Beschluss: einstimmig beschlossen

Debatte:

 

Landrat Nuß ergreift vor dem Sachvortrag das Wort und gibt bekannt, dass zu diesem Tagesordnungspunkt verschiedene Anträge vorlägen. Anträge der UWG-FW- und SPD-Fraktion seien bereits schriftlich gestellt und der Beratungsunterlage beigefügt worden. Von Kreisrat Krämer, FDP, sei in der Sitzung des Kreistages ein mündlicher Antrag eingebracht worden. Mittlerweile liege ein weiterer Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 12.07.2011 vor. Dieser Antrag werde als Tischvorlage ausgeteilt.

Die Verwaltung habe sich entsprechend des Auftrages des Kreistages mit dem Thema und den Anträgen beschäftigt.

 

Herr Buchner von der Stabsstelle des Landrats fasst die Schwerpunkte der Vorlage, das sind die Zielsetzung, die Stellungnahme der Verwaltung, die Möglichkeiten der Förderung, die zu erstellende Leistungsbeschreibung für die Ausschreibung und Vergabe des Klimaschutzkonzeptes sowie die angedachte weitere Vorgehensweise zusammen.

 

Auf Zwischenfrage von Kreisrat Zorn, ob die Gemeinden sich jetzt oder auch noch im laufenden Verfahren einbringen könnten, bestätigt Herr Buchner, dass dies selbstverständlich jederzeit möglich sei. Sinnvolle energetische Maßnahmen könnten die Gemeinden jederzeit in eigener Zuständigkeit vornehmen.

 

Kreisrätin Celina stellt in ihrem Statement fest, dass man sich grundsätzlich einig sei, was gewollt ist. Es müsse eine Basis geschaffen werden, beim Landkreis und seinen Gemeinden, um einen Umstieg auf andere Energieformen möglichst schnell umzusetzen. Sie weist auf den von ihrer Fraktion entwickelten Fragebogen hin, den man im Vorfeld bereits an die Gemeinden geben könne. Bei entsprechender Beantwortung habe der Landkreis Erkenntnisse und eine gewisse Basis darüber, was bereits vorhanden sei und könne so Rückschlüsse auf das weitere Vorgehen erlangen.

 

Parallel zum Energiekonzept schlage sie noch weitere Aktionen vor, wie z.B. Thementage im Landkreis, wobei sie speziell die Stadt Ochsenfurt nennt, wo über eine Bürgergenossenschaft eine Solaranlage installiert worden sei, den Markt Rimpar als Vorzeigedorf für Photovoltaik, die Stadt Eibelstadt mit Geothermie und in der Nachbarschaft des Landkreises die Gemeinde Retzbach als weiteres positives Beispiel.

 

Landrat Nuß äußert die Meinung, dass nicht parallel nebeneinander gearbeitet werden solle. Er stehe als Landrat voll hinter den von allen Fraktionen geäußerten Zielen. Die Verwaltung arbeite ihm hier zu, er selbst habe das Thema hoch aufgehängt, da es ihn persönlich berühre. Das Ganze müsse aber professionell abgewickelt werden. Den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Fragebogen finde er gut, allerdings solle man hier den Gutachter wirken lassen. Er frage sich, wie die Gemeinden reagieren, wenn jetzt ein sehr umfassender Fragebogen herausgegeben werde und dann in einem viertel oder halben Jahr der Gutachter nochmals mit einer Abfrage zu ähnlichen Daten käme.

 

Kreisrat Meckelein wirft ein, dass die Gemeinden teilweise schon recht weit seien und viel Geld ausgegeben hätten. Er hält es für wichtig, dass Fachleute im Landratsamt, wie z.B. die Naturschutzbehörde, enger eingebunden werden, da oft viele gute Ideen nicht umsetzbar seien, da öffentlich-rechtliche Belange gegen die Projekte eingebracht würden, z.B. die Höhenlage bei der Windkraft.

