Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Anwesend: 12

Anlage/n:         Beteiligungsbericht 2016

                        Power-Point-Präsentation

 

 

Sachverhalt:

 

Das Beteiligungsmanagement des Landkreises Würzburg wird seit 01.04.2015 für die unmittelbaren GmbH-Beteiligungen vom Stabsstellenfachbereich Kreisentwicklung (SFB 4) wahrgenommen. Die Betätigungsprüfungen obliegen weiterhin dem Kreisrechnungsprüfungsamt.

 

Grundlage für den Aufbau des Beteiligungsmanagements sind die kommunalrechtlichen Vorgaben und Hinweise/Anregungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) und des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands (BKPV). Ein wirkungsvolles Beteiligungsmanagement des Landkreises hat die Aufgaben der Beteiligungsverwaltung, Mandatsträgerbetreuung und des Beteiligungscontrollings wahrzunehmen. Die Ausgestaltung ist grundsätzlich Aufgabe der jeweiligen Organisation der Kommune.

 

Die Beteiligungsverwaltung hat neben der Überwachung von formalen Kriterien insbesondere die Aufgabe, jährlich einen Beteiligungsbericht zu erstellen.

 

In Art. 82 Abs. 3 LkrO wird dies auch ausdrücklich gefordert. Demnach hat der Landkreis jährlich einen Bericht über seine Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihm mindestens der zwanzigste Teil (mindestens 5 %) der Anteile eines Unternehmens gehört. Der Beteiligungsbericht soll auch die mittelbaren kommunalen Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen enthalten. Demzufolge wurde das Kommunalunternehmen mit seinen Beteiligungen aufgenommen. Der Bericht 2016 enthält zusätzlich Grundinformationen zur Mitgliedschaft in Zweckverbänden und den geleisteten Umlagezahlungen.

 

Der Bericht soll Angaben über den öffentlichen Zweck, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans, die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten. Der Bericht ist dem Kreistag vorzulegen und frei zur öffentlichen Einsichtnahme.

 

Die von den Gesellschaften übermittelten Angaben wurden vom Beteiligungsmanagement zum anliegenden Beteiligungsbericht 2016 zusammengestellt.

 

Zur Erläuterung der weiteren Beteiligungen ist im Bericht eine Gesamtübersicht inklusive aller Zweckverbände und Stiftungen aufgenommen. Die nachrichtliche Information zu Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden dient zur Vervollständigung der Angaben.

 

Der Bericht wird dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung vorgelegt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis vom Beteiligungsbericht 2016.

 

In der nächsten Sitzung des Kreistages wird der Beteiligungsbericht 2016 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 

 

Debatte:

 

Es wird kein Sachvortrag gewünscht.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis vom Beteiligungsbericht 2016.

 

In der nächsten Sitzung des Kreistages wird der Beteiligungsbericht 2016 zur Kenntnisnahme vorgelegt.


Zur weiteren Veranlassung an SFB 4,

 

Zur Kenntnis an ZB, S, KrPA