Sitzung: 26.02.2018 Kreisausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Der Entwurf des Haushalts
2018 (Stand: 13.12.2017) wurde an alle Mitglieder des Kreistages mit Schreiben
vom 08.01.2018 übersandt. Daneben erhielten sie eine CD-ROM mit einer Übersicht
aller im Haushalt vorhandenen Produktkonten als pdf-Datei sowie eine Übersicht
aller zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden Anträge zum Haushalt.
Im Entwurf wurde eine
Senkung des Hebesatzes der Kreisumlage um 1,0 %-Punkte auf dann 39,0 v.H. im
Jahr 2018 eingeplant. Damit wird der erneut gestiegenen Umlagekraft des
Landkreises Rechnung getragen. Diese ist gegenüber dem Vorjahr um 4,80 v.H.
gestiegen.
Dies hat zur Folge, dass
natürlich auch die Ausgaben für die Bezirksumlage entsprechend steigen. Daran
ändert auch die nominelle Senkung des Bezirksumlagehebesatzes von 18,3 % auf 17,8
% Punkte nichts. Nachdem die Entwicklung der Umlagekraft ungewiss ist, wurde
der Hebesatz der Kreisumlage für den Finanzplanungszeitraum bei 40 % (2019 und
2020) bzw. 40,5 % (2021) Punkte belassen. Über die tatsächliche Höhe der
Kreisumlage im Finanzplanungszeitraum muss jeweils unter Berücksichtigung der
Umlagekraft von Jahr zu Jahr entschieden werden.
Ebenfalls ist die
Entwicklung der Bezirksumlage durch die in den kommenden Jahren vorgesehenen
Zuständigkeitsreglungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege noch völlig ungewiss.
Die Finanzierung der
eingeplanten Investitionsmaßnahmen alleine aus Eigenmitteln und
Investitionszuweisungen ist möglich. Eine Darlehnsaufnahme ist daher nicht
vorgesehen.
Daneben ist es auch möglich
in den Jahren 2018 bis 2021 vier Darlehen, deren Zinsbindung ausläuft, mit
einem Gesamtwert von ca. 2,5 Mio. € vorzeitig zu tilgen. Der Schuldenstand des Landkreises verringert sich somit zum Ende
des Finanzplanungszeitraumes auf voraussichtlich 12,7 Mio. €. Unter Berücksichtigung dieser Planung
ergibt sich am Ende des Finanzplanungszeitraumes voraussichtlich noch ein
Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von ca. 1,7 Mio. €. Um dieses Ergebnis am
Ende des Finanzplanungszeitraumes erreichen zu können, konnten in diesem
Haushaltsentwurf nicht alle von den vorberatenden Ausschüssen empfohlene
Ansätze eingeplant werden. Die nicht eingeplanten Ansätze (z.B.
EDV-Ausstattung, Feuerwehrfahrzeuge, Geräteausstattung, geplante
Förderzuschüsse usw.) sind aus der beiliegenden Aufstellung über die Investitionsmaßnahmen
ersichtlich. Die Maßnahmen sind in dieser Aufstellung rot gekennzeichnet und in
den Fußnoten erläutert. Die eingeplanten Maßnahmen sind ebenfalls aus dieser
Übersicht zu entnehmen.
Mit diesen Ansätzen und die
Aufnahme in das Investitionsprogramm wird noch keine Entscheidung über die
Durchführung der Maßnahmen vorweggenommen. Die einzelnen Investitionsmaßnahmen
können dem Teilfinanzplan Teil B ab Seite 517 entnommen werden. Nachdem alle
bisher veranschlagten und nicht verbrauchten Haushaltsmittel der laufenden
Baumaßnahmen neu veranschlagt werden mussten, sind die meisten Ansätze
gegenüber dem vom Bauausschuss beschlossenen Mittelbedarf für 2018 erhöht.
Die allgemeine
wirtschaftliche Lage und auch die finanzielle Situation der Gemeinden sind auch
im Jahr 2017 stabil geblieben. In der Finanzplanung wurde deshalb für das Jahr
2019 und für die Folgejahre eine Erhöhung der Umlagekraft um jeweils 3 %
eingeplant. Bei der Bezirksumlage wurde von einem gleichbleibenden Hebesatz
ausgegangen. Für das Jahr 2019 wurden
unveränderte Schlüsselzuweisungen und danach ein Rückgang von jeweils 4 v.H.
gegenüber dem Ansatz des Vorjahres eingeplant. Bei den Personalkosten wurde in den Finanzplanungsjahren der
Ansatz des Vorjahres jeweils um 4,0 v.H. erhöht. Ebenso wurden steigende Unterkunftskosten für die Empfänger von
Arbeitslosengeld nach dem SGB II eingeplant, da hier aufgrund der
Flüchtlingssituation mit einer deutlichen Zunahme gerechnet wird, wobei der
Ausgleich des Bundes durch die Erhöhung der Bundesbeteiligung berücksichtigt
wurde.
