Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Die Adolph-Kolping-Förderschule zur Erziehungshilfe (Förderschule zur emotionalen und sozialen Entwicklung), in Würzburg-Heuchelhof, wird von Kolping-Mainfranken getragen. Dieser Schule ist eine (Heilpädagogische) Tagesstätte angeschlossen.

 

Die Schülerschaft setzt sich in der Regel aus Jugendlichen in den Klassen 6 bis 9 zusammen, die in ihrer sozialen und emotionalen Entwicklung beeinträchtigt sind und in kleinen Klassen zu einem Hauptschulabschluss oder qualifizierenden Hauptschulabschluss geführt werden sollen.

 

Die Kernaufgabe dieser Schule ist ebenfalls die Vorbereitung zu einer beruflichen Perspektive nach Vollendung der Schulzeit (Übergang Schule-Beruf). Die Schul- und Tagesstättenleitung hat den hiesigen Fachbereichen 31a und 31b vor kurzem ein Projekt vorgestellt, das genau diesen Übergang verbessern und sicherstellen soll.

 

Das Projekt „Brücke-Schule-Perspektive“ (BSP) soll hier einen wesentlichen Beitrag zu diesem Auftrag der Schule leisten.

 

Durch den Wegfall eines ehemaligen Projektes für schwierige Schüler, namens KimBaJu, ist hier nach Angaben der Verantwortlichen eine Lücke entstanden.

 

Die Verantwortlichen aus Schule und Tagesstätte möchten gerne die Jugendämter der Region II bitten, dieses Projekt BSP zu ermöglichen und somit zu bezuschussen. Es handelt sich hier nicht um Jugendsozialarbeit an Schulen, sondern um eine besondere Förderung im Übergang Schule-Erziehung-Beruf (siehe Power-Point-Präsentation).

 

Die Fachbereiche 31a und 31b begrüßen grundsätzlich ein derartiges Projekt, sehen dies jedoch nicht als eigenständige Hilfe zur Erziehung an. An der Adolph-Kolping-Schule (AKS) wird bereits durch die dortige Heilpädagogische Tagesstätte - die von fast allen Schülern besucht wird und über die Jugendhilfe gem. §§ 27, 32 SGB VIII finanziert wird - eine Hilfe zur Erziehung im teilstationären Bereich gewährt.

 

In diesem Zusammenhang wird auch auf die Aufgabe nach § 16 h SGB II der Jobcenter für die Zielgruppe U 25 zur „Förderung schwer zu erreichender Jugendlicher“ verwiesen.

 

Die Fachverwaltung des Jugendamtes in Form der Fachbereiche 31a und 31b empfahlen eine Information des Jugendhilfeausschusses, da es sich im Falle einer Förderung um eine freiwillige Leistung der Jugendhilfe handeln würde.

 

Der Jugendhilfeausschuss soll die Verwaltung beauftragen, dies näher zu prüfen.

 

Debatte:

 

Herr Schulleiter Feiler, Frau stellvertretende Schulleiterin Zink und Herr Tagesstättenleiter Bauereisen trugen mittels Power-Point-Präsentation (siehe Anlage) den Konzeptkern des 3 Jahre aus Eigenmitteln finanzierten BSP-Projekts vor. Klassenstärke BSP: 6 Schüler!

 

Rückfragen von Seiten Frau Kreisrätin Schäfer zur Konzeption und Zusammenarbeit mit Don Bosco (ROVEN). Rückfrage von Herrn Professor Adams zur Klassenstruktur.

 

Herr Sozialrat Hermann Gabel schilderte die bisher an der Förderschule implementierten Jugendhilfeleistungen in Form einer teilstationären Hilfe zur Erziehung nach §§ 27, 32 SGB VIII (Heilpädagogische Tagesstätte).

 

Für diesen schulischen Bereich wurden allerdings bisher keine sozialpädagogischen Strukturen implementiert.

 

Es wird angeregt, dass die Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss bis zur Haushaltssitzung Ende November einen Vorschlag unterbreitet und auch mit der Stadt Würzburg in Kontakt tritt.