Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlagen:          1 Power-Point-Präsentation

                        1 Plan Oberpleichfeld

                        1 Plan Uettingen

 

 

Sachverhalt:

 

 

Mit Schreiben vom 19.02.2018 zeigt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz die Erforderlichkeit auf, „ein flächendeckendes Netz von sogenannten „Verwahrstellen zur Sammlung und anschließenden Entsorgung von Aufbruch, verendet aufgefundenen und/oder ggf. erlegten Wildschweinen vorzubereiten“.  Die Entwicklung der Situation der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in den östlichen EU-Mitgliedstaaten zeige, dass die bereits jetzt in ganz Bayern eingeleiteten Präventivmaßnahmen mit großer Intensität fortentwickelt werden müssten. Seit 2014 hat sich die ASP in die baltischen Staaten und Polen, zuvor in der Ukraine, Weißrussland und Russland, ausgedehnt. Seit Juni 2017 tritt sie in der Tschechischen Republik und zuletzt auch in Ungarn auf. Das Friedrich-Löffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, warnt vor der Verschleppung der Seuche nach Deutschland.

Entsprechend §§ 11 Abs. 2 Nr. 5,  14c Abs. 1 Nr. 1 b) der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung) i.V.m. § 1 Abs. 1 S. 1 der Verordnung zum Vollzug des Tierseuchenrechts (Tierseuchen-Vollzugsver-ordnung – TierSVollzV), hat die Kreisverwaltungsbehörde zur Entsorgung von Wildschweinen in Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten der ASP Sammelstellen festzulegen. Diesem Auftrag soll für das Gebiet des Landkreises Würzburg durch Einrichtung von drei entsprechenden Standorten nachgekommen werden. Aus Gründen der Seuchenprävention und Hygienegesichtspunkten sollen die Sammelstellen dauerhaft von der Jägerschaft zur Entsorgung von Fallwild und von nicht zur Lebensmittelgewinnung verwertbarem Wild sowie dem zugehörigen Aufbruch genutzt werden. Im Falle des Ausbruchs einer Tierseuche würden sie zur Entsorgung von seuchenverdächtigem Wild als sog. „Verwahrstellen“ eingesetzt.

  1. Betreuung

 

Die Betreuung der Sammelstellen vor Ort wird außerhalb von „Seuchenzeiten“ durch die Kreisgruppen des Bayerischen Jagdverbandes gewährleistet.

  1. Materialbeschaffungen

 

In Vorbereitung auf die ASP wurden bereits drei Einhausungen mit Kühlung (Euratainer 6HM V24), Konfiskatwagen (Fa. Loosen) und Dosieraufsätze (Fa. MennoVet) zur Ausstattung der Sammelstellen über den Zweckverband Tierkörperverwertung Unterfranken (TKVU) in Auftrag gegeben. Die Kosten der Beschaffung belaufen sich auf 19.095,96 Euro und wurden, nachdem die entsprechende Haushaltsstelle für 2018 nur 15.000,00 Euro vorsieht, von Herrn Landrat Nuß im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung als überplanmäßige Ausgaben bewilligt. Die Lieferung ist für das dritte Quartal 2018 zugesagt.

  1. Standorte

 

Zur Nutzung als Wildtiersammelstellen außerhalb von „Seuchenzeiten“ sollen die Container an drei Standorten eingesetzt werden. Eine vorläufige baurechtliche Einschätzung wurde zu den folgenden potentiellen Standorten bereits durchgeführt: 

a, Standort Giebelstadt

Ein Containerstandort ist im Bereich des Kreisbauhofes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Flugplatzstraße“ (i.d.F. vom 23.05.2005) nach § 30 BauGB auf der Flnr. 563/12 angedacht. Die Anforderungen könnten in der Planung des Neubaus berücksichtigt werden.

            b, Standort Oberpleichfeld

Ein weiterer denkbarer Standort für den Container befindet sich auf dem Grundstück der Kompostieranlage in Oberpleichfeld Flnr. 1310. Diese wurde 1993 im Außenbereich nach § 35 BauGB genehmigt. 2014 wurde die letzte Änderung der Anlage immissionsschutzrechtlich genehmigt. Das Grundstück befindet sich in Privatbesitz und ist mit einem bis zum Jahr 2033 laufenden Vertrag mit Verlängerungsoption gepachtet.

c, Standort Uettingen

Der dritte mögliche Standort für einen Container befindet sich auf dem Grundstück der Sickerwasseraufbereitungsanlage in Uettingen Flnr. 2949. Diese wurde 2007 im Außenbereich nach § 35 BauGB genehmigt.

