Beschluss: einstimmig beschlossen

Debatte:

 

Herr Landrat Nuß erteilte Herrn Pabst hierzu das Wort, der wie vorstehend ausführte.

 

An den Sachvortrag von Herrn Pabst schloss sich eine rege Debatte an, in die auch Herr Landrat Nuß auf Wortmeldung einen betroffenen Vater aus dem Zuschauerbereich durch Worterteilung miteinbezogen hat.

 

Es wurde erklärt, weshalb das Amt für Jugend und Familie keine unterschiedlichen Sätze für das Arbeitgebermodell Eltern-Schulbegleiter und ein Trägermodell vorhält.

 

Den Hilfeempfängern wird analog dem persönlichen Budget aus dem Sozialhilferecht ein Gesamtentgelt pro Stunde erstattet, auf der Basis eines Grundgehaltes einer Kinderpflegerin/Kinderpfleger. Ein Schulbegleiter ist keine sozialpädagogische/heilpädagogische /sonderpädagogische Förderung, sondern die Möglichkeit, den betreffenden Schüler die Teilhabe am Unterricht zu ermöglichen.

 

In der Vorlage der Fachverwaltung des Jugendamtes des Landkreises ist sowohl ein Eltern- bzw. auch ein Arbeitgebermodell möglich. Der Satz für beide beträgt 15,00 € pro Vollzeitstunde.

 

Herr Landrat Nuß verliest den Beschlussvorschlag und stellt diesen zur Abstimmung.


Beschluss:

 

Ab dem Schuljahr 2011/2012 gewährt der Landkreis Würzburg im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII für Schulbegleiter pro Vollzeitstunde bis zu 15,00 €, höchstens jedoch die von dem Hilfeempfänger bzw. dessen Eltern tatsächlich aufgewendeten Kosten. Die Gewährung erfolgt in Form eines persönlichen Budgets auf Grundlage des ermittelten Gesamtstundenbedarfs im jeweiligen Schuljahr.