Sitzung: 24.07.2017 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Debatte:
1. Fiskalische
und Personelle Mehrbedarfe für das Haushaltsjahr 2018
Herr Sozialrat Hermann Gabel umreist die
sich bereits heute abzeichnenden personellen und fiskalischen Mehrbedarfe für
das Haushaltsjahr 2018:
a) personelle
Mehrbedarfe in der Jugendamtsverwaltung:
·
Durch
die korrekte Auslegung des § 86 Abs. 6 SGB VIII wurde eine Prüfungserinnerung
des örtlichen Kreisrechnungsprüfungsamtes zur zuständigen Betreuung von
Pflegefamilien durch den Pflegekinderdienst für 2018 erteilt. Demnach müssen
laut einer Altvereinbarung mit der Stadt Würzburg derzeit 19 Pflegefamilien die
noch von der Stadt Würzburg sozialpädagogisch betreut werden, für die jedoch
bereits der Landkreis Würzburg örtlich zuständig ist, ab Januar 2018 durch
unseren Pflegekinderdienst sozialpädagogisch betreut werden.
Im Stellenplatz 2018 wurde hier bereits eine
Stelle im Umfang von 0,5 VZÄ beantragt.
·
In der
Jugendhilfe im Strafverfahren wurde in den letzten Jahren analog der sinkenden
Fallzahlen die personellen Ressourcen von ursprünglich 2,0 über 1,75, 1,25, auf
1,0 VZÄ reduziert.
Aufgrund der aktuell ansteigenden Fallzahlen
müssen wir hier personell spätestens zur Mitte des Haushaltsjahres 2018
nachsteuern.
Die eventuell in Kraft tretenden Neuerungen
im JGG werden ebenfalls einen personellen Mehrbedarf hier erforderlich machen.
Unter Vorbehalt wird daher im Stellenplan ab Juli 2018 eine Stelle im Umfang
von 0,5 VZÄ vorzusehen sein.
·
Sollte
das neue KJSG in Kraft treten, kämen auf den ASD vielfälltige Aufgaben im
Bereich der Schnittstelle zum Familiengericht (Vorlage von Hilfeplängen,
Einzelfallbesprechungen), im Bereich des Kinderschutzes (SGB VIII/KKG:
Einbeziehung von Meldern in die Gefährdungseinschätzung einer
Kindeswohlgefährdung und Mitteilungen über den weiteren Verlauf) und die
Beratung und Sicherstellung des Kinderschutzes in dezentralen und
Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber.
Nach unseren Berechnungen würde dies einen
personellen Mehrbedarf von 0,75 VZÄ erforderlich machen.
·
Das
Bayerische Landesjugendamt hat im Hinblick auf die Richtlinien zur staatlichen
Förderung von Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) und insbesondere im Hinblick
auf unsere Organisationsbetrachtung festgestellt, dass die ab 2018 16
JaS-Standorte allesamt in freier Trägerschaft (11 verschiedene Träger) und
keiner - wie von den Richtlinien her vorgesehen - in Trägerschaft des örtlichen
Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (= Jugendamt) im Landkreis Würzburg sich
befindet.
Für die nächsten JaS-Stellen wird daher
angeregt, dass diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine direkte Anstellung
beim Landratsamt Würzburg, Amt für Jugend und Familie, Fachbereich 31a, finden
sollen.
Fachlicherseits wird 1/3 der Stellen in
öffentlicher Trägerschaft durch das Jugendamt empfohlen. Die Landkreise
Aschaffenburg und Kitzingen in Unterfranken und viele Jugendämter in anderen
Landkreisen und kreisfreien Städten Bayerns, haben die kompletten personellen
Ressourcen von JaS komplett in eigener Trägerschaft. Es wird daher im
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 2 Stellen im Umfang von je 0,5 VZÄ = 1
Planstelle, beantragt.
Für die kommenden Haushaltsjahre sollen
vorsorglich ebenfalls weitere personelle Ressourcen im Stellenplan
vorbehaltlich eingestellt werden.
b) Fiskalische Mehrbedarfe
Bereits jetzt steht fest, dass im Haushalt 2018 folgende Mehrbedarfe
fiskalischer Art vorzusehen sind. Die Tendenzen möchte die Fachverwaltung
bereits jetzt schon den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses nahebringen:
·
Im
Bereich der Streetwork (§ 13 SGB VIII) ist eine personelle Mehrung für die
Anlaufstelle Underground einzuplanen, da diese vollumfänglich über
ehrenamtliches Personal betrieben wird.
Die Mehrung kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden, da
noch detaillierte Verhandlungen mit der Stadt Würzburg und den anderen
Landkreisen der Region II (Kitzingen und Main Spessart) ausstehen.
·
Im
Bereich der Begleitung und Förderung von Pflegefamilien ist ebenfalls eine
Mehrung vorzusehen, da sich aus einer Umfrage unter den Pflegeeltern und der
Einschätzung der psychosozialen Mitarbeiterinnen im Pflegekinderdienst
eindeutig mehr Angebote und Unterstützungsformen für die Pflegeeltern
vorgehalten werden müssen. Auch hier kann noch kein konkreter Betrag genannt
werden.
Das Amt für Jugend und Familie, Fachbereich 31a, hat in den vergangenen
Monaten mit hohen Anstrengungen personeller und fiskalischer Art versucht, eine
Akquise neuer Pflegeeltern, unter anderem über Werbeanzeigen, zu betreiben. Das
Ergebnis ist ernüchternd und es muss eine eindeutige Bedarfslücke in diesem
Bereich, vor allem im Bereich der Bereitschaftspflege, festgestellt werden.
·
Im
Bereich des Begleiteten Umgangs gem. § 18 Abs. 3 SGB VIII ist eine fiskalische
Mehrung von 3.000,00 € bis 5.000,00 € einzuplanen. Der genaue Betrag ist vom
Ausgabenstand 31.07.2017 abhängig.
·
Ob
weitere Mehrungen durch Verschiebungen im Bereich der Betreuung von
unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMAs) notwendig werden, ist genauso
wie im Bereich der teilstationären Erziehung in einer Tagesgruppe noch Abhängig
von den weiteren Bedarfsermittlungen.
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die erwähnten
Mehrbedarfe in fiskalischer und personeller Art zur Kenntnis und unterstützt
diese im Hinblick auf eine bedarfsgerechte Ausstattung der Kinder- und
Jugendhilfe im Landkreis Würzburg.
2. Ausstellung „Große Freiheit“ der BZgA
vom 08.10. bis 14.10.2017 in Würzburg, Marktplatz zur Aids-Prophylaxe und
Prophylaxe vor Geschlechtskrankheiten.
- Save the Date -
3. Kooperationskonferenz
Jugendhilfe-Suchthilfe im November 2017 (interkommunal) im Landratsamt
Würzburg muss leider wegen mangelndem Interesse abgesagt werden.
4. Das Amt für Jugend und Familie -
Sozialpädagogische Dienste - FB 31a, wird in Kooperation mit dem Bayerischen
Landesjugendamt am Montag, den 11.12.2017, ein groß angelegtes Krisenplanspiel
im Landratsamt Würzburg durchführen. Herr Gabel berichtet, dass ein
fiktiver Kinderschutzfall (Tod eines Kindes) simuliert wird und nichtöffentlich
bis zur Pressekonferenz durchexerziert wird. Landrat, Personalstelle und GB 3
sind eingebunden. (Also eine Art Katastrophenschutzübung im Jugendamt.)
Das Krisenplanspiel wird von der
Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) empfohlen und
detailliert ausgewertet, um Schwachstellen aufzudecken.
5. Nächste
Sitzung des Jugendhilfeausschusses:
Herr Landrat Nuß weist auf die nächste
Sitzung am Montag, den 27.11.2017, 14:00 Uhr, SiSa II, hin.