Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n: 1 Plan

 

 

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 06.08.2018 beantragte das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken, Ansbach, auf Vorschlag der Teilnehmergemeinschaft Rodheim-Geißlingen die Zustimmung des Landkreises Würzburg zur Änderung der Grenze des Landkreises Würzburg mit dem Landkreis Neustadt a.d.Aisch - Bad Windsheim. Im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens Geißlingen-Rodheim sollen auf Vorschlag der Teilnehmergemeinschaft Geißlingen-Rodheim die Gemeindegrenzen der neuen Feldeinteilung angepasst und auf örtlich erkennbare Grenzen verlegt werden. Betroffen ist u. a. die Grenze zwischen der Stadt Ochsenfurt und der Gemeinde Oberickelsheim, Landkreis Neustadt a.d.Aisch - Bad Windsheim. Daher ist beabsichtigt, im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens Geißlingen - Rodheim eine Änderung der Gemeinde- und damit gleichzeitig auch der Landkreisgrenzen zu verfügen. Die Änderung der Landkreisgrenze bedarf gem. § 58 Abs. 2 Satz 3 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) der Zustimmung des Landkreises Würzburg.

 

Bei den betroffenen Flächen handelt es sich um unbebaute und unbewohnte Acker- und Wegflächen. Die umzugliedernden Flächen sowie der bisherige und der künftige Grenzverlauf ergeben sich aus der beigefügten Gemeindegrenzänderungskarte. Im Einzelnen sollen zwei Flächen mit einer Größe von insgesamt 1,9561 ha (= 0,0295 ha (Nr. 408) und 1,9266 ha (Nr. 410)) aus dem Gebiet der Gemeinde Oberickelsheim, Gemarkung Geißlingen, aus- und in das Gebiet der Stadt Ochsenfurt, Gemarkung Hopferstadt, eingegliedert und umgekehrt eine 1,9562 ha (Nr. 409) große Fläche aus dem Gebiet der Stadt Ochsenfurt, Gemarkung Hopferstadt, aus- und in das Gebiet der Gemeinde Oberickelsheim, Gemarkung Geißlingen, eingegliedert und dementsprechend auch die Gemeinde- und Landkreisgrenzen geändert werden. Das Gebiet der Stadt Ochsenfurt und damit auch des Landkreises Würzburg verringert sich dadurch im Ergebnis um 0,0001 ha, also 1 m². Die Stadt Ochsenfurt und die Gemeinde Oberickelsheim haben der Änderung ihrer Grenzen bereits zugestimmt.

 

Empfehlung:

 

Es wird empfohlen, der von der Teilnehmergemeinschaft Geißlingen-Rodheim vorgeschlagenen Änderung der Grenze des Landkreises Würzburg mit dem Landkreis Neustadt a.d.Aisch – Bad Windsheim zuzustimmen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der von der Teilnehmergemeinschaft Geißlingen-Rodheim vorgeschlagenen Änderung der Grenze des Landkreises Würzburg mit dem Landkreis Neustadt a.d.Aisch – Bad Windsheim wird zugestimmt.

 

 

 

Debatte:

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.


Beschluss:

 

Der von der Teilnehmergemeinschaft Geißlingen-Rodheim vorgeschlagenen Änderung der Grenze des Landkreises Würzburg mit dem Landkreis Neustadt a.d.Aisch – Bad Windsheim wird zugestimmt.


Zur weiteren Veranlassung an FB 11 Herr Hofmann

 

Zur Kenntnis an ZB, S, GB 1, FB 13 – Frau Mark