Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Die Schwimmförderung ist seit Jahren ein wichtiges Anliegen des Landkreises Würzburg. Jedes Kind sollte spätestens mit Ende der Grundschulzeit schwimmfähig sein. Dahingehend wurde bereits vor Jahren gemeinsam mit Schulamt und Stadt Würzburg das Schwimmhelferprojekt „Tauch nicht ab - Lern Schwimmen“ auf den Weg gebracht. Ehrenamtliche Schwimmhelfer unterstützen den Schwimmunterricht an Grundschulen.

 

Eine wesentliche Voraussetzung zur Förderung der Schwimmfähigkeit ist die Verfügbarkeit geeigneter Schwimmmöglichkeiten. In seiner Sitzung am 12.03.2017 hat der Kreistag im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen, die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen im Landkreis Würzburg auf Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes SGB VIII zu fördern. Hierzu wurde ein Gesamtbetrag i.H.v. 200.000,00 € zur Verfügung gestellt.

 

Gefördert werden Gemeinden als Träger von Frei- und Hallenbädern im Landkreis Würzburg, sofern die Einrichtungen der Allgemeinheit zur Verfügung stehen und insbesondere Kindern und Jugendlichen mit dem Ferienpass des Landkreises kostenfreie Nutzungsmöglichkeiten im Zeitraum der Sommerferien bieten.

 

Grundlage der Förderung sind die heute zu beschließenden „Richtlinien zur Förderung der Schwimmfähigkeit im Landkreis Würzburg im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes SGB VIII“.

 

Daraus ergeben sich folgende Fördermodalitäten:

 

·         Ein für alle Schwimmbäder einheitlicher Sockelbetrag (2017: 6.000,00 €)

·         Verteilung der verbleibenden Mittel je hälftig auf Grundlage

o   der von der jeweiligen Kommune gemeldeten Wasserflächen und

o   der Anzahl der kostenfreien Schwimmbadeintritte im Rahmen des Ferienpasses der letzten 3 Nutzungsjahre

 

Die Fördergrundlagen sollen alle 3 Jahre neu ermittelt und ggf. entsprechend angepasst werden.


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Richtlinien zur Förderung der Schwimmfähigkeit im Landkreis Würzburg im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes SGB VIII und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.