Sitzung: 25.06.2018 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Mit Beschluss des
Kreistages vom 14.04.2008 wurden die Richtlinien der Budgetierung für das
Landratsamt Würzburg erlassen. Nach Einführung der doppelten kommunalen
Buchführung zum 01.01.2011 sind die Richtlinien obsolet. Unter Nr. 1.1.1 der
damaligen Richtlinie war festgelegt, dass der Fachbereich an den Erfolgen der
wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung teilnimmt. Dies geschehe unterjährig durch
eine flexible Haushaltsführung und mit der Übertragung von Budgetresten in das
Folgejahr.
Der Landkreis
Würzburg führte zum 01.01.2011 einen organisationsbezogenen Haushalt auf
Grundlage der doppelten kommunalen Buchführung ein. Damit bildet jede
Organisationseinheit ein Budget. Innerhalb der Organisationseinheit hat der
Budgetverantwortliche die Budgethoheit (ohne Personalkonten). Weiterhin kennt
die doppische Haushaltsplanung keine Bildung von Haushalts- bzw. Budgetresten.
Aus Gründen der Wahrheit und Klarheit ist jeder Ansatz von Jahr zu Jahr neu zu
beplanen.
Nachdem die
Vorschriften der KommHV-Doppik bereits eine budgetorientierte Haushaltsplanung
sowie –abwicklung zulässt, ist beabsichtigt die Budgetrichtlinien vom
01.01.2008 durch den Kreistag aufheben zu lassen.
Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird
empfohlen die Richtlinien der Budgetierung für das Landratsamt Würzburg vom
01.01.2008 aufzuheben.
Debatte:
Herr Schebler, stellv. Fachbereichsleiter Finanzen, Controlling/Kasse, erläutert den Sachverhalt.
Beschluss:
Dem Kreistag wird
empfohlen die Richtlinien der Budgetierung für das Landratsamt Würzburg vom
01.01.2008 aufzuheben.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 2
Zur Kenntnis an ZB, KrPA