Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Herr Piller von Staatlichen Bauamt – Straßenbauamt Würzburg – erläutert unter Verwendung einer Power Point Präsentation ausführlich die bisherige Rahmenplanung zum Verkehrskonzept am Hubland (PP liegt als Anlage bei).

 

Landrat Nuß bedankt sich für die ausführliche Darstellung und sieht besonders in zwei Punkten Probleme bzw. Schwierigkeiten.

 

Zum einen, weil nach Ausführung des geplanten Baues der Erschließungsstraßen Gerbrunn quasi nicht mehr angeschlossen sei und zum zweiten, weil die Stadt Würzburg sich finanzielle Beteiligungen des Landkreises an den verschiedenen Einmündungen vorstelle. Da dies nach den bestehenden Vorschriften aber nicht unbedingt der Fall sei, könne er ausführen, dass sich der Landkreis nur dann beteilige, wenn gesetzlich hierzu eine Verpflichtung bestehe.  

 

Stellv. Landrat Wolfshörndl bestätigt, dass – egal welche Lösung realisiert werde – sich die Situation für Gebrunn verschlechtern werde. So gebe es z.B. nur noch eine Erschließung in Richtung Würzburg, eine Lichtzeichenanlage verschlechtere das Einfahren nach Würzburg, zudem müsse auch noch die Straßenbahn gequert werden. Er habe durchgesetzt, dass für die Prüfung der Frage nach einem Kreisverkehr eine Mikrosimulation vorbereitet werde. Wegen des zu erwartenden Rückstaues in Gerbrunn und der dadurch eintretenden deutlichen Verschlechterung habe die Gemeinde das Konzept abgelehnt bzw. stehe diesem kritisch gegenüber. Das Geschäft mache letztlich die Stadt Würzburg sowie der Campus, der Verkehr werde an den Rand gedrückt und Gerbrunn müsse damit leben.

 

Es entwickelt sich nun eine sehr intensive und rege Debatte mit Wortmeldungen der Kreisräte Koch, Heußner, Losert, stellv. Landrätin Schäfer, Kreisräte Schlereth, Juks, Wolfshörndl und Breunig. Hierbei geht es u.a. darum, ob das Straßenbauamt die fachliche Zustimmung zu dem Konzept für den Landkreis geben konnte und ob man sich dadurch Vorschläge für Verbesserungen und Änderungen am Konzept verbaue. Hierzu wird erläutert, dass die Rahmenplanung ein Grobkonzept darstelle, das dann umgesetzt werde in der Bauleitplanung. Allerdings sei es schwierig, später nein zu sagen, wenn jetzt grundsätzlich zugestimmt werde.

 

Es wird über eine Aufstufung der Kreisstraße gesprochen, die letztlich aber nicht näher ins Auge gefasst wird, es werden fehlende Informationen zu Regelungen des ÖPNV moniert und es wird auch kritisch hinterfragt, weshalb die Erschließung nicht über die Rottendorfer-Straße erfolge. Hierzu wird ausgeführt, dass die Planungshoheit bei der Stadt Würzburg liege und sich das ganze auch überwiegend auf städtischem Gebiet abspiele. Nur bei zwei Einmündungen seien Flächen im Landkreis bzw. der Gemeinde Gerbrunn betroffen.

 

Landrat Nuß fasst schließlich zusammen, dass gegen die fachliche Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes nichts einzuwenden sei, dass man den Sachverhalt heute zur Kenntnis nehmen solle und man mit auf den Weg nehme, dass die Gemeinde Gerbrunn dem Konzept kritisch gegenübersteht. Bei weiteren Schritten in dieser Angelegenheit soll künftig der Kreistag eingebunden werden.


Zur weiteren Veranlassung an StBA Wü, GB 2, ZFB 2

 

Zur Kenntnis an ZB