 

Landrat Nuß erinnert im Zusammenhang an den Einwurf von Kreisrat Kinzkofer in der letzten Kreistagssitzung. Hier habe dieser gesagt, dass seine Gemeinde bereits ein Energiekonzept habe.

 

Kreisrat Gramlich möchte wissen, ob die Photovoltaikanlagen der Dächer am Feuerwehrzentrum Klingholz und am Gymnasium Veitshöchheim verpachtet seien oder hier eine Eigennutzung durch den Landkreis vorliege.

Da diese Frage nicht exakt beantwortet werden kann, wird eine Nachfrage bei der Liegenschaftsverwaltung zugesagt.

 

Kreisrat Gramlich weist darauf hin, dass es lediglich darum gehe zu entscheiden, ob eine Ausschreibung vorbereitet werden solle, um die Geschichte ins Rollen zu bringen. Erst dann habe man die genaue Kenntnis der erforderlichen Kosten. Teilbereiche innerhalb des Energiekonzeptes seien vordringlich abzuarbeiten, da gerade im Bereich Photovoltaik Eile geboten sei, und zwar in Punkto Einspeisvergütung, die ständig zurückgehe. Ein schnelles Handeln in diesem Bereich sollten Bürgermeister und Gemeinderäte selbst für sich entscheiden.

 

Kreisrätin Celina zeigt sich überrascht, dass es in Veitshöchheim bereits ein Energiekonzept gebe. Sie könne sich nicht daran erinnern, hiervon etwas in der Zeitung gelesen zu haben, ebenso wenig sei ihr eine Behandlung im Gemeinderat bekannt. Sie halte es jedoch für wichtig, dass ein solches Konzept den Bürgermeistern und Gemeinderäten bei einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt werde. Sie spricht weitere Themen an, die bedacht und abgehandelt werden müssten, wie z.B. die kommunale Finanzierung und die Bürgerbeteiligung bei allen möglichen Anlagen für regenerative Energien. Hier müssten durch entsprechende Veranstaltungen die Gemeinderäte und Bürgermeister der Gemeinden noch mehr aufgeklärt werden.

 

Kreisrat Gramlich meldet sich zu dem Antrag auf Überprüfung der Möglichkeiten zur Speicherung von Energien. Er plädiert dafür, dieses Thema aus dem zu beauftragenden Konzept herauszunehmen. Hiermit sollten sich Experten befassen. Für ihn sei der wichtigste Punkt bei dem ganzen, die Möglichkeiten der Energieeinsparung. Hier müsse noch viel Aufklärungsarbeit geleistet werden. Das Thema Bürgerbeteiligung sehe er kritisch, hier müsste stark differenziert werden. Diejenigen Bürger, die über Geld verfügten, würden sich an solchen Projekten ohne weiteres beteiligen, die die keines hätten können sich nicht beteiligen, seien also wieder benachteiligt.

 

Kreisrat Mann hält die Behandlung dieses Themas im Umweltausschuss für eine gute Sache, da man bisher nur Informationen zu bestimmten Themen der Umwelt erfahren habe, z.B. die Streuobstkartierung, die Wiesenweihe, nun aber Gelegenheit habe, sich intensiv mit einem wirklichen Problem und einem zu erarbeitenden Konzept zu befassen, das zukunftsweisend sein werde und sein müsse. Gerade deshalb wünsche er sich, wie seine Fraktion, sich nach der Sommerpause nochmals in einer Sitzung zu treffen und weiter über das Thema zu diskutieren.

Sodann spricht er die beiden Spiegelstriche des Beschlussvorschlages unter Ziffer 1 an. Hier soll eine Ist-Analyse des derzeit aktuellen Energiebedarfs sowie eine Potenzialanalyse erarbeitet werden, und zwar im Gewerbe, im privaten und im öffentlichen Bereich. Hierzu schlage er vor, dass man sich auf die eigenen Liegenschaften konzentriere, da die anderen Daten im privaten und gewerblichen Bereich letztlich nichts brächten, da vom Landkreis nicht beeinflussbar. Deshalb müsse der Auftrag reduziert werden und der gewerbliche und private Bereich aus der Ist-Analyse und der darauffolgenden Potenzialanalyse gestrichen werden.

