Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Anlage/n:        

Übersicht der Organisationsbudgets, Überschreitungen der Aufwendungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit und der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 10.000,00 € - 100.000,00 €

 

Sachverhalt:

 

Bei einem organisationsbezogenen Haushalt sind die Aufwendungen im Ergebnishaushalt, die zu einem Budget gehören gegenseitig deckungsfähig, wenn im Haushalt nichts anderes bestimmt ist (§ 20 Abs. 1, Satz 1 KommHV-Doppik). Deckungsfähigkeit bedeutet, dass die Ansätze für Aufwendungen zur Deckung von Mehraufwendungen bzw. die Ansätze für Auszahlungen zur Deckung von Mehrauszahlungen an anderer Stelle herangezogen werden dürfen. Die Inanspruchnahme darf nicht zu einer Minderung des Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in der Finanzrechnung führen (§ 20 Abs. 1, Satz 2 KommHV-Doppik).

 

Im Rahmen des Jahresabschlusses des Landkreises Würzburg für das Jahr 2017 wurde festgestellt, dass bei einigen Organisationsbudgets die Ansätze bei den Ordentlichen Aufwendungen bzw. die Ansätze bei den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Position S5 in den Teilfinanzrechnungen) überschritten wurden. Eine Deckung der Ordentlichen Aufwendungen bzw. der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Rahmen des Organisationsbudgets nach § 20 Abs. 1 und Abs. 3 ist in diesen Fällen nicht möglich.

 

In der Anlage sind die Organisationsbudgets aufgeführt, bei denen die Überschreitung dieser Ansätze (Ordentlichen Aufwendungen bzw. die Ansätze bei den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) von 10.000 € bis 100.000 € erfolgte.

 

Zu einer Überschreitung des Ansatzes bei den Personalaufwendungen kam es bei den Organisationsbudgets des Zentralen Steuerungs- und Servicebereichs, des Bereichs Information und Kommunikation, des Geschäftsbereichs 1 (Kommunales, Ordnung und Verbraucherschutz) und des Bauamts (Technik und Verwaltung). Zu höheren Abschreibungen kam es in den Bereichen Information und Kommunikation und Bauamt (Technik und Verwaltung). Beim Jobcenter sind die höheren Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Sachvermögen auf den Umzug in die Nürnberger Straße zurück zu führen. Im Bereich Naturschutz kam es zu höheren Auszahlungen für produktionsintegrierte Maßnahmen als vorgesehen. Hierfür wurde im Gegenzug ein Teilbetrag von circa 50 T€ durch den Bayerischen Naturschutzfonds wieder erstattet.

 

Es wird um Bewilligung der in der Anlage aufgeführten außer- und überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen gebeten.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss bewilligt die in der Anlage aufgeführten außer- und überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Schebler, stellv. Fachbereichsleiter Finanzen, Controlling/Kasse, erläutert den Sachverhalt.


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss bewilligt die in der Anlage aufgeführten außer- und überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen.


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA