Anlage/n: Beteiligungsbericht 2016
Power-Point-Präsentation
Sachverhalt:
Das Beteiligungsmanagement des Landkreises Würzburg wird seit 01.04.2015
für die unmittelbaren GmbH-Beteiligungen vom Stabsstellenfachbereich
Kreisentwicklung (SFB 4) wahrgenommen. Die Betätigungsprüfungen obliegen
weiterhin dem Kreisrechnungsprüfungsamt.
Grundlage für den Aufbau des Beteiligungsmanagements sind die
kommunalrechtlichen Vorgaben und Hinweise/Anregungen des Bayerischen
Staatsministeriums des Innern der
Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) und des Bayerischen
Kommunalen Prüfungsverbands (BKPV). Ein wirkungsvolles Beteiligungsmanagement
des Landkreises hat die Aufgaben der Beteiligungsverwaltung,
Mandatsträgerbetreuung und des Beteiligungscontrollings wahrzunehmen. Die
Ausgestaltung ist grundsätzlich Aufgabe der jeweiligen Organisation der
Kommune.
Die Beteiligungsverwaltung hat neben der Überwachung von formalen
Kriterien insbesondere die Aufgabe, jährlich einen Beteiligungsbericht zu
erstellen.
In Art. 82 Abs. 3 LkrO wird dies auch ausdrücklich gefordert. Demnach hat
der Landkreis jährlich einen Bericht über seine Beteiligungen an Unternehmen in
einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihm mindestens der
zwanzigste Teil (mindestens 5 %) der Anteile eines Unternehmens gehört. Der
Beteiligungsbericht soll auch die mittelbaren kommunalen Beteiligungen an
privatrechtlichen Unternehmen enthalten. Demzufolge wurde das Kommunalunternehmen
mit seinen Beteiligungen aufgenommen. Der Bericht 2016 enthält zusätzlich
Grundinformationen zur Mitgliedschaft in Zweckverbänden und den geleisteten
Umlagezahlungen.
Der Bericht soll
Angaben über den öffentlichen Zweck, die Beteiligungsverhältnisse, die
Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen Mitglieder
des geschäftsführenden Unternehmensorgans, die Ertragslage und die Kreditaufnahme
enthalten. Der Bericht ist dem Kreistag vorzulegen und frei zur öffentlichen Einsichtnahme.
Die von den
Gesellschaften übermittelten Angaben wurden vom Beteiligungsmanagement zum
anliegenden Beteiligungsbericht 2016 zusammengestellt.
Zur Erläuterung der
weiteren Beteiligungen ist im Bericht eine Gesamtübersicht inklusive aller
Zweckverbände und Stiftungen aufgenommen. Die nachrichtliche Information zu
Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden dient zur Vervollständigung der Angaben.
Der Bericht wird
dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis vom Beteiligungsbericht 2016.
In der nächsten Sitzung des Kreistages wird der Beteiligungsbericht 2016 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Debatte:
Es wird kein
Sachvortrag gewünscht.
Es erfolgen keine
weiteren Wortmeldungen.
Beschluss:
Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis vom Beteiligungsbericht 2016.
In der nächsten Sitzung des Kreistages wird der Beteiligungsbericht 2016 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Zur weiteren
Veranlassung an SFB 4,
Zur Kenntnis an ZB, S,
KrPA