüstwagen benötigt, hat man sich entschlossen, die Beschaffung im Rahmen einer sog. interkommunalen Zusammenarbeit durchzuführen. Eine entsprechende Zweckvereinbarung zwischen Stadt und Landkreis Würzburg wurde am 10.09.2018 geschlossen. Auf Grund dieser gemeinsamen Beschaffung ist mit einem um 10 % erhöhten Zuschuss durch den Freistaat Bayern zu rechnen. Außerdem ist durch den Kauf von drei (relativ) baugleichen Fahrzeugen evtl. ein günstigerer Kaufpreis zu erzielen.

 

2.2 Kaufpreis (Schätzung):

 

Auf Grund der derzeitigen Marktsituation wird von einem Kaufpreis von ca. 450.000,00 € je Rüstwagen ausgegangen.

 

2.3 Förderung:

 

Auf Grund der derzeit gültigen Zuwendungsbestimmungen des Freistaats Bayern sind folgende Zuschüsse je Fahrzeug zu erwarten:

 

            Zuwendung des Freistaats Bayern                                         147.000,00 €

            Sonderzuwendung (interkommunale Zusammenarbeit)          14.000,00 €

            Zuwendungen gesamt                                                         161.000,00 €

 

2.4 Vergabeverfahren:

 

Nachdem der Nettoanschaffungspreis über dem sog. Schwellenwert liegt, ist zur Beschaffung der Rüstwagen ein EU-weites Vergabeverfahren durchzuführen.

 

Bei der Durchführung dieses Verfahrens werden Landkreis und Stadt von einem Vergabebüro unterstützt. Kosten hierfür werden sich auf knapp 10.000 € belaufen. Diese Kosten werden – entsprechend der o. g. Zweckvereinbarung – Landkreis und Stadt Würzburg je zur Hälfte tragen.

 

 

2.5 Gesamtkosten (Schätzung):

 

Folgende Kosten sind für den Landkreis zu erwarten:

 

            Fahrzeugkosten                                  (2 x 450.000,00 €)                   900.000,00 €

            Kosten Vergabebüro                                                                               5.000,00 €

            Kosten gesamt                                                                                  905.000,00 €

Zuwendung Freistaat Bayern              (2 x 147.000,00 €)                   294.000,00 €

            Sonderzuwendung                              (2 x   14.000,00 €)                     28.000,00 €

            Kosten für Landkreis                                                                       583.000,00 €

 

 

3.   Haushalt:

 

Die zur Beschaffung der Rüstwagen erforderlichen Mittel werden im Haushalt für das Jahr 2019 eingeplant. Bereits im Haushaltsjahr 2018 waren Mittel für die Beschaffung der Fahrzeuge enthalten. Auf Grund des zeitintensiven Vergabe- und Beschaffungsverfahrens wird der Erwerb der Rüstwagen erst 2019 erfolgen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt den FB13 die Ausschreibungsunterlagen für die Rüstwagen zu erstellen und das Vergabeverfahren durchzuführen. Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, die für die Beschaffung der zwei Rüstwägen erforderlichen Mittel in 2019 erneut zu veranschlagen.

 

Der Landrat wird ermächtigt, den Auftrag an den Anbieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.

 

 

 

Debatte:

 

Frau Löffler, Geschäftsbereichsleitung Kommunales, Sicherheit und Verbraucherschutz, erläutert den Sachverhalt.


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt den FB13 die Ausschreibungsunterlagen für die Rüstwagen zu erstellen und das Vergabeverfahren durchzuführen. Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, die für die Beschaffung der zwei Rüstwägen erforderlichen Mittel in 2019 erneut zu veranschlagen.

 

Der Landrat wird ermächtigt, den Auftrag an den Anbieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.

 

 


Zur weiteren Veranlassung an FB 13, ZFB 2

 

Zur Kenntnis an GB 1, ZB, KrPA