Sitzung: 20.02.2017 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Sachverhalt:
Das Beteiligungsmanagement des Landkreises Würzburg wurde ab 01.04.2015 dem
Stabsstellenfachbereich Kreisentwicklung (SFB 4) zugewiesen. Die Aufgabe des
Beteiligungsmanagements war bisher im Kreisrechnungsprüfungsamt des
Landratsamtes Würzburg angesiedelt. Die Betätigungsprüfungen obliegen weiterhin
dem Kreisrechnungsprüfungsamt.
Grundlage für den Aufbau des Beteiligungsmanagements sind die
kommunalrechtlichen Vorgaben und Hinweise/Anregungen des Bayerischen
Staatsministeriums des Innern der
Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) und des
Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands (BKPV). Ein wirkungsvolles
Beteiligungsmanagement des Landkreises hat die Aufgaben der
Beteiligungsverwaltung, Mandatsträgerbetreuung und des Beteiligungscontrollings
wahrzunehmen. Die Ausgestaltung ist grundsätzlich Aufgabe der jeweiligen
Organisation der Kommune.
Die Beteiligungsverwaltung hat neben der Überwachung von formalen
Kriterien insbesondere die Aufgabe, jährlich einen Beteiligungsbericht zu
erstellen.
In Art. 82 Abs. 3 LkrO wird dies auch ausdrücklich gefordert. Demnach hat
der Landkreis jährlich einen Bericht über seine Beteiligungen an Unternehmen in
einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihm mindestens der
zwanzigste Teil der Anteile eines Unternehmens gehört. Der Beteiligungsbericht
soll auch die mittelbaren kommunalen Beteiligungen an privatrechtlichen
Unternehmen enthalten. Demzufolge wurde das Kommunalunternehmen mit seinen
Beteiligungen aufgenommen. Der Bericht 2015 enthält nun zusätzlich
Grundinformationen zur Mitgliedschaft in Zweckverbänden.
Der Bericht soll
Angaben über den öffentlichen Zweck, die Beteiligungsverhältnisse, die
Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen Mitglieder
des geschäftsführenden Unternehmensorgans, die Ertragslage und die Kreditaufnahme
enthalten. Der Bericht ist dem Kreistag vorzulegen und frei zur öffentlichen Einsichtnahme.
Die von den
Gesellschaften übermittelten Angaben wurden vom Beteiligungsmanagement zum
anliegenden Beteiligungsbericht 2015 zusammengestellt.
Zur Erläuterung der
weiteren Beteiligungen ist im Bericht eine Gesamtübersicht inklusive aller
Zweckverbände und Stiftungen aufgenommen. Die nachrichtliche Information zu Mitgliedschaften
in Vereinen und Verbänden dient zur Vervollständigung der Angaben.
Der Bericht wird
dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis vom Beteiligungsbericht 2015.
In der nächsten Sitzung des Kreistages wird der Beteiligungsbericht zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Debatte:
Kreisrat
Henneberger schlägt vor, dass der Beteiligungsbericht im Bürgerinformationssystem
bereitgestellt wird.
Beschluss:
Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis vom Beteiligungsbericht 2015.
In der nächsten Sitzung des Kreistages wird der Beteiligungsbericht zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Zur weiteren
Veranlassung an SFB 4
Zur Kenntnis an KrPA