Sitzung: 20.02.2017 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Sachverhalt:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 08.12.2014 dem Neubau eines Schul- und Vereinshallenbades an der Wolffskeel-Realschule Würzburg gemeinsam mit der Stadt Würzburg grundsätzlich zugestimmt und die Vereinbarung zwischen Stadt und Landkreis Würzburg zum Betrieb der Wolffskeel-Realschule entsprechend geändert.
Der Umwelt-
und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 13.11.2015 nach der Durchführung des
VOF-Verfahrens der Beauftragung des
Büros Fritz Planung GmbH, Bad Urach, mit den Generalplanungsleistungen
einschließlich der Bauüberwachung für die Errichtung eines neuen Schul- und
Vereinshallenbades an der Wolffskeel-Realschule Würzburg zugestimmt.
In der Sitzung des Kreisausschusses am
02.05.2016 hat das Büro Fritz Planung GmbH die ersten Planentwürfe zusammen mit
der damaligen Kostenschätzung und dem voraussichtlichen Bauzeitenplan vorgestellt.
Im Laufe des Jahres 2016 wurde in mehreren
Sitzungen der Gremien des Kreistages und des Stadtrates über die Beckentiefe
des neuen Schwimmbades beraten und letztendlich in beiden Gremien
übereinstimmend die Tiefe von 0,90 m bis 1,80 m festgelegt. Zeitgleich wurden
unter Federführung durch die Stadt Würzburg die Planungen unter Einbindung
aller zuständigen Stellen weitergeführt, z. B. Regierung von Unterfranken als
Förderbehörde, Wasserwirtschaftsamt, Stadtwerke Würzburg usw.
In der Sitzung des Kreisausschusses am
20.02.2017 erläutert das Planungsbüro die aktuelle Entwurfsplanung, Stand
31.01.2017, das Ergebnis der Kostenberechnung nach DIN 276, Stand 11.01.2017,
und den aktualisierten Zeitplan, Stand 28.11.2016.
Gegenüber der Kostenschätzung zu Beginn der
Planung haben sich demnach die Kosten von bisher 5.955.741,44 € brutto um
1.199.223,24 € brutto erhöht auf voraussichtlich 7.154.964,68 € brutto (+ 20,14
%). Einschließlich der vom Planungsbüro kalkulierten Wartungskosten für
haustechnische Anlagen, die zur Optimierung der Gewährleistungszeiträume gleich
mit ausgeschrieben werden sollten, betragen die Gesamtkosten voraussichtlich
7.303.952,68 € (Steigerung um 1.348.211,24 € brutto, + 22,64 %).
Die Kostensteigerungen beruhen v. a. auf
Punkten:
1.
Aufwändige Gründung
Aufgrund des
Baugrundgutachtens vom 30.05.2016 werden im Bereich der nachgewiesenen gering
tragfähigen Böden Spezialgründungsmaßnahmen erforderlich. Mehrkosten von ca. 178.500,00
€ brutto.
2.
Berücksichtigung
zusätzlicher Planungsumfang
Aufgrund von Forderungen der Förderbehörde,
des Brandschutzes und des Hochwasserschutzes erhöhen sich die Kosten um ca.
416.500,00 € brutto.
Dazu zählen v. a. folgende Punkte:
-
Einplanen einer der
seitlichen Beckeneinstiegstreppe
-
Aus der jetzt
vorliegenden Vorstatik ergibt sich u.a. die Erforderlichkeit der Verstärkung
von zwei Wänden.
-
Hinzu kommen z.B.
noch die Installationsschächte, die Gebäudehöhe durch Festlegung der
Trägerhöhen, die Forderung von 4 voll ausgestatteten Umkleiden mit insgesamt 90
m², die Empfehlung des Wasserwirtschaftsamtes für das zusätzliche Freibord von
50 cm, usw.
3.
Baupreissteigerungen gem. Baupreisindex
Die Baupreissteigerung gemäß Baupreisindizes vom
statistischen Bundesamt liegt pro Jahr bei ca. 3 %. Die Kosten von ca. 5.955.741,44
€ brutto wurden in 2015 ermittelt. Im Hinblick
auf den möglichen Zeitraum der Auftragsvergaben im zweiten Halbjahr 2017 wurde eine
Baupreissteigerung um 6 % für zwei Jahre
angesetzt. Die aktuellen Ausschreibungsergebnisse anderer Bauvorhaben des
Planungsbüros bestätigen dies. Die Mehrkosten hierfür betragen ca. 357.000,00 €
brutto.
Darüber hinaus sind Kostengruppenübergreifend ca. 10 %
Kostensteigerungen aufgrund der jetzt vorliegenden detaillierteren Planung
enthalten (Unterschied Leistungsphase 2 zu 3).
Das Planungsbüro weist darauf hin, dass die
ermittelten Kosten mit den BKI Baukosten Gebäude des Baukosteninformationszentrums
verglichen wurden. Danach liegt der für das Wolffskeel-Bad ermittelte
Kostenkennwert der Kostengruppen 300 + 400 bei 428,00 €/m³ netto. Unter
Berücksichtigung des Regionalfaktors liegt der allgemeine Mittelwert laut BKI
2016 bei 461,00 €/m³ netto.
