Anlage/n: Entwurf Zweckvereinbarung Medienzentrum
Sachverhalt:
Im modernen lehrplanmäßigen Unterricht aller Schularten nimmt der Einsatz digitaler Medien beständig zu. Die Unterstützung aller Schularten im Bereich Medieneinsatz und Medienerziehung ist gem. Art. 79 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) vorrangig Aufgabe der kommunalen Medienzentren, vormals benannt als Kreis- oder Stadtbildstelle. Die Sachaufwandsträgerschaft liegt dabei unabhängig von den Schularten bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Durch die Intensivierung des Einsatzes neuer Medien sowie deren Verankerung in den Lehrplänen aller Schularten haben sich die Anforderungen an die Medienversorgung stark verändert.
Grundsätzlich wird bayernweit die Weiterentwicklung der kommunalen Bildstellen zu pädagogischen Medienzentren angestrebt, die die Schulen im Auftrag und Aufgabenbereich der Sachaufwandsträger mit Unterrichtsmedien versorgen. Aus Kostengründen arbeiten kommunale Gebietskörperschaften (Stadt und Landkreis) dabei inzwischen oft zusammen.
Schon seit vielen Jahren erfolgen daher zwischen der Stadt Würzburg, den
medienpädagogisch-informationstechnischen Beratern der Schulen und der
Schulverwaltung im Landratsamt Abstimmungsgespräche zum Aufbau gemeinsamer
Strukturen. Seit dem Jahr 2013 wird in den Räumen der Pestalozzi.-Mittelschule
in Würzburg-Grombühl ein kooperatives Medienzentrum betrieben. In einer
Übergangszeit stellten die Stadt die Räumlichkeiten, einen wesentlichen Teil
der Medien und der Landkreis das Personal.
Insbesondere gestaltet sich die gemeinsame Beschaffung der digitalen
Medien bzw. der Lizenzen dabei wegen
der höheren Nutzerzahlen und des bedarfsgerechten Einsatzes wesentlich
wirtschaftlicher. So kann ein Online-Medium beispielsweise nun gleichzeitig von
mehreren Schulen eingesetzt werden. Bei Online-Medien hat das Medienzentrum die
Aufgabe der Medienversorgung, auch in Bezug auf die Medienrechte, der
Medienpädagogik, der Bereitstellung und des Supports einer angemessenen
technischen Infrastruktur sowie der Schulung und Fortbildung des Lehrpersonals.
Mit der Stadt Würzburg wurde nun gemeinsam eine Zweckvereinbarung gemäß
Art. 7 ff. KommZG entwickelt, in der die jeweiligen Aufgaben, Rechte und
Pflichten sowie die finanziellen Beteiligungen für Sach- und Personalmittel
geregelt sind. Die Zweckvereinbarung liegt als
Anlage bei.
Die Zweckvereinbarung beinhaltet folgende Eckpunkte:
· Die Räumlichkeiten
stellt die Stadt.
· Die derzeitige
personelle Besetzung erfolgt durch das Personal der ehem. Kreisbildstelle,
wobei die Mitarbeiter eine Aufwandsentschädigung vom Landkreis erhalten.
· Die
Ausstattung, die seitens des Landkreises eingebracht wurde, wurde erfasst und
entsprechend gekennzeichnet. Diese verbleibt im Eigentum des Landkreises.
· Die Kosten werden
im Verhältnis der Schülerzahlen an allgemeinbildenden Schulen von Stadt,
Landkreis und Landkreisgemeinden bzw. deren Zweckverbände zum jährlichen
amtlichen Stichtag am 01.10. zwischen Stadt und Landkreis aufgeteilt. Dabei
werden die Sachausgaben und die Unterbringungskosten zunächst über den Haushalt
der Stadt getragen, das Personal soll bis auf weiteres weiterhin vom Landkreis
bezahlt werden. Der Landkreis leistet in jedem Jahr zwei Abschlagszahlungen und
nach Jahresende werden die Kosten abschließend verrechnet.
· Mittelfristig soll
zur Nutzung von Synergieeffekten eine Unterbringung in den Räumen der Stadtbücherei
angestrebt werden.
· Für die
allgemeinbildenden Schulen in Stadt und Landkreis Würzburg bzw. den Gemeinden
und Zweckverbänden im Landkreis ist die Nutzung des Medienzentrums kostenfrei.
· Die Vereinbarung
gilt rückwirkend ab dem Jahr 2013.
· Die Vereinbarung
wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist jeweils jährlich kündbar.
Seit Beginn der Zusammenarbeit im Januar 2013 hat das gemeinsame Medienzentrum eine deutlich gestiegene Akzeptanz bei den Schulen in Stadt und Landkreis Würzburg erreicht. Neben dem Umfang des Medienangebots konnte der Medienverleih in diesem Zeitraum kontinuierlich gesteigert werden, wobei eine deutliche Verschiebung von den physikalischen Medien (DVD, VHS) zu den Online-Medien stattfindet.
Entwicklung der Downloads und Ausleihen insgesamt im Zeitraum 2013 bis 2016:
Die Gesamtkosten des gemeinsamen Medienzentrums belaufen sich im Zeitraum von 2013 bis 2016 auf insgesamt 258.091,41 €. Davon sind bei der Stadt bisher 200.035,97 € und beim Landkreis Würzburg 58.055,44 € angefallen.
Auf Grundlage der Zweckvereinbarung erfolgt nach deren Abschluss ein Kostenausgleich zwischen Landkreis und Stadt rückwirkend ab 2013. Demnach beträgt der Kostenanteil der Stadt auf Basis der Schülerzahlen 127.983,02 € (49,59 %) und der Anteil des Landkreises 130.108,39 € (50,41 %). Es ergibt sich somit für den Zeitraum 2013 bis 2016 eine Kostenerstattung durch den Landkreis an die Stadt in Höhe von 72.052,95 €.
Für das laufende Haushaltsjahr 2017 fällt zudem ein Abschlag von 17.000,00 € an. so dass insgesamt 89.052,95 € an die Stadt gezahlt werden. Im Haushalt 2017 wurden für diese rückwirkende Abwicklung 90.000,00 € bereitgestellt.
Die Prüfung durch das Kreisrechnungsprüfungsamt ist abgeschlossen, von dort bestehen keine Bedenken.
Der Kultur- und Schulausschusses der Stadt Würzburg befasst sich am 26.10.2017 mit der Zweckvereinbarung. Das Ergebnis der Beratungen wird in der Kreisausschusssitzung mitgeteilt.
Der Kreisausschuss wird gebeten dem vorliegenden Entwurf der Zweckvereinbarung für das gemeinsame kommunale Medienzentrum für Stadt und Landkreis Würzburg, rückwirkend zum 01.01.2013, zuzustimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Schulverwaltung zur Kenntnis und stimmt der vorliegenden Zweckvereinbarung mit der Stadt Würzburg für das gemeinsame kommunale Medienzentrum für Stadt und Landkreis Würzburg rückwirkend zum 01.01.2013 zu.
Debatte:
Herr Dürr, Fachbereichsleiter Hochbau-, Grundstücks- und Schulverwaltung, erläutert den Sachverhalt und beantwortet anschließend Fragen aus dem Gremium.
Beschluss:
Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Schulverwaltung zur Kenntnis und stimmt der vorliegenden Zweckvereinbarung mit der Stadt Würzburg für das gemeinsame kommunale Medienzentrum für Stadt und Landkreis Würzburg rückwirkend zum 01.01.2013 zu.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 5, ZFB 2
Zur Kenntnis an ZB,
KrPA