Sitzung: 25.06.2018 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
1) Jahresabschlusses
2016
Ergebnisrechnung:
Gesamtbetrag der
Erträge: 147.897.838,08
€
Gesamtbetrag der
Aufwendungen: 139.188.690,72
€
Saldo (=Jahresergebnis): + 8.709.147,36 €
Finanzrechnung:
Laufende
Verwaltungstätigkeit:
Gesamtbetrag der
Einzahlungen: 138.718.184,58
€
Gesamtbetrag der
Auszahlungen: 130.485.035,86
€
Saldo: 8.233.148,72
€
Investitionstätigkeit:
Gesamtbetrag der
Einzahlungen: 2.392.145,86
€
Gesamtbetrag der
Auszahlungen: 7.077.100,26
€
Saldo -
4.684.954,40 €
Finanzierungstätigkeit:
Gesamtbetrag der
Einzahlungen: 0,00
€
Gesamtbetrag der
Auszahlungen: 3.031.057,67
€
Saldo: -
3.031.057,67 €
Finanzmittelüberschuss: + 1.037.176,16 €
Bestand an Finanzmittel Ende des Jahres (= Liquide
Mittel): 39.188.636,32 €
Vermögensrechnung (Schlussbilanz zum 31.12.2016)
Bilanzsumme (Summe der Aktiva bzw. Passiva): 165.278.362,97 €
Verbindlichkeiten des Landkreises
Würzburg aus
Krediten für
Investitionen und aus Vorgängen, die
Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichen, zum 31.12.2016: 23.472.853,77 €.
2) Örtliche
Rechnungsprüfung 2016
Der
Jahresabschluss 2016 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss in seiner
Sitzung am 12.03.2018 örtlich geprüft. Grundlage für die Prüfung war der
Prüfungsbericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes vom 16.02.2018.
Das Ergebnis der
örtlichen Rechnungsprüfung ist
im Prüfungsbericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes und in der Niederschrift
über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses festgehalten.
Die getroffenen
Prüfungsfeststellungen sind der Verwaltung zur Erledigung mitgeteilt worden und
deren Vollzug wird vom Kreisrechnungsprüfungsamt im Benehmen mit dem
Rechnungsprüfungsausschuss überwacht.
Nach Art. 88 Abs.
3 LKrO stellt der Kreistag nach Durchführung der örtlichen Prüfung des
Jahresabschlusses und der Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten den
Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die
Entlastung.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt die Feststellung des Jahresabschlusses
2016 mit den unter Nr. 1 festgestellten Abschlusszahlen und er empfiehlt die
Entlastung für das Jahr 2016 zu erteilen.
3) Ergebnisverwendung
Im Rahmen der Doppik ist auch über die
Ergebnisverwendung bzw. über die Verwendung des Jahresüberschusses 2016 in Höhe
von 8.709.147,36 € zu beschließen.
§ 24 Abs. 2 KommHV-Doppik regelt, dass ein
erwirtschafteter Jahresüberschuss der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen
Rücklage zugeführt werden muss. Diese Rücklagen sind als Teil des in der Bilanz
ausgewiesenen Eigenkapitals definiert.
Entsprechend der Verwendung der
Jahresüberschüsse der Jahre 2011 - 2015 schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss
auch eine Zuführung des Jahresüberschusses 2016 in die Ergebnisrücklage vor.
Beschlussvorschlag:
1.
Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis von der Durchführung
der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2016.
2.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den
Jahresabschluss 2016 gemäß Art. 88 Abs. 3 LKr0 festzustellen und die Entlastung
zu erteilen.
3.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den
Jahresüberschuss in Höhe von 8.709.147,36 € der Ergebnisrücklage zuzuführen.
Debatte:
Herr Goth, Fachbereichsleiter Kreisrechnungsprüfungsamt, erläutert den Sachverhalt.
Beschluss:
1.
Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis von der Durchführung
der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2016.
2.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den
Jahresabschluss 2016 gemäß Art. 88 Abs. 3 LKr0 festzustellen und die Entlastung
zu erteilen.
3.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den
Jahresüberschuss in Höhe von 8.709.147,36 € der Ergebnisrücklage zuzuführen.
Zur weiteren
Veranlassung an KrPA
Zur Kenntnis an ZB,
ZFB 2