Derzeit werden im Rahmen des laufenden
Planungsprozesses zusammen mit dem Planungsbüro mögliche Einsparpotentiale
erörtert. Soweit sich hierdurch Änderungen bei der Kostenberechnung ergeben,
werden diese in der Sitzung am 20.02.2017 ergänzend zu dieser Sitzungsvorlage
dargelegt.
Die detaillierte Planung des ursprünglich
vorgesehenen Verbindungsstegs zwischen Realschule und Hallenbad hat ergeben,
dass die angedachte Befestigung an der Fassade der Sporthalle nicht möglich
ist. Die erforderliche Umsetzung mit Abstützungen auf Pfeilern und die Überwindung
eines Höhenunterschiedes von 1,10 m hat eine Kostenberechnung in Höhe von
356.817,22 € brutto für den Steg ergeben. Aufgrund dieser Kosten wird auf den
Steg verzichtet. Die Realschüler haben die Möglichkeit mit einem nur
geringfügig weiteren Weg über den öffentlichen Gehweg entlang der Sporthalle
zum Haupteingang des Hallenbades zu gelangen. Zudem könnte den Realschülern
über den Außenbereich des Freisportgeländes ein Zugang in das Hallenbad
ermöglicht werden. Die Schulleitung hat dem Wegfall des Steges bereits zugestimmt. Die ermittelten Kosten für den Steg für sind
dementsprechend bei den o. a. Gesamtkosten von 7.303.952,68 € brutto nicht
enthalten.
Aufgrund des derzeitigen Kostenrichtwertes
für ein Hallenbad als Doppelübungsstätte mit 25-m-Becken in Höhe von
4.176.100,00 € (FA-ZR 2016) und einer voraussichtlich höheren Förderquote von
mindestens 60 %, die der Stadt Würzburg für schulische Bauprojekte zugesagt wurden,
wird derzeit von einer Zuwendung durch den Freistaat Bayern in Höhe von
2.505.600,00 € ausgegangen.
Dadurch verbleiben bei Stadt und Landkreis
Würzburg Kostenanteile für das neue Hallenbad in Höhe von jeweils
voraussichtlich 2.399.146,34 €. Bislang wurde aufgrund der bisherigen
Kostenschätzung, aber auch bei Annahme einer niedrigeren Förderquote von 50 %,
mit Kostenanteilen von jeweils ca. 2,0 Mio. € ausgegangen.
Es ist beabsichtigt das neue Hallenbad
hinsichtlich der außerschulischen Nutzung als Betrieb gewerblicher Art zu
führen, so dass entsprechend anteilig mit der Erstattung der Vorsteuer
gerechnet werden kann. Hierzu laufen derzeit bei der Stadt Würzburg die
Vorprüfungen.
Die Stadt Würzburg befasst sich in den
Sitzungen des Hauptausschusses am 09.03.2017 und des Stadtrates am 16.03.2017
mit der aktuellen Entwurfsplanung, Stand 31.01.2017, und der Kostenberechnung,
Stand 14.01.2017.
Nach Zustimmung zur aktuellen
Entwurfsplanung und der vorliegenden Kostenberechnung durch den Kreistag in der
Sitzung am 10.03.2017 und dem Stadtrat in dessen Sitzung am 16.03.2017 wird die
Baugenehmigungsplanung fertiggestellt und durch die Stadt Würzburg der
Bauantrag sowie der Förderantrag bei der Regierung von Unterfranken gestellt.
Gemäß § 2 Abs. 3 der Vereinbarung zwischen
Stadt und Landkreis Würzburg über die gemeinsame Wolffskeel-Realschule Würzburg
führt die Stadt Würzburg als Bauherrin für das Hallenbad die weiteren
Ausschreibungen, Vergaben und auch die Aufsicht über die Baumaßnahme durch.
Dies dient auch der Abwicklung eines zügigen Bauverlaufs.
Allerdings ist die Zustimmung des
Landkreises im weiteren Bauverlauf in folgenden Fällen zwingend einzuholen:
-
bei
wesentlichen Änderungen der Bauausführung zu der in der Sitzung am 20.02.2017
vorgestellten Planung des Wolffskeel-Bades, Stand 31.01.2017. Dazu zählen v. a.
Änderungen die sich auf die angestrebte Nutzung als Schul- und Vereinshallenbad
auswirken.
-
bei Überschreitung der in der heutigen Sitzung erläuterten und
beschlossenen Gesamtkostensumme von 7.303.952,68 € brutto einschließlich der
Wartungsverträge
Der ZFB 5 wird im Umwelt-
und Bauausschuss regelmäßig über Baufortschritt und die Kostenentwicklung
berichten.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss nimmt die vom Büro Fritz
Planung GmbH vorgestellte aktuelle Entwurfsplanung des neuen Schul- und
Vereinshallenbades an der Wolffskeel-Realschule Würzburg, Stand 31.01.2017, und
die Kostenberechnung nach DIN 276 (HOAI-Leiistungsphase 3) in Höhe von
insgesamt 7.303.952,68 € brutto, einschließlich Wartungskosten, Stand 14.01.2017,
zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag in der Sitzung am 10.03.2017 auf diesen
Grundlagen die Zustimmung zum Neubau des Hallenbades.