Verlustausgleichszahlungen
an das Kommunalunternehmen wurden aus dem Bereich des ÖPNV mit jährlich einem
Betrag von 1 Mio. € eingerechnet. Für die Sanierung der Main-Klinik Ochsenfurt
sind für den ersten Bauabschnitt in den Jahren 2018 bis 2021 für den nicht
durch Förderung gedeckten Eigenanteil jährlich ein Betrag von 2 Mio. €
eingeplant. Hinzu wurde noch der jährliche Verlust der Main-Klinik Ochsenfurt
in Höhe von 1,4 Mio. € in den Haushalt 2018 und die Finanzplanung aufgenommen. Ebenfalls
für das Kommunalunternehmen abzudecken sind der Pflegebereich mit jährlich
350.000 € und die Reinigungskosten mit jährlich 740.000 €. Für die
Senioreneinrichtungen wird davon ausgegangen, dass auch weiterhin kein Verlust
entsteht.
Zusammenfassend ist
festzustellen, dass mit der eingeplanten Senkung der Kreisumlage die Ziele
Schuldenabbau, eine erhebliche Verbesserung der Infrastruktur durch
entsprechende Investitionen, sowie eine Entlastung der Gemeinden, möglichst
über einen längeren Zeitraum, erreicht werden können. Sollten sich die Annahmen
dieses Haushaltes wesentlich ändern (Erhöhung des Hebesatzes durch den Bezirk,
zusätzliche Belastung durch die Betreuung von Flüchtlingen, höhere Steigerung
der Personalkosten durch zusätzliche Aufgaben oder hohe Tarifabschlüsse o.ä.,
Einbruch der Konjunktur), wird eine Anhebung des Hebesatzes abweichend von der
Finanzplanung unausweichlich werden, sofern dies nicht durch andere Maßnahmen
wie den Verzicht auf Sondertilgungen oder Investitionen, sowie sonstigen
Einsparungen kompensiert werden kann. Darüber hinaus ist zu beachten, dass nach
den derzeitigen Planungen über dem Finanzplanungszeitraum hinaus noch
erhebliche Beträge für die Sanierung der Main-Klinik Ochsenfurt aufzubringen
sind. Dies ist nach dem derzeitigen Planungsstand und unverändertem Hebesatz
der Kreisumlage nicht aus Eigenmitteln möglich, wobei zugegebenermaßen eine
belastbare Aussage zu den finanziellen Verhältnissen des Landkreises im Jahre
2022 nicht möglich ist.
Durch eine weitere Senkung
des Kreisumlagehebesatzes werden die geschilderten Risiken natürlich verstärkt.
Aufgrund des nicht
rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 10.10.2017 lade
ich am 01.02.2018 um 14.00 Uhr die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der
Landkreisgemeinden zu einer Dienstbesprechung ein. Ich möchte hier über die
möglichen Auswirkungen des Urteils auf das zukünftige Verfahren zur Festsetzung
des Kreisumlagehebesatzes informieren.
Debatte:
Frau Hümmer,
Fachbereichsleiterin Finanzen und Controlling/Kasse, gibt anhand einer
Power-Point-Präsentation allgemeine Informationen zur Festlegung der
Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2018 bekannt.
Herr Schebler, stellv.
Fachbereichsleiter Finanzen und Controlling/Kasse, informiert anschließend
anhand einer Power-Point-Präsentation über die Eckdaten des Haushalts 2018.
Die
Fraktionssprecher Ländner (CSU), Wolfshörndl (SPD), Fiederling (UWG) und
Trautner (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Kreisrat Henneberger (Sprecher der Ausschussgemeinschaft
ödp/FDP) befürworten eine Senkung der Kreisumlage um 3 %. Gleichzeitig
plädieren sie dafür, dass weiterhin Schulden getilgt und auch Sondertilgungen
getätigt werden.
Die Kreisräte Trautner und
Wolfshörndl wünschen sich Verbesserungen im öffentlichen Nahverkehr.
Kreisrat Ländner möchte konkrete
Vorschläge zur ÖPNV-Verbesserung. Gleichzeitig äußert er den Wunsch seiner
Fraktion nach einem Parkdeck auf dem Gelände des Landratsamtes.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 2
Zur Kenntnis an ZB,
KrPA