Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Der Entwurf des Haushalts 2017 (Stand 08.12.2016) wurde an alle Mitglieder des Kreistages mit Schreiben vom 20.12.2016 übersandt. Daneben erhielten sie eine CD-ROM mit einer Übersicht aller im Haushalt vorhandenen Produktkonten als pdf-Datei, einen Vorbericht, sowie eine Übersicht aller zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden Anträge zum Haushalt.

 

Nachdem der Landkreis Würzburg seit dem 1.1.2011, wie vom Kreistag beschlossen, doppisch bucht, wurde der vorliegende Entwurf wieder nach den Vorschriften der KommHV-Doppik aufgestellt. Der termingerecht aufgestellte Jahresabschluss 2015 wird momentan örtlich geprüft.

 

Im Entwurf wurde eine Senkung des Hebesatzes der Kreisumlage um 1,5 %-Punkte auf dann 40,0 v.H. im Jahr 2017 eingeplant. Damit wird der erneut gestiegenen Umlagekraft des Landkreises Rechnung getragen. Diese ist gegenüber dem Vorjahr um 2,70 v.H. gestiegen. Auch wenn die Steigerung der Umlagekraft sowohl unter dem unterfränkischen (3,10 v.H.), als auch unter dem bayerischen (5,70 v.H.) Durchschnitt liegt, wurde der Hebesatz im weiteren Finanzplanungszeitraum unverändert belassen. Damit kann nach dem derzeitigen Stand die Liquidität des Landkreises auch im Finanzplanungszeitraum ohne Aufnahme von Fremdmitteln sichergestellt werden. Für die Bezirksumlage wurde ein unveränderter Hebesatz eingeplant. Die vom Bezirk festgelegte Erhöhung um 0,3 v.H. kann in diesem Jahr vom Landkreis, auch durch die gegenüber der Planung leicht erhöhten Schlüsselzuweisungen, getragen werden. Inwieweit dies auch in den Finanzplanungsjahren möglich sein wird, bleibt abzuwarten. Möglich sollte es dann sein, wenn die vom Bund über die Erhöhung der Umsatzsteuerbeteiligung an die Gemeinden ausgezahlten Beteiligungsbeträge an den Kosten der Eingliederungshilfe zur Abdeckung möglicher weiterer Erhöhungen der Bezirksumlage verwendet werden. Die Kosten der Eingliederungshilfe fallen bei den Bezirken an. Die Finanzierung der vorgesehenen Investitionsmaßnahmen alleine aus Eigenmitteln und Investitionszuweisungen ist möglich. Daneben ist es auch möglich in den Jahren 2017 bis 2020 fünf Darlehen, deren Zinsbindung ausläuft, mit einem Gesamtwert von ca. 3,15 Mio. € vorzeitig zu tilgen. Der Schuldenstand des Landkreises verringert sich somit zum Ende des Finanzplanungszeitraumes auf voraussichtlich 13,6 Mio. €. Im Haushalt wurde ein voraussichtlicher Finanzmittelbestand zum 31.12.2016 in Höhe von ca. 38 Mio. € eingeplant. Tatsächlich beläuft sich dieser auf ca. 39 Mio. €. Vor allem aufgrund dieses hohen Finanzmittelbestandes ergibt sich am Ende des Finanzplanungszeitraumes noch ein ausreichender Bestand an liquiden Mitteln. Der im Finanzplan vorgesehene Endbestand in Höhe von ca. 1,43 Mio. €, wird sich jedoch, abhängig von möglichen im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossenen zusätzlichen Auszahlungen, voraussichtlich leicht positiv verändern. Insoweit können die negativen Ergebnisse der Ergebnisrechnung noch hingenommen werden.

 

Wie in den vergangenen Jahren sind im Haushaltsentwurf alle von den vorberatenden Ausschüssen empfohlene Ansätze eingeplant. Eine Fortsetzung der im laufenden Jahr einmalig an die Gemeinden geleisteten Zahlungen für die Integration von Flüchtlingen wurde nicht mehr vorgesehen.