Bei wesentlichen Änderungen während der Bauausführung zu der vorgestellten Planung, Stand 31.01.2017, die sich auf die angestrebte Nutzung als Schul- und Vereinshallenbad auswirken und bei Überschreitung des Gesamtkostenrahmens aus der Kostenberechnung nach DIN 276 (HOAI-Leistungsphase 3), Stand 14.01.2017, in Höhe von 7.303.952,68 € brutto einschließlich der Wartungsverträge ist im weiteren Bauverlauf die Zustimmung des Landkreises einzuholen.
Debatte:
Herr Dürr,
Fachbereichsleiter Hochbau-, Grundstücks- und Schulverwaltung, erläutert den
Sachverhalt. Er weist darauf hin, dass in der Sitzungsvorlage und im Beschlussvorschlag
die Kostenberechnung auf den 14.01.2017 datiert sei. Tatsächlich trägt die
Kostenberechnung das Datum 14.12.2016.
Herr Schitthelm vom Planungsbüro
Fritz Planung GmbH stellt anhand von Plänen das Projekt vor.
Herr Scheib vom Planungsbüro
Fritz Planung GmbH erläutert die Kostenberechnung.
Kreisrat Trautner fragt nach, ob
Solaranlagen vorgesehen sind.
Herr Dürr erwidert, dass
Vorkehrungen berücksichtigt wurden. Da das Bad wenig Eigenbedarf hat, wurde
aber noch nichts umgesetzt.
Landrat Nuß ergänzt, dass vom
Landkreis eine Anfrage an die Stadt ging, ob aus dem Müllheizkraftwerk (MHKW)
Wärmeüberschuss an das Schwimmbad abgegeben werden könne.
Herr Dürr erwähnt, dass die
Anbindung an das Fernwärmenetz der Stadt mit den Stadtwerken erörtert wurde.
Bis jetzt kann kein Zeitpunkt genannt werden, wann dies möglich sei. Deshalb
wurde zunächst auf Gasbrennwerttechnik gesetzt.
Kreisrat
Henneberger findet, dass die Wärmenutzung bei einem Schwimmbad wichtiger sei als die
Stromerzeugung.
Herr Dürr erwidert, dass
derzeit das Blockheizkraftwerk der wirtschaftlichste und energetischste Weg
sei.
Kreisrat
Henneberger fragt nach, ob zu den Mehrkosten Gutachten vorliegen.
Herr Dürr erwidert, dass
die Kostenberechnung auf Einsparungen untersucht wurde. Es wurde ein
Einsparpotenzial in Höhe von ca. 100.000 €. brutto einschließlich der
Baunebenkosten berechnet. Da der Kostenrahmen 7,3 Mio. € beträgt, sollte dieser
auch beibehalten werden, damit die Handlungsfähigkeit des Projektes gegeben
sei. Das heißt aber nicht, dass Einsparungen nicht tatsächlich umgesetzt
werden.
Die Stadt Würzburg ist offizielle Bauherrin des Verfahrens. Deshalb wird
im Rahmen einer Vereinbarung das Projekt von den städtischen Gremien weiter
begleitet. Die Verwaltung des Landratsamtes wird weiterhin eingebunden sein und
im Umwelt- und Bauausschuss über den Fortgang des Projektes und der
Kostenentwicklung berichten.
Die Zustimmung des Landkreises sei zwingend erforderlich, wenn sich während
der Bauausführung Änderungen ergeben und der Kostenrahmen von 7,3 Mio. €
überschritten wird.
Beschluss:
Der Kreisausschuss nimmt die vom Büro Fritz
Planung GmbH vorgestellte aktuelle Entwurfsplanung des neuen Schul- und
Vereinshallenbades an der Wolffskeel-Realschule Würzburg, Stand 31.01.2017, und
die Kostenberechnung nach DIN 276 (HOAI-Leiistungsphase 3) in Höhe von
insgesamt 7.303.952,68 € brutto, einschließlich Wartungskosten, Stand
14.12.2016, zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag in der Sitzung am
10.03.2017 auf diesen Grundlagen die Zustimmung zum Neubau des Hallenbades.
Bei wesentlichen Änderungen während der Bauausführung zu der vorgestellten Planung, Stand 31.01.2017, die sich auf die angestrebte Nutzung als Schul- und Vereinshallenbad auswirken und bei Überschreitung des Gesamtkostenrahmens aus der Kostenberechnung nach DIN 276 (HOAI-Leistungsphase 3), Stand 14.12.2016, in Höhe von 7.303.952,68 € brutto einschließlich der Wartungsverträge ist im weiteren Bauverlauf die Zustimmung des Landkreises einzuholen.
Zur weiteren
Veranlassung an ZB, ZFB 5
Zur Kenntnis an KrPA