Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Mit der Dreiteilung des Jugendamtes des Landkreises Würzburg wurde gleichzeitig eine Organisationsbetrachtung durch die Fachberatungsbehörde auf Landesebene, dem Zentrum Bayern Familie und Soziales-Bayerisches Landesjugendamt (ZBFS-BLJA) vereinbart.

 

Nach diversen persönlichen und telefonischen Interviews und Fachgesprächen mit dem BLJA liegt nun eine Organisationsbetrachtung des Jugendamtes des Landkreises Würzburg vor, die kurz erörtert werden wird.

 

Debatte:

 

Frau Regierungsrätin Eva-Maria Löffler, als Geschäftsbereichsleiterin des Geschäftsbereichs Jugend, Soziales und Gesundheit - Zentrale Rechtsangelegenheiten, berichtet vom Ergebnis der Organisationsbetrachtung des Jugendamtes des Landkreises Würzburg, die beim Zentrum Bayern, Familie und Soziales (ZBFS) - Bayerisches Landesjugendamt (BLJA), in Auftrag gegeben wurde.

 

Das BLJA sollte zur geänderten Organisationsstruktur hinsichtlich der Verteilung der Aufgaben des Jugendamtes und der zusätzlichen Aufgaben für Sport und Ehrenamt auf 3 Fachbereiche (FB 31a, FB 31b, FB 31c), mit 3 gleichberechtigten Fachbereichsleitungen, Stellung beziehen.

 

Grundsätzlich erkennt das BLJA wegen der Größe des hiesigen Jugendamtes (4. größtes Jugendamt in Franken) die Unterteilung des Jugendamtes in 3 Fachbereiche, die jeweils von einer Führungskraft mit fach- und dienstaufsichtlichen Verantwortlichkeiten, Aufgaben und Befugnissen, geleitet werden, an. Hier ist besonders die flache Organisationsstruktur im Landratsamt Würzburg auf der einen Seite zu berücksichtigen und auf der anderen Seite die erhebliche Leitungsspanne, -tiefe und -intensität, bei gleichzeitiger Aufgabenspreizung innerhalb der Organisationseinheit. Die Zuordnung der Aufgaben der kommunalen Jugendhilfe in den 3 Fachbereichen 31a, 31b und 31c zum Geschäftsbereich 3 ist dabei fachlich sinnvoll und vergleichbar mit der Organisationsstruktur anderer Jugendämter. Die Servicestellen Sport und Ehrenamt sind von der Haushaltsorganisation her von der Jugendhilfe getrennt.

 

Es ist zu überlegen, ob hinsichtlich der Vertretung des Jugendamtes im Jugendhilfeausschuss in der Satzung und in der Geschäftsordnung eine Änderung erfolgen muss. Dies wird derzeit im Bereich der Zentralen Rechtsangelegenheiten geprüft.

 

Auch wäre laut BLJA zu klären, wer das Jugendamt nach außen vertritt, was bisher jeder Fachbereichsleiter für seinen Aufgabenbereich wahrnimmt.

 

Hinsichtlich des Schnittstellenmanagements zwischen den Fachbereichen wird empfohlen, für die Mitarbeiter nachvollziehbarere Prozessabläufe herauszuarbeiten. Klärungsbedürftige Schnittstellen zur Jugendhilfeplanung, zur KoKi, zu Hilfeentscheidungen, konnten teilweise und werden noch hausintern geregelt. Somit ist dem Grunde nach die zum 01.07.2016 in Kraft getretene Organisationsänderung und -struktur vom BLJA so nicht in Frage gestellt worden.

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Kurzbericht der Geschäftsbereichsleiterin 3, Frau Löffler, so zur Kenntnis.