Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

1) Jahresabschlusses 2015

 

Ergebnisrechnung:

 

Gesamtbetrag der Erträge:                                                                      127.978.051,72 €

Gesamtbetrag der Aufwendungen:                                                          126.104.722,75 €

Saldo (=Jahresergebnis):                                                                        + 1.873.328,97 €

 

Finanzrechnung:

 

Laufende Verwaltungstätigkeit:                                                                                           

Gesamtbetrag der Einzahlungen:                                                             122.989.134,30 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen:                                                            112.981.076,58 €

Saldo:                                                                                                          10.008.057,72 €

 

Investitionstätigkeit:

Gesamtbetrag der Einzahlungen:                                                                 3.202.630,81 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen:                                                                5.710.440,06 €

Saldo                                                                                                          - 2.507.809,25 €

 

Finanzierungstätigkeit:

Gesamtbetrag der Einzahlungen:                                                                               0,00 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen:                                                                2.019.508,63 €

Saldo:                                                                                                         - 2.019.508,63 €

 

Finanzmittelüberschuss:                                                                       + 5.480.739,84 €

 

Bestand an Finanzmittel Ende des Jahres (= Liquide Mittel):            38.151.460,16 €

 

Vermögensrechnung (Schlussbilanz zum 31.12.2015)

Bilanzsumme (Summe der Aktiva und Passiva):                               160.182.516,50 €

 

Schuldenstand des Landkreises Würzburg zum 31.12.2015:                   24.059.356,28 €.

 

 

2) Örtliche Rechnungsprüfung 2015

 

Der Jahresabschluss 2015 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 03.04.2017 örtlich geprüft. Grundlage für die Prüfung war der Prüfungsbericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes vom 01.03.2017.

 

Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung ist im Prüfungsbericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes und in der Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses festgehalten.

 

Die getroffenen Prüfungsfeststellungen sind der Verwaltung zur Erledigung mitgeteilt worden und deren Vollzug wird vom Kreisrechnungsprüfungsamt im Benehmen mit dem Rechnungsprüfungsausschuss überwacht.

 

Nach Art. 88 Abs. 3 LKrO stellt der Kreistag nach Durchführung der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses und der Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten den Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 mit den unter Nr. 1 festgestellten Abschlusszahlen und er empfiehlt die Entlastung für das Jahr 2015 zu erteilen.

 

 

3) Ergebnisverwendung

 

Im Rahmen der Doppik ist auch über die Ergebnisverwendung bzw. über die Verwendung des Jahresüberschusses 2015 in Höhe von 1.873.328,97 € zu beschließen.

 

§ 24 Abs. 2 KommHV-Doppik regelt, dass ein erwirtschafteter Jahresüberschuss der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden muss. Diese Rücklagen sind als Teil des in der Bilanz ausgewiesenen Eigenkapitals definiert.

 

Entsprechend der Verwendung der Jahresüberschüsse 2011, 2012, 2013 und 2014 schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss auch eine Zuführung des Jahresüberschusses 2015 in die Ergebnisrücklage vor.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis von der Durchführung der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2015.

 

  1. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Jahresabschluss 2015 gemäß Art. 88 Abs. 3 LKr0 festzustellen und die Entlastung zu erteilen.

 

  1. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Jahresüberschuss in Höhe von 1.873.328,97 € der Ergebnisrücklage zuzuführen.

 

 

 

 

Debatte:

 

Herr Goth erläutert kurz den Sachverhalt.

 

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

 

 


Beschluss:

 

 

  1. Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis von der Durchführung der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2015.

 

  1. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Jahresabschluss 2015 gemäß Art. 88 Abs. 3 LKr0 festzustellen und die Entlastung zu erteilen.

 

  1. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Jahresüberschuss in Höhe von 1.873.328,97 € der Ergebnisrücklage zuzuführen.

 


Zur weiteren Veranlassung an KrPA, ZFB 2

 

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