 

Im Entwurf enthalten sind auch alle beschlossenen Investitionen, einschließlich der beschlossenen Beteiligung an der Ortsumgehung Rimpar in Höhe von 3,0 Mio. €, des Neubaus des Bauhofes Giebelstadt mit 4 Mio. €, sowie der Beteiligung an der Errichtung des Schwimmbades an der Wolffskeel-Realschule mit 2,2 Mio. € eingeplant. Darüber hinaus wurden die Kosten für die erforderliche Sanierung der Standorte der landkreiseigenen Förderschule in die Finanzplanung aufgenommen. Diese Kosten wurden lediglich grob geschätzt. Ob und in welcher Höhe hierfür Ausgaben getätigt werden, bleibt der Entscheidung des Kreistages vorbehalten. Insoweit können sich die hierfür vorgesehenen Ansätze noch deutlich ändern. Weiterhin in die Finanzplanung aufgenommen wurde eine Kostenbeteiligung in Höhe von 0,5 Mio. € für eine Sanierung des Dag-Hammarskjöld-Gymnasiums Würzburg, sowie eine Kostenbeteiligung von 1,0 Mio. € für die Sanierung des Mainfrankentheaters. Diese beiden Ansätze dienen lediglich der Finanzplanung und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch den Kreistag. Für den Bereich des Straßenbaus wurde das vom Bauausschuss beschlossene Investitionsprogramm mit den nächsten Maßnahmen des Ausbauprogrammes fortgeschrieben. Diese Ansätze dienen alleine einer realistischen Darstellung der Finanzplanung. Gleiches gilt für die in den Finanzplan aufgenommenen Beschaffungsmaßnahmen für die Feuerwehr und die Bauhöfe. Mit diesen Ansätzen und die Aufnahme in das Investitionsprogramm wird noch keine Entscheidung über die Durchführung der Maßnahmen vorweggenommen. Die einzelnen Investitionsmaßnahmen können dem Teilfinanzplan Teil B, sowie den Aufstellungen zum Investitionsprogramm entnommen werden. Nachdem alle bisher veranschlagten und nicht verbrauchten Haushaltsmittel der laufenden Baumaßnahmen neu veranschlagt werden mussten, sind die meisten Ansätze gegenüber dem vom Bauausschuss beschlossenen Mittelbedarf für 2017 erhöht.

 

Die allgemeine wirtschaftliche Lage und auch die finanzielle Situation der Gemeinden sind auch im Jahr 2016 stabil geblieben. In der Finanzplanung wurde deshalb für das Jahr 2018 und für die Folgejahre eine Erhöhung der Umlagekraft um jeweils 3 % eingeplant. Hierbei wurde auch schon der strukturbedingte Anstieg durch die Verteilung der Bundesmittel für die Eingliederungshilfe berücksichtigt. Bei der Bezirksumlage wurde von einem gleichbleibenden Hebesatz ausgegangen. Für die staatlichen Schlüsselzuweisungen wurde in diesem Jahr eine Erhöhung um 0,75 Mio. € geschätzt. Tatsächlich erhöht sich diese jedoch um 1,4 Mio. €. Der über die Planung hinausgehende Betrag kann, wie ausgeführt, zum Ausgleich der Erhöhung der Bezirksumlage verwendet werden. Für das Jahr 2018 wurden unveränderte Schlüsselzuweisungen und danach ein Rückgang von jeweils 4 v.H. gegenüber dem Ansatz des Vorjahres eingeplant. Bei den Personalkosten wurde in den Finanzplanungsjahren der Ansatz des Vorjahres jeweils um 4,0 v.H. erhöht. Ebenso wurden steigende Unterkunftskosten für die Empfänger von Arbeitslosengeld nach dem SGB 2 eingeplant, da hier aufgrund der Flüchtlingssituation mit einer deutlichen Zunahme gerechnet wird, wobei der Ausgleich des Bundes durch die Erhöhung der Bundesbeteiligung berücksichtigt wurde.

 

Bei den Verlustausgleichszahlungen an das Kommunalunternehmen konnte die verbesserte Finanzierungssituation des ÖPNV durch die Steigerung staatlicher Mittel berücksichtigt werden. Hierbei kann der Sondereffekt des Ausgleichs 2017 (Rückgang um ca. 2 Mio. €) zur Gegenfinanzierung der an der Mainklinik geplanten Abbruch- und Neubaumaßnahmen verwendet werden. Für die Finanzplanungsjahre wurde ein Rückgang um ca. 1 Mio. € jährlich gegenüber dem Ansatz 2016 eingeplant. Auch wenn damit 2 % - Punkte der Kreisumlage nicht erreicht werden, wird darauf hingewiesen, dass die Aufwendungen des Landkreises für den ÖPNV erheblich sind und zum Zeitpunkt des damals gefassten Beschlusses die Umlagekraft der Landkreisgemeinden deutlich geringer war. Weitere auf Dauer angelegte Verbesserungen des ÖPNV werden deshalb bei einer der staatlichen Finanzierung und gleichzeitigem Rückgang der Umlagekraft die Landkreisgemeinden unter Umständen mit deutlich mehr als 2 %-Punkten Kreisumlage belasten.