 

Anforderungen an die baulichen Anlagen sind allgemein eine befestigte, relativ ebene Fläche Einfriedung, Stromanschluss, Wasser- und Abwasseranschluss bzw. Grube samt Überdach-ung, falls die Anbindung an eine öffentliche Entwässerung nicht möglich ist, sowie eine Zu-gangsregelung für Jäger und Abholung, Beleuchtung und Anfahrbarkeit mit Lastkraftwagen.

Die Flächen für den Standort in Giebelstadt befinden sich im Eigentum des Landkreises. Im Übrigen steht der Grund im Eigentum bzw. in der Pacht des Kommunalunternehmens des Landkreises Würzburg. Die Nutzung der Flächen soll in Pachtverträgen geregelt werden. Die Pachtzinsen für die Standorte Oberpleichfeld und Uettingen mit jeweils ca. 75 m² Fläche und einem überschlagenen Pachtzins von 3.000,- € / ha / Jahr würden sich pro Standort vorläufig auf 22,50 €/ Jahr und gesamt 45,- € für beide Standorte belaufen.

Die Vorplanung der Standorte hat der Dipl. Ing. (FH) Architekt Matthias Versbach (Architekturbüro Dold + Versbach, Gerbrunn) übernommen. Diese Entscheidung wurde insbesondere aus Effizienzgesichtspunkten getroffen, da der Architekt den Bauhof in Giebelstadt plant bzw. geplant hat und die grundsätzlichen Anforderungen an die Einrichtung von Wildtiersammelstellen bzw. Verwahrstellen deckungsgleich sind, sich allein in Hinblick auf die Gegebenheiten vor Ort unterscheiden.

Mit der Genehmigungs- und Ausführungsplanung soll in einem nächsten Schritt das Architekturbüro Dold + Versbach beauftragt werden. Weitere Leistungen wären die Ausschreibung mit Angebotsprüfung der Gewerke sowie die Objektüberwachung mit Rechnungsprüfung. Die Kosten aller Architektenleistungen belaufen sich nach erster Kalkulation auf ca. 9.500,00 Euro.

Die Maßnahme selbst wird nach einem ersten Kostenvoranschlag für Wildtiersammelstelle in Oberpleichfeld 69.006,61 Euro, in Uettingen 51.455,60 Euro und in Giebelstadt 39.549,65 Euro betragen.

Die Mittel, die im Haushalt 2018 für den Bereich der Seuchenprävention veranschlagt waren, sind bereits aufgrund der Beschaffungen (vgl. oben) aufgebraucht.

 

Zusammenstellung der Kosten HH.- Jahr 2018:

  1. Einhausungen mit Kühlung und Zubehör, 3 Stück                             19.095,96 €
  2. Projektierungskosten Architekt                                                              9.500,00 €
  3. Baukosten Standort Giebelstadt                                                         39.549,65 €
  4. Baukosten Standort Oberpleichfeld                                                   69.006,61 €
  5. Baukosten Standort Uettingen                                                            51.455,60 €
  6. Rundung / Nebenkosten / Pacht / Entsorgung etc.                               2.392,18 €

 

Gesamtkosten der Maßnahme:                                                               191.000,00.€

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die Einrichtung von drei Wildtiersammelstellen aus Gründen der Seuchenprävention und zur hygienischeren Entsorgung.

Außerdem empfiehlt er dem Kreistag, Herrn Landrat Eberhard Nuß zu ermächtigen, die Nutzung der zur Errichtung der Sammelstellen notwendigen Flächen vertraglich zu regeln sowie die notwendigen vertraglichen Regelungen bezüglich der Ver- und Entsorgungskosten zu treffen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die für die jährliche Bewirtschaftung notwendigen Mittel bei künftigen Haushaltsplanungen zu berücksichtigen. 

 

 

Debatte:

 

Frau Gerlach, Geschäftsbereichleiterin Kommunales, Sicherheit und Verbraucherschutz, erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation den Sachverhalt.


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die Einrichtung von drei Wildtiersammelstellen aus Gründen der Seuchenprävention und zur hygienischeren Entsorgung.

Außerdem empfiehlt er dem Kreistag, Herrn Landrat Eberhard Nuß zu ermächtigen, die Nutzung der zur Errichtung der Sammelstellen notwendigen Flächen vertraglich zu regeln sowie die notwendigen vertraglichen Regelungen bezüglich der Ver- und Entsorgungskosten zu treffen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die für die jährliche Bewirtschaftung notwendigen Mittel bei künftigen Haushaltsplanungen zu berücksichtigen. 

 


Zur weiteren Veranlassung an GB 1, FB 14

 

Zur Kenntnis an KrPA