Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n: Präsentation

 

Sachverhalt:

 

 

Das Beteiligungsmanagement des Landkreises Würzburg wird seit 01.04.2015 für die unmittelbaren GmbH-Beteiligungen, den so genannten Beteiligungen in privater Rechtsform, vom Stabsstellenfachbereich Kreisentwicklung (SFB 4) wahrgenommen. Die Betätigungsprüfungen obliegen weiterhin dem Kreisrechnungsprüfungsamt.

 

Neben der Beteiligungsverwaltung und der Beteiligungssteuerung (-controlling) wird vom SFB 4 die Mandatsträgerbetreuung als eine der wichtigsten Aufgabe übernommen.

 

 

Die weiteren Beteiligungen werden nach dem Geschäftsverteilungsplan des Landratsamtes Würzburg (Stand: 29.08.2018) wie folgt betreut:

 

Die Koordination der Zusammenarbeit mit dem Kommunalunternehmen ist dem Zentralen Steuerungs- und Service-Bereich zugeordnet.

 

Für Beteiligungen an Zweckverbände wurde dem Zentralen Fachbereich Finanzen und Controlling/Kasse die formelle (keine inhaltliche) Abwicklung der Beteiligungen des Landkreises am Zweckverband Fernwasserversorgung Franken (FWF), Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain (FWM), Zweckverband Erholungs- und Wandergebiet Würzburg, Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Würzburg (ZRF), Zweckverband Berufsschule Kitzingen-Ochsenfurt und Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg übertragen.

 

Grundlage für den Aufbau des Beteiligungsmanagements sind die kommunalrechtlichen Vorgaben und Hinweise/Anregungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) und des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands (BKPV).

 

 

Die Beteiligungsverwaltung hat neben der Überwachung von formalen Kriterien insbesondere die Aufgabe, jährlich einen Beteiligungsbericht zu erstellen.

 

In Art. 82 Abs. 3 LkrO wird dies auch ausdrücklich gefordert. Demnach hat der Landkreis jährlich einen Bericht über seine Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihm mindestens der zwanzigste Teil (mindestens 5 %) der Anteile eines Unternehmens gehört. Der Beteiligungsbericht soll auch die mittelbaren kommunalen Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen enthalten. Demzufolge wurde auch das Kommunalunternehmen mit seinen Beteiligungen aufgenommen. Der Bericht 2017 enthält zusätzlich Grundinformationen zur Mitgliedschaft in Zweckverbänden und den geleisteten Umlagezahlungen.

 

Der Bericht enthält Angaben über den öffentlichen Zweck, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans, die Ertragslage und die Kreditaufnahme. Der Bericht ist dem Kreistag vorzulegen und frei zur öffentlichen Einsichtnahme.

 

Die von den Gesellschaften übermittelten Angaben wurden vom Beteiligungsmanagement (SFB 4) zum anliegenden Beteiligungsbericht 2017 zusammengestellt.

 

Zur Erläuterung der weiteren Beteiligungen ist im Bericht eine Gesamtübersicht inklusive aller Zweckverbände und Stiftungen aufgenommen. Die nachrichtliche Information zu Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden dient zur Vervollständigung der Angaben.

 

Der Bericht wird dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung vorgelegt.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis vom Beteiligungsbericht 2017.

 

In der nächsten Sitzung des Kreistages wird der Beteiligungsbericht 2017 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Dröse, Fachbereichsleiter Kreisentwicklung einschl. Beteiligungsmanagement, erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation den Sachverhalt.


Beschluss:

 

 

Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis vom Beteiligungsbericht 2017.

 

In der nächsten Sitzung des Kreistages wird der Beteiligungsbericht 2017 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 


Zur weiteren Veranlassung an SFB 4

 

Zur Kenntnis an S