 

Für die Sanierung der Mainklinik wird bei voraussichtlichen Gesamtkosten von 50 Mio. € derzeit ein nicht durch staatliche Fördermittel gedeckter Kostenanteil von ca. 15 Mio. € erwartet. Hierfür wurde ab dem Jahre 2019 eine jährliche Rate von 3,0 Mio. € eingeplant.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass mit der eingeplanten Senkung der Kreisumlage die Ziele Schuldenabbau, erhebliche Verbesserung der Infrastruktur durch entsprechende Investitionen, sowie Entlastung der Gemeinden, möglichst über einen längeren Zeitraum, erreicht werden können. Sollten sich die Annahmen dieses Haushaltes wesentlich ändern (Weitere Erhöhung des Hebesatzes durch den Bezirk, zusätzliche Belastung durch die Betreuung von Flüchtlingen, höhere Steigerung der Personalkosten durch zusätzliche Aufgaben oder hohe Tarifabschlüsse o.ä., Einbruch der Konjunktur), wird eine Anhebung des Hebesatzes abweichend von der Finanzplanung unausweichlich werden, sofern dies nicht durch andere Maßnahmen wie den Verzicht auf Sondertilgungen oder Investitionen, sowie sonstigen Einsparungen kompensiert werden kann. Darüber hinaus ist zu beachten, dass nach den derzeitigen Planungen über dem Finanzplanungszeitraum hinaus noch ein Betrag von 9 Mio. € für die Sanierung der Mainklinik Ochsenfurt aufzubringen ist. Dies ist nach dem derzeitigen Planungsstand und unverändertem Hebesatz der Kreisumlage nicht aus Eigenmitteln möglich, wobei zugegebenermaßen eine belastbare Aussage zu den finanziellen Verhältnissen des Landkreises im Jahre 2021 nicht möglich ist.

 

Durch eine weitere Senkung des Kreisumlagehebesatzes werden die geschilderten Risiken natürlich verstärkt. Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass sich die Gemeinden dabei eine kurzfristige Entlastung in komfortabler finanzieller Situation zulasten steigender Belastungen bei nachlassenden eigenen finanziellen Ressourcen erkaufen.

 

 

Debatte:

 

Kreisrat Ländner (Fraktionsvorsitzender der CSU) sieht den Haushalt 2017 als Auftakt für investive Maßnahmen für kommende Haushalte. Eine Senkung der Kreisumlage um 1,5 % wäre ein ausgewogener Weg zwischen den Interessen der Gemeinden und den notwendigen Ausgaben des Landkreises. Dies seien z.B. die Förderschulen, das gemeinsame Schwimmbad von Stadt und Landkreis, Verbesserungen im ÖPNV bezüglich Nachtfahrten sowie die Sanierung der Main-Klinik. Einen Schwerpunkt möchte seine Fraktion im Bereich Ehrenamt setzen.

 

Kreisrat Wolfshörndl (Fraktionsvorsitzender der SPD) betont, dass die SPD-Fraktion im Kreistag seit Generationen eine andere Position zur Kreisumlage hat. Er begrüßt eine Senkung um 1,5 %, sieht aber noch Spielraum. Seine Fraktion steht zu den Investitionen der Main-Klink und der Ortsumgehung Rimpar.

Des Weiteren schlägt er vor Anträge der Fraktionen zu indexieren, damit nicht jährlich über Einzelbeträge entschieden werden muss.

 

Kreisrat Fiederling (Fraktionsvorsitzender der UWG-FW) begrüßt es, wenn der Landkreis zusätzlich zu den Gemeinden Vereine unterstützt. Eine Senkung der Kreisumlage um 1,5 % sei aus seiner Sicht keine echte Senkung. Er hätte keine Bedenken einer Senkung um 3 % zuzustimmen.

