Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Anwesend: 15

Sachverhalt:

 

Seit mehreren Monaten wird die Verbesserung der straßenmäßigen Erschließung der Main-Klinik diskutiert. Unabhängig von allen Varianten ist es jedoch unumgänglich, dass der Straßenabschnitt zwischen der Kirche St. Thekla und der Main-Klinik (bis zum Verwaltungsgebäude) baldmöglichst verbessert wird. Dies ist aus Gründen der Patienten- und Versorgungssicherheit dringend notwendig.

Daneben wird seitens der Stadt Ochsenfurt eine Entlastung des Bärentals durch die Schaffung einer weiteren Klinikzufahrt, der sog. Ostspange, diskutiert. 

Zur Lösung der Problematik wurde zwischen dem Landkreis und der Stadt vereinbart, gemeinsam ein Planungsbüro mit der Untersuchung der verschiedenen Verbesserungsmöglichkeiten für die Klinikzufahrt zu beauftragen.

Durch das Ingenieurbüro Weimann, Dettelbach, wurden daraufhin die unterschiedlichen Varianten untersucht. Das Ergebnis wurde dem Stadtrat Ochsenfurt am 30.01.2018 und dem Kreisausschuss in der Sitzung am 26.07.2018 vorgestellt. Hierbei hat sich die Variante 1 a, nämlich die Verbreiterung der Zufahrt auf dem Klinikgrundstück und die gleichzeitige Verbesserung der Ortsstraße im Bereich des Kindergartens St. Thekla, als günstigste Lösung herauskristallisiert.

Durch die Klinikleitung wurde dazu festgestellt, dass damit die Zufahrtsproblematik gelöst ist. Eine weitere Zufahrt im Rahmen der sog. Ostspange ist zwar wünschenswert, aber nicht zwingend notwendig. Auch bei einer weiteren Zufahrt kann auf die Zufahrtsmöglichkeit durch das Bärental nicht verzichtet werden.

Der Stadtrat Ochsenfurt hat sich am 30.01.2018 bereit erklärt, 10 % der Baukosten der Erschließung durch das Bärental zu übernehmen, falls der Freistaat Bayern und der Landkreis Würzburg sich am Bau der Ostspange beteiligen. Ebenso erklärt sich die Stadt bereit, die vom Landkreis Würzburg hergestellte neue Erschließungsstraße in das Eigentum und die Unterhaltslast zu übernehmen.

Aus diesen Vorgaben wurde folgender Lösungsvorschlag erarbeitet:

Es wird die Verbreiterung der bestehenden Zufahrt auf dem Grundstück des Landkreises (Variante 1 a der vorliegenden Planung) ausgeführt.

Von der Baumaßnahme ist auch eine Straße der Stadt Ochsenfurt betroffen und die Stadt übernimmt später die sich auf dem Landkreisgrundstück ertüchtigte Straße. Der Landkreis Würzburg unterhält keine eigene Tiefbauabteilung und von der Vereinbarung über die Verwaltung der Kreisstraßen mit dem Freistaat Bayern ist die vorgesehene Maßnahme nicht erfasst. Aus diesem Grunde übernimmt die Stadt Ochsenfurt die Bauherrschaft für die geplante Maßnahme. Sofern die Stadt Ochsenfurt zur Unterstützung einen Projektsteuerer einschaltet, werden die entstehenden Kosten im Verhältnis der vereinbarten Kostenteilung geteilt.

Die entstehenden Kosten werden zu 90 % vom Landkreis und zu 10 % von der Stadt Ochsenfurt getragen. Der Landkreis verpflichtet sich, durch angemessene Abschlagszahlungen die Vorfinanzierungskosten der Stadt möglichst gering zu halten.

Die Durchführung der Maßnahme wird im Rahmen eines notariellen Überlassungsvertrages zwischen dem Landkreis und der Stadt geregelt.

Der Landkreis Würzburg erklärt sich zu einer späteren Kostenbeteiligung am Bau der „Ostspange“ bereit.

