Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Im Rahmen einer Ersatzvornahme zur sach- und fachgerechten Entsorgung tierischer Nebenprodukte aus den Stallungen mit Räumung, Reinigung und Desinfektion auf einem Betriebsgelände in der Gemarkung Osthausen, 97255 Gelchsheim wurde am 07.05.2018 eine Fachfirma beauftragt.

 

Die Beauftragung erfolgte im Rahmen einer dringlichen Anordnung gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages i.V.m. Art. 34 Abs. 3 Satz 1 der Landkreisordnung durch Herrn Landrat Nuß.

 

Hierfür sind Kosten in Höhe von 164.000,00 € netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (195.160,00 € brutto) angefallen.

 

Das Produktkonto 12270000.543901 weißt im Haushaltsjahr 2018 einen Haushaltsansatz in Höhe von 10.000,00 € aus. Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 195.160,00  € können nicht im Rahmen des Organisationsbudgets gedeckt werden. Die Deckung erfolgt daher über das Organisationsbudgets des Gesamthaushalts.

 

 

Debatte:

 

Herr Schebler, stellv. Fachbereichsleiter Finanzen, Controlling/Kasse, erläutert den Sachverhalt.


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA