Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Anwesend: 14

Anlage/n:         Entwurf 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung Sportanlagen 2017

                        Gebührensatzung Sportanlagen 05.12.2016

 

 

Sachverhalt:

 

Mit Beschlussfassung des Kreistages in der Sitzung am 05.12.2016 wurde die Gebührensatzung für die landkreiseigenen Sportanlagen neu erlassen. Somit werden seit dem 01.01.2017 auch von Vereinen aus dem Landkreis Würzburg Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensatzung vom 05.12.2017 liegt als Anlage bei.

 

Nach der bisherigen Regelung in § 3 Ziff. 4 der Gebührensatzung werden die Gebühren für außerschulische Nutzungen nur stundenweise (60 Minuten) abgerechnet.

 

Es hat sich allerdings gezeigt, dass die Sportvereine regelmäßig auch Trainingszeiten mit einer Dauer von 90 Minuten abhalten möchten. In diesem Fall tritt nach der bisherigen Regelung eine höhere Belastung für die Vereine ein, da sie zwei volle Stunden bezahlen müssen.

 

Um den Anforderungen der Vereine besser gerecht werden zu können, ist daher vorgesehen, die Gebührensatzung so zu ändern, dass bei außerschulischen Nutzungen, insbesondere durch Vereine, eine Abrechnung auch im 30-Minuten-Takt möglich wird.

 

Die als Anlage beiliegende 1. Änderung der Gebührensatzung für die Sportanlagen des Landkreises Würzburg soll nach Beschlussfassung durch den Kreistag in der kommenden Sitzung am 04.12.2017 rückwirkend zum Beginn der neuen Hallensaison 2017/18 ab September 2017 gelten. Die Nutzungszeiten vor dem September 2017 sind bereits auf Basis der bisherigen Regelung abgerechnet. Weitere Änderungen an der Gebührensatzung erfolgen nicht.

 

Die Prüfung durch das Kreisrechnungsprüfungsamt ist abgeschlossen, von dort bestehen keine Bedenken.

 

Der Kreisausschuss wird gebeten den Entwurf der 1. Änderung der Gebührensatzung zur Kenntnis zu nehmen und dem Kreistag die Zustimmung hierzu zu empfehlen. 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss nimmt die 1. Änderung der Gebührensatzung für die Sportanlagen des Landkreises Würzburg zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag dem vorliegenden Entwurf der Schulverwaltung zuzustimmen.

 

 

Debatte:

 

Herr Dürr, Fachbereichsleiter Hochbau-, Grundstücks- und Schulverwaltung, erläutert den Sachverhalt.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss nimmt die 1. Änderung der Gebührensatzung für die Sportanlagen des Landkreises Würzburg zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag dem vorliegenden Entwurf der Schulverwaltung zuzustimmen.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 5, ZFB 2

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA