Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Zur Förderung gemeindlicher Integrationsarbeit im Landkreis Würzburg wurde der Stadt Ochsenfurt aufgrund des Antrags vom 11.12.2017 eine einmalige Zahlung von 45.000,- EUR gewährt.

Dies erfolgte im Rahmen einer dringlichen Anordnung gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages i. V. m. Art. 34 Abs. 3 Satz 1 der Landkreisordnung durch Herrn Landrat Eberhard Nuß. Die notwendigen Haushaltsmittel waren vorhanden.

 

Gemäß § 41 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistages i. V. m. Art. 34 Abs. 3 Satz 2 der Landkreisordnung ist dem zuständigen Ausschuss in der nächsten Sitzung davon Kenntnis zu geben. Daher wird neben dem Kreisausschuss der Sozialausschuss in seiner nächsten Sitzung ebenfalls die entsprechende Information erhalten.

 

 

Debatte:

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 


Zur weiteren Veranlassung an GB 3, ZFB 2 

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA