Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) mit dem Ziel eines Abschlusses in dieser Legislaturperiode vorgelegt. Der Bundesrat und seine Ausschüsse haben sich am 2. Juni 2017 mit diesem Entwurf befasst, der sich derzeit im regulären Gesetzgebungsverfahren befindet.

 

Herr Sozialrat Hermann Gabel, der auch Mitglied der Bayerischen Expertengruppe beim Landesjugendhilfeausschuss ist, wird über die Tendenzen der gesetzlichen Änderungen berichten.

 

Debatte:

 

Mit dem Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) beabsichtigte der Bundesgesetzgeber durch ein Artikelgesetz und verschiedene Änderungen in bestehenden Gesetzen weitreichende Neuerungen in der Kinder- und Jugendhilfe zum 01.01.20108 einzuführen.

 

Ausgangspunkt war die sogenannte „große oder inklusive Lösung“, d. h. die Einbeziehung der geistig und körperlich behinderten Minderjährigen und jungen Volljährigen, unter das Dach der Kinder- und Jugendhilfe ins SGB VIII.

 

Von diesem Vorhaben wurde im Laufe der Erstellung des Referentenentwurfs schrittweise Abstand genommen.

 

Auch die Reform des Pflegekinderwesens - ein heftig diskutiertes Vorhaben - ist mittlerweile aus den Entwürfen getilgt worden.

 

Es verblieb ein Rumpf mit kleinen Neuerungen, Verbesserungen und Veränderungen in bestehenden Gesetzen wie z. B. dem SGB VIII, dem SGB IX, dem SGB X, dem SGB XII, dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) und dem Asylgesetz (AsylG).

 

Im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens für dieses zustimmungspflichtige KJSG hat der Bundesrat in seiner letzten Sitzung in der 27. KW das Gesetzesvorhaben von der Tagesordnung genommen. Die letzte Sitzung des Bundesrates in dieser Legislaturperiode ist am 22.09.2017, 2 Tage vor der Bundestagswahl. Wird dem Gesetzesentwurf an diesem Termin nicht zugestimmt, so wird die bisherige Gesetzesvorlage in dieser Legislaturperiode leider nicht mehr weiter verfolgt.

 

Insofern wurde in dieser Sitzung des Jugendhilfeausschusses zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt nichts inhaltliches vorgetragen, sondern lediglich eine Synopse des DIJuF zur Kenntnisnahme des bisherigen Standes des Gesetzesvorhabens an die Ausschussmitglieder verteilt.

 

Herr Sozialrat Hermann Gabel wird - sobald sich diesbezüglich Neues ergibt - die Ausschussmitglieder informieren; spätestens in der kommenden Jugendhilfeausschuss-sitzung am 27.11.2017.