Der Stadtrat Ochsenfurt hat in der Sitzung am 26.07.2018 einstimmig einen gleichlautenden Beschluss mit folgender Ergänzung gefasst:

Der Stadtrat ist sich einig, dass die Maßnahme nach Beschluss des Kreisausschusses begonnen wird.

Es wird deshalb empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

 

„Der Kreistag stimmt der Verbesserung der Zufahrt zur Main-Klinik durch die Verbreiterung der bestehenden Zufahrtsstraße und der Ortsstraße im Bereich des Kindergartens „St. Thekla“ im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme mit der Stadt Ochsenfurt zu.

 

Bauherr der Maßnahme ist die Stadt Ochsenfurt. Der Landkreis übernimmt 90 % der anfallenden Herstellungskosten, einschließlich der Kosten für eine externe Projektsteuerung.

 

Nach Abschluss der Maßnahme wird das Eigentum der gesamten Zufahrt mit allen daraus resultierenden Verpflichtungen an die Stadt Ochsenfurt übertragen.

 

Die Regelung des gesamten Vorganges erfolgt im Rahmen eines notariellen Überlassungsvertrages. Die Geschäftsführung der Main-Klinik Ochsenfurt gGmbH wird zur Vertretung des Landkreises in dieser Angelegenheit ermächtigt.

 

Der Landkreis Würzburg beteiligt sich an der Verwirklichung der Ostspange und wird zu gegebener Zeit über die Höhe der Beteiligung entscheiden.“

 

 

 

Debatte:

 

Herr Künzig, Zentraler Steuerungs- und Service-Bereich, erläutert den Sachverhalt.

 

Bürgermeister Juks teilt mit, dass die Stadt Ochsenfurt im Oktober in ihrer Sitzung des Bauausschusses die Planungsaufträge vergeben wird. Mit den Grundstückseigentümern wurde gesprochen und es gibt keine Einwände.

 

Kreisrat Umscheid hält eine Beteiligung an der Ostspange für nicht unbedenklich, da der Kreistag künftig an diesen Beschluss gebunden sei. Er erinnert daran, dass eine Gemeindestraße und keine Kreisstraße betroffen ist und erwähnt die Beteiligung des Landkreises an der Ortsumfahrung Rimpar, bei der es um zwei Kreisstraßen gehe.

 

Kreisrat Ländner erwähnt, dass eine jetzige Zusage einer späteren Beteiligung des Landkreises an der Ostspange ein Hinweis ist wie wichtig diese sei.

 

Kreisrätin Heußner findet es gut, dass der Landkreis sich mit einbringt, da auch an die Bürger gedacht werden muss, die an der Zufahrt wohnen.

 

Kreisrat Henneberger tut sich mit dem Beschlussvorschlag schwer und ist ein Verfechter der Variante 2, weil seiner Meinung nach die enge Kurve bei St. Thekla dadurch besser entschärft wird.

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

 

„Der Kreistag stimmt der Verbesserung der Zufahrt zur Main-Klinik durch die Verbreiterung der bestehenden Zufahrtsstraße und der Ortsstraße im Bereich des Kindergartens „St. Thekla“ im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme mit der Stadt Ochsenfurt zu.

 

Bauherr der Maßnahme ist die Stadt Ochsenfurt. Der Landkreis übernimmt 90 % der anfallenden Herstellungskosten, einschließlich der Kosten für eine externe Projektsteuerung.

 

Nach Abschluss der Maßnahme wird das Eigentum der gesamten Zufahrt mit allen daraus resultierenden Verpflichtungen an die Stadt Ochsenfurt übertragen.

 

Die Regelung des gesamten Vorganges erfolgt im Rahmen eines notariellen Überlassungsvertrages. Die Geschäftsführung der Main-Klinik Ochsenfurt gGmbH wird zur Vertretung des Landkreises in dieser Angelegenheit ermächtigt.

 

Der Landkreis Würzburg beteiligt sich an der Verwirklichung der Ostspange und wird zu gegebener Zeit über die Höhe der Beteiligung entscheiden.“

 


Zur weiteren Veranlassung an ZB

 

Zur Kenntnis an S, KrPA