Sitzung: 19.11.2018 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Anlage/n:
Präsentation
Sachverhalt:
Neben der Beteiligungsverwaltung und der Beteiligungssteuerung (-controlling) wird vom SFB 4 die Mandatsträgerbetreuung als eine der wichtigsten Aufgabe übernommen.
Die weiteren Beteiligungen werden nach dem Geschäftsverteilungsplan des Landratsamtes Würzburg (Stand: 29.08.2018) wie folgt betreut:
Die Koordination der Zusammenarbeit mit dem Kommunalunternehmen ist dem Zentralen Steuerungs- und Service-Bereich zugeordnet.
Für Beteiligungen an Zweckverbände wurde dem Zentralen Fachbereich Finanzen und Controlling/Kasse die formelle (keine inhaltliche) Abwicklung der Beteiligungen des Landkreises am Zweckverband Fernwasserversorgung Franken (FWF), Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain (FWM), Zweckverband Erholungs- und Wandergebiet Würzburg, Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Würzburg (ZRF), Zweckverband Berufsschule Kitzingen-Ochsenfurt und Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg übertragen.
Grundlage für den Aufbau des
Beteiligungsmanagements sind die kommunalrechtlichen Vorgaben und
Hinweise/Anregungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern der
Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) und des
Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands (BKPV).
Die Beteiligungsverwaltung hat neben der
Überwachung von formalen Kriterien insbesondere die Aufgabe, jährlich einen
Beteiligungsbericht zu erstellen.
In Art. 82 Abs. 3 LkrO wird dies auch
ausdrücklich gefordert. Demnach hat der Landkreis jährlich einen Bericht über
seine Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu
erstellen, wenn ihm mindestens der zwanzigste Teil (mindestens 5 %) der Anteile
eines Unternehmens gehört. Der Beteiligungsbericht soll auch die mittelbaren
kommunalen Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen enthalten. Demzufolge
wurde auch das Kommunalunternehmen mit seinen Beteiligungen aufgenommen. Der
Bericht 2017 enthält zusätzlich Grundinformationen zur Mitgliedschaft in
Zweckverbänden und den geleisteten Umlagezahlungen.
Der
Bericht enthält Angaben über den öffentlichen Zweck, die
Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft, die
Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans, die
Ertragslage und die Kreditaufnahme. Der Bericht ist dem Kreistag vorzulegen und
frei zur öffentlichen Einsichtnahme.
Die
von den Gesellschaften übermittelten Angaben wurden vom Beteiligungsmanagement (SFB
4) zum anliegenden Beteiligungsbericht 2017 zusammengestellt.
Zur
Erläuterung der weiteren Beteiligungen ist im Bericht eine Gesamtübersicht
inklusive aller Zweckverbände und Stiftungen aufgenommen. Die nachrichtliche
Information zu Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden dient zur
Vervollständigung der Angaben.
Der
Bericht wird dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis vom Beteiligungsbericht 2017.
In der nächsten Sitzung des Kreistages wird der Beteiligungsbericht 2017 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Debatte:
Herr
Dröse, Fachbereichsleiter Kreisentwicklung
einschl. Beteiligungsmanagement, erläutert anhand einer
Power-Point-Präsentation den Sachverhalt.
Zur weiteren
Veranlassung an SFB 4
Zur Kenntnis an S