Sitzung: 27.03.2017 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Herr Fachbereichsleiter Hermann Gabel trägt eine im Rahmen der Sozialraumorientierten Jugendhilfe erstellte Evaluation anhand des vorliegenden Berichtes und gestützt durch eine Power-Point-Präsentation vor. Die Evaluation bezieht sich auf die Entwicklung der Fallzahlen der unterzubringenden Kinder und Jugendlichen, sowie auf die Struktur der Pflegeeltern und Bereitschaftspflegeeltern.
Auch werden die einzelnen Formen der Hilfe zur Erziehung nach §§ 27, 31 SGB VIII von Herrn Gabel hinsichtlich ihrer Entwicklung näher erläutert.
Die Evaluation erstreckt sich über einen Untersuchungszeitraum der letzten drei Kalenderjahre und wurde im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätssicherung nach § 79a SGB VIII erstellt.
Debatte:
Der Vortrag bzw. die Evaluation gliedert sich in 5 Teile:
1. Pflegekinder
2. Pflegeeltern
3. Qualitätsstruktur (§
79a SGB VII)
4. Bereitschaftspflege
5. Trainingspflege
Die gesamte Evaluation trennt Pflegefamilien mit einheimischen Pflegekindern
und Pflegefamilien mit unbegleiteten minderjährigen Pflegekindern (UMA).
Beides sind jedoch Hilfen zur Erziehung nach §§ 27, 33 SGB VIII bzw.
Hilfen für junge Volljährige gem. § 41 i. V. m. § 33 SGB VIII.
Ausgehend von den letzten 3 Jahren wurden in 2014 14, in 2015 29 (davon
16 UMA) und in 2016 28 (davon 5 UMA) Pflegeverhältnisse für Minderjährige neu
begonnen.
Im Bereich der jungen Volljährigen stellte sich die Situation wie folgt
dar:
2014 5, 2015 6 (davon 3 UMA), 2016 11 (davon 7 UMA).
Die Altersstruktur der Pflegekinder zu Beginn des Pflegeverhältnisses
wurde für den Zeitraum 2013 bis 2016 bei 178 Pflegekindern erfasst:
Unter 3 Jahre: 63; 3 bis 6 Jahre: 37; 7 bis 14 Jahre: 44; 15 bis 17
Jahre: 33 (davon 20 UMA).
Die weitere Verteilung sowie die durchschnittliche Verweildauer und der
Wechsel in andere Hilfen kann der anhängenden Power-Point-Präsentation
entnommen werden.
Zum Bereich Pflegeeltern wurde untersucht, wann die Pflegeeltern
ihr erstes Pflegekind aufgenommen haben, wie sich die Altersstruktur der
Pflegeeltern darstellt, wie die familiären Verhältnisse sind, welchen
Bildungshintergrund die Pflegeeltern haben und in wie vielen Pflegefamilien
zumindest ein Teil eine soziale/pädagogische/pflegerische Ausbildung besitzt.
Ebenfalls wurde sozialwissenschaftlich ermittelt, wie viele Kinder pro
Pflegefamilie betreut wurden und wie viele Kinder der Pflegekinderdienst
zusätzlich im Zuständigkeitsbereich des SGB XII und im Bereich UMA betreut hat.
Zur Qualitätsstruktur im Sinne des § 79a SGB VIII wurden die
Bereiche A) Qualifizierung, B) Fortbildungsangebote und C) Supervision genauer
betrachtet.
Für den Bereich der Bereitschaftspflege wurden Aussagen
getroffen und auch für das seit 2008 implementierte spezielle Konzept der Trainingspflege.
Für die letzten beiden Bereiche muss in den nächsten Jahren mehr
Potential und Ressourcen für die Weiterentwicklung zur Verfügung gestellt
werden.
Nachfrage von Frau Kreisrätin Schäfer zur Entlastung der Pflegeeltern
durch Freizeit. Herr Gabel antwortet, dass die Freizeitmaßnahme jährlich an
Pfingsten angeboten wird und gut besucht wird.