Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Der Entwurf des Haushalts 2018 (Stand: 13.12.2017) wurde an alle Mitglieder des Kreistages mit Schreiben vom 08.01.2018 übersandt. Daneben erhielten sie eine CD-ROM mit einer Übersicht aller im Haushalt vorhandenen Produktkonten als pdf-Datei sowie eine Übersicht aller zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden Anträge zum Haushalt.

Im Entwurf wurde eine Senkung des Hebesatzes der Kreisumlage um 1,0 %-Punkte auf dann 39,0 v.H. im Jahr 2018 eingeplant. Damit wird der erneut gestiegenen Umlagekraft des Landkreises Rechnung getragen. Diese ist gegenüber dem Vorjahr um 4,80 v.H. gestiegen.

Dies hat zur Folge, dass natürlich auch die Ausgaben für die Bezirksumlage entsprechend steigen. Daran ändert auch die nominelle Senkung des Bezirksumlagehebesatzes von 18,3 % auf 17,8 % Punkte nichts. Nachdem die Entwicklung der Umlagekraft ungewiss ist, wurde der Hebesatz der Kreisumlage für den Finanzplanungszeitraum bei 40 % (2019 und 2020) bzw. 40,5 % (2021) Punkte belassen. Über die tatsächliche Höhe der Kreisumlage im Finanzplanungszeitraum muss jeweils unter Berücksichtigung der Umlagekraft von Jahr zu Jahr entschieden werden.

Ebenfalls ist die Entwicklung der Bezirksumlage durch die in den kommenden Jahren vorgesehenen Zuständigkeitsreglungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege noch völlig ungewiss.

Die Finanzierung der eingeplanten Investitionsmaßnahmen alleine aus Eigenmitteln und Investitionszuweisungen ist möglich. Eine Darlehnsaufnahme ist daher nicht vorgesehen.

Daneben ist es auch möglich in den Jahren 2018 bis 2021 vier Darlehen, deren Zinsbindung ausläuft, mit einem Gesamtwert von ca. 2,5 Mio. € vorzeitig zu tilgen. Der Schuldenstand des Landkreises verringert sich somit zum Ende des Finanzplanungszeitraumes auf voraussichtlich 12,7 Mio. €. Unter Berücksichtigung dieser Planung ergibt sich am Ende des Finanzplanungszeitraumes voraussichtlich noch ein Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von ca. 1,7 Mio. €. Um dieses Ergebnis am Ende des Finanzplanungszeitraumes erreichen zu können, konnten in diesem Haushaltsentwurf nicht alle von den vorberatenden Ausschüssen empfohlene Ansätze eingeplant werden. Die nicht eingeplanten Ansätze (z.B. EDV-Ausstattung, Feuerwehrfahrzeuge, Geräteausstattung, geplante Förderzuschüsse usw.) sind aus der beiliegenden Aufstellung über die Investitionsmaßnahmen ersichtlich. Die Maßnahmen sind in dieser Aufstellung rot gekennzeichnet und in den Fußnoten erläutert. Die eingeplanten Maßnahmen sind ebenfalls aus dieser Übersicht zu entnehmen.

Mit diesen Ansätzen und die Aufnahme in das Investitionsprogramm wird noch keine Entscheidung über die Durchführung der Maßnahmen vorweggenommen. Die einzelnen Investitionsmaßnahmen können dem Teilfinanzplan Teil B ab Seite 517 entnommen werden. Nachdem alle bisher veranschlagten und nicht verbrauchten Haushaltsmittel der laufenden Baumaßnahmen neu veranschlagt werden mussten, sind die meisten Ansätze gegenüber dem vom Bauausschuss beschlossenen Mittelbedarf für 2018 erhöht.

Die allgemeine wirtschaftliche Lage und auch die finanzielle Situation der Gemeinden sind auch im Jahr 2017 stabil geblieben. In der Finanzplanung wurde deshalb für das Jahr 2019 und für die Folgejahre eine Erhöhung der Umlagekraft um jeweils 3 % eingeplant. Bei der Bezirksumlage wurde von einem gleichbleibenden Hebesatz ausgegangen. Für das Jahr 2019 wurden unveränderte Schlüsselzuweisungen und danach ein Rückgang von jeweils 4 v.H. gegenüber dem Ansatz des Vorjahres eingeplant. Bei den Personalkosten wurde in den Finanzplanungsjahren der Ansatz des Vorjahres jeweils um 4,0 v.H. erhöht. Ebenso wurden steigende Unterkunftskosten für die Empfänger von Arbeitslosengeld nach dem SGB II eingeplant, da hier aufgrund der Flüchtlingssituation mit einer deutlichen Zunahme gerechnet wird, wobei der Ausgleich des Bundes durch die Erhöhung der Bundesbeteiligung berücksichtigt wurde.

