Auszahlung des Bayerischen Familiengeldes

 

 

Kreisrat Henneberger fragt nach, wie es sich mit der Auszahlung des Bayerischen Familiengeldes im Landkreis Würzburg verhält. Laut Stellungnahme des Bundesarbeitsministeriums sei die Auszahlung des Bayerischen Familiengeldes rechtswidrig. Er äußert seine Bedenken, dass bei einer Auszahlung am Ende der Landkreis auf den Kosten sitzen bleibt.

 

Kreisrätin Celina erwähnt, dass sie sich mit der Regelung beschäftigt habe. Das Bundesministerium hat bereits angekündigt, dass es Rückforderungen an die Landkreise stelle. Sie gehe davon aus, dass der Bund Recht habe.

 

Landrat Nuß erwidert, dass er zwar den Sachverhalt kenne, aber nicht die Auswirkungen. Er werde die Verwaltung beauftragen dies zu prüfen. Sobald ein Bericht vorliegt, wird dieser dem Kreisausschuss vorgetragen.

 

Kreisrätin Celina bittet darum, dass im Prüfbericht erwähnt wird, ob es eine bindende Anweisung der Sozialministeriums gibt oder ob der Landkreis selbst über die Auszahlung entscheiden kann, da der Landkreis das finanzielle Risiko trage.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem keine weiteren Fragen, Wünsche und Anregungen vorhanden sind, beendet Landrat Nuß den öffentlichen Teil der Sitzung um 9:45 Uhr und stellt die Nichtöffentlichkeit her.


Zur weiteren Veranlassung an GB 4

 

Zur Kenntnis an ZB, S, SFB 2