 

Landrat Nuß entgegnet, dass der Kreistag aber genau das vorgeschlagene beschlossen habe. Kreisrat Mann stimmt dem zu, auch er habe dafür abgestimmt, allerdings sei die Entscheidung seinerzeit recht schnell gefallen, weshalb er heute dafür plädiere, nochmals alles zu hinterfragen, um den Auftrag ggf. zu verfeinern und reduzieren zu können.

 

Landrat Nuß plädiert dennoch für den vom Kreistag formulierten Beschlussvorschlag. Er habe die Anträge so verstanden, dass untersucht werden solle, welchen Energiebedarf der Landkreis Würzburg im gewerblichen, im privaten und im öffentlichen Bereich habe. Welche Möglichkeiten habe man, was könne man den erforderlichen Verbräuchen an nachwachsenden Energien entgegensetzen. Er sehe ein, dass es schwierig sei, im privaten und gewerblichen Bereich entsprechende Daten zu bekommen. Deshalb müsse an dem Energiekonzept auch ein wirklicher Experte arbeiten. Er plädiere dafür,  jetzt nichts mehr an der Leistungsbeschreibung zu ändern.

 

Kreisrat Schlereth spricht sich für die Erstellung einer detaillieren Kostenaufstellung aus, die dann dem Kreistag vorgelegt werden müsse. So habe man Möglichkeiten, eventuell noch Positionen wegzulassen bzw. zu ergänzen.

 

Landrat Nuß stellt fest, dass es heute nicht um eine Vergabe gehe, sondern nur um die Vorbereitung einer Ausschreibung.

 

Kreisrätin Celina äußert Bedenken hinsichtlich der Erstellung einer Ist-Analyse. Es müsse nur eine große Firma pleite gehen, dann gestalte sich die Ist-Analyse ein halbes Jahr später völlig anders als sie ursprünglich war. Deshalb sei es ihr auch wichtig, dass die zu erstellenden Analysen für den privaten, gewerblichen und öffentlichen Bereich im Angebot jeweils separat aufgeführt werden. Dann könne man noch entscheiden, ob z.B. der private oder gewerbliche Bereich zu teuer sei und diese Leistung nicht beauftragen. Zudem fordere sie einen klaren Zeitplan, wann die Leistungen erbracht werden sollen.

 

Es wird von mehreren Seiten erwidert, dass in der Ausschreibung ein Zeitplan vorgegeben werde.

 

Herr Dr. Gauer von der Stabsstelle des Landrats berichtet, dass der Agenda 21-Arbeitskreis Energie und Klimaschutz schon seit 1998 regelmäßig tage. Alle Ergebnisse seien im Internet veröffentlicht, alle heute diskutierten Themen seien bereits behandelt. Er nennt einige Beispiele hierzu. Zum Klimaschutzkonzept der Stadt Würzburg bemerkt er, dass dieses noch nicht fertig gestellt sei – wie im Verlauf der Diskussion erwähnt – sondern dass seit etwa einem Jahr daran gearbeitet werde und die Festigstellung im laufe des nächsten Jahres vorgesehen sei.

 

Es entwickelt sich nun eine Debatte über die Zeitdauer der Umsetzung von Konzepten, verbunden mit der Frage, was alles in ein solches Konzept hinein müsse.

 

Kreisrat Wild betont, dass es wichtig sei, den Ist-Zustand zu ermitteln. Er nennt Beispiele aus Unterpleichfeld, wo es mittlerweile schon 7 Biogasanlagen gebe.

 

Landrat Nuß stimmt zu und nennt ebenfalls ein Beispiel aus Hopferstadt, wo eine Biogasanlage 83 % des Wärmebedarfs für die Bürgerinnen und Bürger abdecke.

 

Für Kreisrat Brell entsteht aus dem bisherigen Verlauf der Diskussion der Eindruck, dass wohl noch sehr viel Unkenntnis bestehe, was bereits im ländlichen Raum gelaufen sei. Aus Sicht des Bauerverbandes könne er berichten, dass die Mitglieder seit 2004 gerade im Bereich der Photovoltaik extrem sensibilisiert wurden. Wenn man vom südlichen Landkreis in den Norden fahre, gebe es kaum noch landwirtschaftliche Dächer, die nicht belegt sind. Die Regelungen, jetzt neu im EEG, zielten darauf ab, im privaten Bereich die Hausbesitzer dazu zu bringen, das Hausdach zu belegen. Gerade hier sehe er auch noch ein hohes Potenzial, während dessen die Photovoltaikanlagen im landwirtschaftlichen Bereich schon sehr stark vorangeschritten seien.

Zu den Windrändern bemerkt er, dass es nicht allzu viele Standorte gebe. Die wenigen, die noch möglich seien, sollten nach seiner Meinung über Genossenschaften abgewickelt werden. In Rhön-Grabfeld zum Beispiel gäbe es eine Firma, die dies sehr erfolgreich umsetze. Zum Thema Biogas ist er der Meinung, dass man hier über eine Studie abklären müsste, welches Potenzial noch möglich sei. Punktuell gebe es nämlich schon erhebliche Konkurrenzsituationen beim Vertrieb, sei es die Veredelung, sei es das Gemüse, sei es die Tierhaltung. Es sei das Ansinnen seiner Organisation, dass die Anlagen in den landwirtschaftlichen Betrieben erhalten bleiben müssen. Es dürfe nicht so sein, dass große Flächen aus der Landwirtschaft abgezogen werden und an Energiekonzerne gingen, die in großen Megawattanlagen dann mit Biogas Strom erzeugen.

 

Auf Nachfrage von Kreisrat Schlereth in welchem Rahmen sich das Ganze bewegen solle, wenn man es heute so beschließe, antwortet Herr Buchner, dass das Ergebnis der heutigen Diskussion von der Verwaltung zusammengefasst werde. Hierbei versuche man, dass das Kostenangebot differiert abgegeben werde, und zwar was die Aufteilung zwischen Gewerbe, privaten Bereich und der öffentlichen Hand angehe. So habe man noch die Möglichkeit, die ein oder andere Position vor einer Vergabe wegzulassen. Er gehe davon aus, ab September erste Büros wegen der Abgabe eines Angebotes abfragen zu können. Sobald dann das Leistungspaket stehe und mit entsprechenden Kosten untermauert ist, könne man bereits vom Zuschussgeber weitere Einzelheiten erfragen. Ziel soll es sein, im Januar 2012 einen fertigen Antrag bei der Förderbehörde vorzulegen. Danach sei die Erteilung eines Förderbescheides abzuwarten, um dann einem geeigneten Büro den Auftrag erteilen zu können.

 

Kreisrat Mann gibt zu bedenken, dass es nach seinem Kenntnisstand im Vergaberecht schwierig sei, sich in verschiedenen Positionen Leistungen anbieten zu lassen und später die ein oder andere Leistung zu streichen. Er bittet insoweit um Beachtung und Prüfung.

 

Herr Jodl vom Bund Naturschutz geht kurz auf die Aussagen von Kreisrat Brell zu den Windkraftanlagen ein. Er verweist darauf, dass der Regionalplan und die damit in Verbindung stehenden Vorrangflächen noch nicht rechtskräftig seien.

 

Kreisrat Zorn plädiert für eine interkommunale Zusammenarbeit bei der Ausweisung von Flächennutzungsplänen und der Darstellung von Standorten für Windkrafträder.

 

Kreisrat Mann spricht sich dafür aus, in Anlehnung an die Ausführungen von Herrn Jodl drauf zu drängen, dass möglichst rasch Vorrangflächen für Windkraft im Regionalplan ausgewiesen werden. Hier müsse sich der Landrat auf Ebene des Planungsverbandes entsprechend einbringen.

 

Landrat Nuß spricht zum Ende der Diskussionsbeiträge nochmals den Punkt „Überprüfung der Möglichkeiten der Speicherung von Energien“ an und möchte wissen, ob dieser so im Beschlussvorschlag stehen bleiben oder herausgenommen werden solle.

 

Übereinstimmend äußern die Kreisrätinnen und Kreisräte dazu, dass der Punkt aus dem Beschlussvorschlag gestrichen werde.

 

Landrat Nuß lässt sodann über den Beschlussvorschlag, aus dem die Überprüfung der Möglichkeiten zur Speicherung von Energien herausgenommen ist, abstimmen.

 


Beschluss:

 

1.        Auf der Grundlage folgender Leistungsbeschreibung wird eine Ausschreibung des Energiekonzeptes für den Landkreis Würzburg vorgenommen:

 

-     Ist Ist-Analyse des derzeit aktuellen Energiebedarfs (Wärmeenergie und Stromverbrauch) im privaten, gewerblichen und öffentlichen Bereich im gesamten Landkreis

 

-     Potentialanalyse für die Energiegewinnung und Erarbeitung von Lösungsvorschlägen für eine dezentrale und regenerative Energieversorgung (Heizenergie und Stromerzeugung) und deren Umsetzung im privaten, gewerblichen und öffentlichen Bereich im gesamten Landkreis

 

-     Erstellung eines energiepolitischen Leitbildes

 

-     Aktualisierung der Überprüfung der Liegenschaften, des Gebäude- und Geschäftsbetriebs, der Einrichtungen des Landkreises und des Kommunalunternehmens auf Energieeinsparung (wurde bereits in den letzten Jahren im Rahmen des Umweltmanagements im Landratsamt durchgeführt und von ZFB 2 weiterhin erfasst –ohne Dienstwagen- und sollte im Rahmen der Erstellung des angestrebten Energiekonzeptes wieder erfolgen)

 

-     Aktualisierung der Überprüfung der Eignung der Liegenschaften des Landkreises und des Kommunalunternehmens für Photovoltaik (wurde bereits in den letzten Jahren durch ZFB 2 durchgeführt bzw. umgesetzt -Atemschutzwerkstätte, Gymnasium Veitshöchheim- und sollte im Rahmen der Erstellung des angestrebten Energiekonzeptes wieder erfolgen)

 

-     Bei der Erarbeitung des Energiekonzeptes für den Landkreis Würzburg sollen vorhandene Erhebungen und Konzepte berücksichtigt und eingearbeitet werden:

 

·       Erhebungen und Konzepte des Landkreises/Landratsamtes Würzburg

·       Erhebungen und Konzepte des Kommunalunternehmens des Landkreises Würzburg

·       Erhebungen und Konzepte der Landkreisgemeinden

·       Experten-Studie der Freie Wähler-Landtagsfraktion durch das Thüringer Institut für Nachhaltigkeit und Klimaforschung (ThINK), Jena

·       Energieatlas Bayern unter www.energieatlas.bayern.de.

·       Studie Wohnungsbau in Deutschland 2011 der ARGE für zeitgemäßes Bauen mit Energiesparpotenzial für den Landkreis Würzburg

 

2.      Das Ergebnis dieser Ausschreibung wird dem Kreisausschuss/Kreistag zur Entscheidung vorgelegt

 

3.      Auf dieser Grundlage werden die Fördermöglichkeiten abgeklärt

 

4.      Soweit darstellbar und sinnvoll, sollte zwischen Landkreis und Stadt Würzburg eine Abstimmung bei den Klimaschutzkonzepten erfolgen

 

5.      Auf der Basis von Ausschreibung und Fördermöglichkeiten wird endgültige Entscheidung über Vergabe der Leistungen getroffen.

 

6.      Die vorgeschlagene Energieagentur sollte im Rahmen der Region Mainfranken GmbH eingerichtet werden.

 


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