Sitzung: 24.07.2017 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Die Schwimmförderung ist seit Jahren ein wichtiges
Anliegen des Landkreises Würzburg. Jedes Kind sollte spätestens mit Ende der
Grundschulzeit schwimmfähig sein. Dahingehend wurde bereits vor Jahren
gemeinsam mit Schulamt und Stadt Würzburg das Schwimmhelferprojekt „Tauch nicht
ab - Lern Schwimmen“ auf den Weg gebracht. Ehrenamtliche Schwimmhelfer
unterstützen den Schwimmunterricht an Grundschulen.
Eine wesentliche Voraussetzung zur Förderung der
Schwimmfähigkeit ist die Verfügbarkeit geeigneter Schwimmmöglichkeiten. In
seiner Sitzung am 12.03.2017 hat der Kreistag im Rahmen der Haushaltsberatungen
beschlossen, die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen im Landkreis
Würzburg auf Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes SGB VIII zu fördern.
Hierzu wurde ein Gesamtbetrag i.H.v. 200.000,00 € zur Verfügung gestellt.
Gefördert werden Gemeinden als Träger von
Frei- und Hallenbädern im Landkreis Würzburg, sofern die Einrichtungen der
Allgemeinheit zur Verfügung stehen und insbesondere Kindern und Jugendlichen
mit dem Ferienpass des Landkreises kostenfreie Nutzungsmöglichkeiten im Zeitraum
der Sommerferien bieten.
Grundlage der Förderung sind die heute zu
beschließenden „Richtlinien zur Förderung der Schwimmfähigkeit im Landkreis
Würzburg im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes SGB VIII“.
Daraus ergeben sich folgende
Fördermodalitäten:
·
Ein für alle Schwimmbäder einheitlicher
Sockelbetrag (2017: 6.000,00 €)
·
Verteilung der verbleibenden Mittel je hälftig auf
Grundlage
o
der von der jeweiligen Kommune gemeldeten
Wasserflächen und
o
der Anzahl der kostenfreien Schwimmbadeintritte im
Rahmen des Ferienpasses der letzten
3 Nutzungsjahre
Die Fördergrundlagen sollen alle 3 Jahre neu ermittelt und ggf. entsprechend angepasst werden.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Richtlinien zur Förderung der Schwimmfähigkeit im Landkreis Würzburg im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes SGB VIII und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.