 

Kreisrat Trautner (Fraktionssprecher Bündnis 90/Die Grünen) möchte festhalten, dass keine neuen Schulden aufgenommen werden sollen. Seine Fraktion möchte die Kreisumlage um 1,5 % senken. Einen weiteren Spielraum für die Kreisumlagesenkung sehe er nicht. Die Auszahlungen für die Flüchtlingshilfe 2016 seien einmalig gewesen. Vorschläge für eine Verlängerung werden seitens der Grünen nicht mitgetragen.

Derzeit sei nicht klar, ob die Ortsumgehung Rimpar finanzierbar sei. Einsparpotenzial sehe er auch bei der Straße zwischen Geroldshausen und Ingolstadt.

Er regt an, im Zuge der Sanierung der Main-Klink für einen zweiten störungsfreien Zufahrtsweg zu sorgen.

Er plädiert für bessere Busverbindungen. Es solle täglich ein Spätbus um 24 Uhr in alle Umlandgemeinden fahren, nach 24 Uhr könne das AGP-Taxi gerufen werden.

 

Kreisrat Henneberger (Sprecher der ödp/FDP Ausschussgemeinschaft) unterstützt eine Senkung der Kreisumlage um 1,5 %. Ein Anliegen sei ihm die Diskussion um die Sanierung der Main-Klinik. Grund sei die Veröffentlichung von Zahlen aus einer nicht öffentlichen Sitzung.

 

Landrat Nuß erwidert, dass es strategisch sinnvoll sei erst eine nicht öffentliche Diskussion zu führen. Zum Thema Main-Klinik wird es in einer diesjährigen Kreistagssitzung einen öffentlichen Tagesordnungspunkt geben.

 

Kreisrat Stichler nimmt Stellung in seiner Funktion als Bürgermeister zum Haushaltsplan 2017. Der Überschuss des Landkreises sei Geld, das den Gemeinden fehle. Er würde es begrüßen, wenn das Geld bei den Gemeinden bliebe und der Landkreis bei Bedarf es bei den Gemeinden holt. Deshalb kann er einer Senkung der Kreisumlage von 1,5 % nicht zustimmen. Er fordert für die Main-Klink einen Investitionsplan.

 

Landrat Nuß erwidert darauf, dass es keinen Sinn mache die Kreisumlage noch mehr zu senken und es dann bei den Gemeinden wieder zu holen, wenn hohe Investitionen anstehen.

 

Leitender Verwaltungsdirektor Krug stellt klar, dass es nicht korrekt sei von Überschuss des Landkreises zu sprechen. Wenn Geld nicht abfließt, muss es im nächsten Jahr neu veranschlagt werden.

Zur Forderung von Kreisrat Stichler, für die Main-Klinik einen Investitionsplan zu erstellen, erwidert er, dass die genauen Kosten erst vorliegen müssen. Erst dann können alternative Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht gezogen werden. Wenn Grundlagen bekannt sind und politische Entscheidungen getroffen wurden, kann ein Investitionsplan erstellt werden.

 

Kreisrat Stichler schlägt vor eine zweckgebundene Rücklage zu bilden.

 

Kreisrat Ländner erwähnt, dass der Landkreis beispielhaft in ländliche Räume investiert, um Infrastruktur zu schaffen. Deshalb sei es wichtig Handlungsspielraum zu haben.

 

Kreisrat Fiederling stellt fest, dass Rücklagen schon vorhanden seien. Der Landkreis habe regelmäßig Investitionen getätigt. Er erwähnt, dass sich der Finanzmarkt die letzten Jahre verändert habe und es nicht absehbar sei, ob für die Rücklagen evtl. einmal Zinsen bezahlt werden müssen.

 

Landrat Nuß fasst zusammen, dass Entscheidungen für Finanzierungen erst getroffen werden sollen, wenn Zahlen vorliegen. Die Kreisumlage wurde die letzten Jahre von 49,5 % auf jetzt 40 % gesenkt.

 

Kreiskämmerer Künzig erwähnt, dass der Finanzmittelbestand zum 31.12.2016 bei 38 Mio. lag.

 

Landrat Nuß fragt nach, ob Einverständnis bestehe Kreisrätin Celina das Wort zu erteilen, da sie nicht Mitglied im Kreisausschuss sei. Es besteht Einverständnis.

 

Kreisrätin Celina erwähnt, dass nicht nur Rücklagen vorhanden sind, sondern auch Schulden.

 

Landrat Nuß erwidert, dass nach Möglichkeit immer Sondertilgungen gemacht werden.


Zur weiteren Veranlassung an ZB, ZFB 2

 

Zur Kenntnis an KrPA