Sitzung: 17.09.2018 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Anlage/n:
Übersicht der Organisationsbudgets, Überschreitungen der Aufwendungen
aus lfd. Verwaltungstätigkeit und der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
von 10.000,00 € - 100.000,00 €
Sachverhalt:
Bei einem organisationsbezogenen Haushalt
sind die Aufwendungen im Ergebnishaushalt, die zu einem Budget gehören
gegenseitig deckungsfähig, wenn im Haushalt nichts anderes bestimmt ist (§ 20
Abs. 1, Satz 1 KommHV-Doppik). Deckungsfähigkeit bedeutet, dass die Ansätze für
Aufwendungen zur Deckung von Mehraufwendungen bzw. die Ansätze für Auszahlungen
zur Deckung von Mehrauszahlungen an anderer Stelle herangezogen werden dürfen.
Die Inanspruchnahme darf nicht zu einer Minderung des Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit in der Finanzrechnung führen (§ 20 Abs. 1, Satz 2
KommHV-Doppik).
Im Rahmen des Jahresabschlusses des
Landkreises Würzburg für das Jahr 2017 wurde festgestellt, dass bei einigen
Organisationsbudgets die Ansätze bei den Ordentlichen Aufwendungen bzw. die
Ansätze bei den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Position S5 in den
Teilfinanzrechnungen) überschritten wurden. Eine Deckung der Ordentlichen
Aufwendungen bzw. der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Rahmen des
Organisationsbudgets nach § 20 Abs. 1 und Abs. 3 ist in diesen Fällen nicht
möglich.
In der Anlage sind die Organisationsbudgets
aufgeführt, bei denen die Überschreitung dieser Ansätze (Ordentlichen
Aufwendungen bzw. die Ansätze bei den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit)
von 10.000 € bis 100.000 € erfolgte.
Zu einer Überschreitung des Ansatzes bei den
Personalaufwendungen kam es bei den Organisationsbudgets des Zentralen
Steuerungs- und Servicebereichs, des Bereichs Information und Kommunikation,
des Geschäftsbereichs 1 (Kommunales, Ordnung und Verbraucherschutz) und des
Bauamts (Technik und Verwaltung). Zu höheren Abschreibungen kam es in den
Bereichen Information und Kommunikation und Bauamt (Technik und Verwaltung).
Beim Jobcenter sind die höheren Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen
Sachvermögen auf den Umzug in die Nürnberger Straße zurück zu führen. Im Bereich
Naturschutz kam es zu höheren Auszahlungen für produktionsintegrierte Maßnahmen
als vorgesehen. Hierfür wurde im Gegenzug ein Teilbetrag von circa 50 T€ durch
den Bayerischen Naturschutzfonds wieder erstattet.
Es wird um Bewilligung der in der Anlage
aufgeführten außer- und überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen gebeten.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss bewilligt die in der Anlage aufgeführten außer- und überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen.
Debatte:
Herr Schebler, stellv. Fachbereichsleiter Finanzen, Controlling/Kasse, erläutert den Sachverhalt.
Beschluss:
Der Kreisausschuss bewilligt die in der Anlage aufgeführten außer- und überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 2
Zur Kenntnis an ZB,
KrPA