Sitzung: 17.09.2018 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Anlage/n:
Übersicht der Organisationsbudgets, Überschreitungen der Aufwendungen
aus lfd. Verwaltungstätigkeit und der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ab
100.000,00 €
Sachverhalt:
Bei einem organisationsbezogenen Haushalt
sind die Aufwendungen im Ergebnishaushalt, die zu einem Budget gehören gegenseitig
deckungsfähig, wenn im Haushalt nichts anderes bestimmt ist (§ 20 Abs. 1, Satz
1 KommHV-Doppik). Deckungsfähigkeit bedeutet, dass die Ansätze für Aufwendungen
zur Deckung von Mehraufwendungen bzw. die Ansätze für Auszahlungen zur Deckung
von Mehrauszahlungen an anderer Stelle herangezogen werden dürfen. Die
Inanspruchnahme darf nicht zu einer Minderung des Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit in der Finanzrechnung führen (§ 20 Abs. 1, Satz 2
KommHV-Doppik).
Im Rahmen des Jahresabschlusses des
Landkreises Würzburg für das Jahr 2017 wurde festgestellt, dass bei einigen
Organisationsbudgets die Ansätze bei den Ordentlichen Aufwendungen bzw. die
Ansätze bei den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Position S5 in den
Teilfinanzrechnungen) überschritten wurden. Eine Deckung der Ordentlichen
Aufwendungen bzw. der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Rahmen des
Organisationsbudgets nach § 20 Abs. 1 und Abs. 3 ist in diesen Fällen nicht
möglich.
In der Anlage sind die Organisationsbudgets
aufgeführt, bei denen die Überschreitung dieser Ansätze (Ordentlichen
Aufwendungen bzw. die Ansätze bei den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit)
um mindestens 100.000 € erfolgte.
Im Bereich Personal und Organisation kam es
bei den Versorgungsaufwendungen zu Mehraufwendungen vor allem durch die
Zuführung zu den Pensionsrückstellungen, welche im Vergleich zum Planansatz um
ca. 250 T€ abweichen.
Im Bereich Verwaltung der Jugendhilfe wurden
neben den Ansätzen für Personalaufwendungen (+ 95 T€) und Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen (+ 159 T€) vor
allem die Ansätze bei den Transferaufwendungen um circa 2,3 Mio. €
überschritten. Im Gegenzug sind im Organisationsbudget „Verwaltung der
Jugendhilfe“ auch die Erträge (vor allem Kostenerstattungen und Kostenumlagen)
um ca. 2,5 Mio. € gestiegen.
Auch bei den Organisationsbudgets „FB 32
Asylbewerberbetreuung / Notunterkünfte“, „FB 33 Sonstige soziale Leistungen“
und „Jobcenter“ kam es zu einer Überschreitung der ordentlichen Aufwendungen in
der Ergebnisrechnung. Dies liegt vor allem an den gegenüber der Planung höher
angefallenen Transferaufwendungen. Im Gegenzug kam es in diesen Bereichen auch
zu höheren Erträgen.
Dem Kreistag sollte daher empfohlen werden,
die in der Anlage aufgeführten außer- und überplanmäßigen Aufwendungen bzw.
Auszahlungen zu bewilligen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag,
die in der Anlage aufgeführten außer- und überplanmäßigen Aufwendungen bzw.
Auszahlungen zu bewilligen.
Debatte:
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag,
die in der Anlage aufgeführten außer- und überplanmäßigen Aufwendungen bzw.
Auszahlungen zu bewilligen.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 2
Zur Kenntnis an ZB,
KrPA