Verlustausgleichszahlungen an das Kommunalunternehmen wurden aus dem Bereich des ÖPNV mit jährlich einem Betrag von 1 Mio. € eingerechnet. Für die Sanierung der Main-Klinik Ochsenfurt sind für den ersten Bauabschnitt in den Jahren 2018 bis 2021 für den nicht durch Förderung gedeckten Eigenanteil jährlich ein Betrag von 2 Mio. € eingeplant. Hinzu wurde noch der jährliche Verlust der Main-Klinik Ochsenfurt in Höhe von 1,4 Mio. € in den Haushalt 2018 und die Finanzplanung aufgenommen. Ebenfalls für das Kommunalunternehmen abzudecken sind der Pflegebereich mit jährlich 350.000 € und die Reinigungskosten mit jährlich 740.000 €. Für die Senioreneinrichtungen wird davon ausgegangen, dass auch weiterhin kein Verlust entsteht.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass mit der eingeplanten Senkung der Kreisumlage die Ziele Schuldenabbau, eine erhebliche Verbesserung der Infrastruktur durch entsprechende Investitionen, sowie eine Entlastung der Gemeinden, möglichst über einen längeren Zeitraum, erreicht werden können. Sollten sich die Annahmen dieses Haushaltes wesentlich ändern (Erhöhung des Hebesatzes durch den Bezirk, zusätzliche Belastung durch die Betreuung von Flüchtlingen, höhere Steigerung der Personalkosten durch zusätzliche Aufgaben oder hohe Tarifabschlüsse o.ä., Einbruch der Konjunktur), wird eine Anhebung des Hebesatzes abweichend von der Finanzplanung unausweichlich werden, sofern dies nicht durch andere Maßnahmen wie den Verzicht auf Sondertilgungen oder Investitionen, sowie sonstigen Einsparungen kompensiert werden kann. Darüber hinaus ist zu beachten, dass nach den derzeitigen Planungen über dem Finanzplanungszeitraum hinaus noch erhebliche Beträge für die Sanierung der Main-Klinik Ochsenfurt aufzubringen sind. Dies ist nach dem derzeitigen Planungsstand und unverändertem Hebesatz der Kreisumlage nicht aus Eigenmitteln möglich, wobei zugegebenermaßen eine belastbare Aussage zu den finanziellen Verhältnissen des Landkreises im Jahre 2022 nicht möglich ist.

Durch eine weitere Senkung des Kreisumlagehebesatzes werden die geschilderten Risiken natürlich verstärkt.

Aufgrund des nicht rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 10.10.2017 lade ich am 01.02.2018 um 14.00 Uhr die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Landkreisgemeinden zu einer Dienstbesprechung ein. Ich möchte hier über die möglichen Auswirkungen des Urteils auf das zukünftige Verfahren zur Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes informieren.

 

Debatte:

Frau Hümmer, Fachbereichsleiterin Finanzen und Controlling/Kasse, gibt anhand einer Power-Point-Präsentation allgemeine Informationen zur Festlegung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2018 bekannt.

 

Herr Schebler, stellv. Fachbereichsleiter Finanzen und Controlling/Kasse, informiert anschließend anhand einer Power-Point-Präsentation über die Eckdaten des Haushalts 2018.

 

Die Fraktionssprecher Ländner (CSU), Wolfshörndl (SPD), Fiederling (UWG) und Trautner (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Kreisrat Henneberger (Sprecher der Ausschussgemeinschaft ödp/FDP) befürworten eine Senkung der Kreisumlage um 3 %. Gleichzeitig plädieren sie dafür, dass weiterhin Schulden getilgt und auch Sondertilgungen getätigt werden.

 

Die Kreisräte Trautner und Wolfshörndl wünschen sich Verbesserungen im öffentlichen Nahverkehr.

 

Kreisrat Ländner möchte konkrete Vorschläge zur ÖPNV-Verbesserung. Gleichzeitig äußert er den Wunsch seiner Fraktion nach einem Parkdeck auf dem Gelände des Landratsamtes.

 

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA