Beschluss: zur Kenntnis genommen

Debatte:

 

1.       Fiskalische und Personelle Mehrbedarfe für das Haushaltsjahr 2018

 

Herr Sozialrat Hermann Gabel umreist die sich bereits heute abzeichnenden personellen und fiskalischen Mehrbedarfe für das Haushaltsjahr 2018:

 

a)      personelle Mehrbedarfe in der Jugendamtsverwaltung:

 

·       Durch die korrekte Auslegung des § 86 Abs. 6 SGB VIII wurde eine Prüfungserinnerung des örtlichen Kreisrechnungsprüfungsamtes zur zuständigen Betreuung von Pflegefamilien durch den Pflegekinderdienst für 2018 erteilt. Demnach müssen laut einer Altvereinbarung mit der Stadt Würzburg derzeit 19 Pflegefamilien die noch von der Stadt Würzburg sozialpädagogisch betreut werden, für die jedoch bereits der Landkreis Würzburg örtlich zuständig ist, ab Januar 2018 durch unseren Pflegekinderdienst sozialpädagogisch betreut werden.

 

Im Stellenplatz 2018 wurde hier bereits eine Stelle im Umfang von 0,5 VZÄ beantragt.

 

·       In der Jugendhilfe im Strafverfahren wurde in den letzten Jahren analog der sinkenden Fallzahlen die personellen Ressourcen von ursprünglich 2,0 über 1,75, 1,25, auf 1,0 VZÄ reduziert.

 

Aufgrund der aktuell ansteigenden Fallzahlen müssen wir hier personell spätestens zur Mitte des Haushaltsjahres 2018 nachsteuern.

 

Die eventuell in Kraft tretenden Neuerungen im JGG werden ebenfalls einen personellen Mehrbedarf hier erforderlich machen. Unter Vorbehalt wird daher im Stellenplan ab Juli 2018 eine Stelle im Umfang von 0,5 VZÄ vorzusehen sein.

 

·       Sollte das neue KJSG in Kraft treten, kämen auf den ASD vielfälltige Aufgaben im Bereich der Schnittstelle zum Familiengericht (Vorlage von Hilfeplängen, Einzelfallbesprechungen), im Bereich des Kinderschutzes (SGB VIII/KKG: Einbeziehung von Meldern in die Gefährdungseinschätzung einer Kindeswohlgefährdung und Mitteilungen über den weiteren Verlauf) und die Beratung und Sicherstellung des Kinderschutzes in dezentralen und Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber.

 

Nach unseren Berechnungen würde dies einen personellen Mehrbedarf von 0,75 VZÄ erforderlich machen.

 

·       Das Bayerische Landesjugendamt hat im Hinblick auf die Richtlinien zur staatlichen Förderung von Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) und insbesondere im Hinblick auf unsere Organisationsbetrachtung festgestellt, dass die ab 2018 16 JaS-Standorte allesamt in freier Trägerschaft (11 verschiedene Träger) und keiner - wie von den Richtlinien her vorgesehen - in Trägerschaft des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (= Jugendamt) im Landkreis Würzburg sich befindet.

 

Für die nächsten JaS-Stellen wird daher angeregt, dass diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine direkte Anstellung beim Landratsamt Würzburg, Amt für Jugend und Familie, Fachbereich 31a, finden sollen.

Fachlicherseits wird 1/3 der Stellen in öffentlicher Trägerschaft durch das Jugendamt empfohlen. Die Landkreise Aschaffenburg und Kitzingen in Unterfranken und viele Jugendämter in anderen Landkreisen und kreisfreien Städten Bayerns, haben die kompletten personellen Ressourcen von JaS komplett in eigener Trägerschaft. Es wird daher im Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 2 Stellen im Umfang von je 0,5 VZÄ = 1 Planstelle, beantragt.

Für die kommenden Haushaltsjahre sollen vorsorglich ebenfalls weitere personelle Ressourcen im Stellenplan vorbehaltlich eingestellt werden.

 

          b)      Fiskalische Mehrbedarfe

 

Bereits jetzt steht fest, dass im Haushalt 2018 folgende Mehrbedarfe fiskalischer Art vorzusehen sind. Die Tendenzen möchte die Fachverwaltung bereits jetzt schon den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses nahebringen:

 

·           Im Bereich der Streetwork (§ 13 SGB VIII) ist eine personelle Mehrung für die Anlaufstelle Underground einzuplanen, da diese vollumfänglich über ehrenamtliches Personal betrieben wird.

 

Die Mehrung kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden, da noch detaillierte Verhandlungen mit der Stadt Würzburg und den anderen Landkreisen der Region II (Kitzingen und Main Spessart) ausstehen.

 

·           Im Bereich der Begleitung und Förderung von Pflegefamilien ist ebenfalls eine Mehrung vorzusehen, da sich aus einer Umfrage unter den Pflegeeltern und der Einschätzung der psychosozialen Mitarbeiterinnen im Pflegekinderdienst eindeutig mehr Angebote und Unterstützungsformen für die Pflegeeltern vorgehalten werden müssen. Auch hier kann noch kein konkreter Betrag genannt werden.

 

Das Amt für Jugend und Familie, Fachbereich 31a, hat in den vergangenen Monaten mit hohen Anstrengungen personeller und fiskalischer Art versucht, eine Akquise neuer Pflegeeltern, unter anderem über Werbeanzeigen, zu betreiben. Das Ergebnis ist ernüchternd und es muss eine eindeutige Bedarfslücke in diesem Bereich, vor allem im Bereich der Bereitschaftspflege, festgestellt werden.

 

·           Im Bereich des Begleiteten Umgangs gem. § 18 Abs. 3 SGB VIII ist eine fiskalische Mehrung von 3.000,00 € bis 5.000,00 € einzuplanen. Der genaue Betrag ist vom Ausgabenstand 31.07.2017 abhängig.

 

·           Ob weitere Mehrungen durch Verschiebungen im Bereich der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMAs) notwendig werden, ist genauso wie im Bereich der teilstationären Erziehung in einer Tagesgruppe noch Abhängig von den weiteren Bedarfsermittlungen.

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die erwähnten Mehrbedarfe in fiskalischer und personeller Art zur Kenntnis und unterstützt diese im Hinblick auf eine bedarfsgerechte Ausstattung der Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis Würzburg.

 

2.       Ausstellung „Große Freiheit“ der BZgA vom 08.10. bis 14.10.2017 in Würzburg, Marktplatz zur Aids-Prophylaxe und Prophylaxe vor Geschlechtskrankheiten.

 

          - Save the Date -

 

3.       Kooperationskonferenz Jugendhilfe-Suchthilfe im November 2017 (interkommunal) im Landratsamt Würzburg muss leider wegen mangelndem Interesse abgesagt werden.

 

4.       Das Amt für Jugend und Familie - Sozialpädagogische Dienste - FB 31a, wird in Kooperation mit dem Bayerischen Landesjugendamt am Montag, den 11.12.2017, ein groß angelegtes Krisenplanspiel im Landratsamt Würzburg durchführen. Herr Gabel berichtet, dass ein fiktiver Kinderschutzfall (Tod eines Kindes) simuliert wird und nichtöffentlich bis zur Pressekonferenz durchexerziert wird. Landrat, Personalstelle und GB 3 sind eingebunden. (Also eine Art Katastrophenschutzübung im Jugendamt.)

 

          Das Krisenplanspiel wird von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) empfohlen und detailliert ausgewertet, um Schwachstellen aufzudecken.

 

5.       Nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses:

 

Herr Landrat Nuß weist auf die nächste Sitzung am Montag, den 27.11.2017, 14:00 Uhr, SiSa II, hin.