Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 14

Debatte:

 

Landrat Nuß teilt mit, dass die Ermittlung und die Neufestsetzung der Richtwerte der angemessenen Unterkunftskosten (Mietobergrenzen) für den Landkreis Würzburg bereits im Kreisausschuss und in einer Sondersitzung des Sozialausschusses behandelt worden sei. Daneben habe es mehrere Gesprächsrunden gegeben, letztmals am Montag in einer Fraktionssprecherrunde. Auch das geforderte Gespräch mit dem „runden Tisch“ der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege habe stattgefunden. Der Sprecher dieser Arbeitsgemeinschaft, Herr Fänger, habe per E-Mail mitgeteilt, dass man die erstellte Richtlinie mittrage.

 

Kreisrat Halbleib führt aus, dass die gewählte Vorgehensweise – wie von der SPD beantragt – sinnvoll gewesen sei. Die Behandlung in den verschiedenen Gremien sowie in Gesprächsrunden habe dazu geführt, dass doch einige Verbesserungen eingearbeitet werden konnten. Nach wie vor seien allerdings Bedenken vorhanden, insbesondere was den Vollzug angehe. So sei die Frage offen, wie Ermessensspielräume genutzt würden und nach wie vor sei man der Auffassung, dass der Landkreis Würzburg von Veitshöchheim bis Riedenheim gesehen kein einheitlicher, homogener Mietraum sei.

 

Aus diesen Gründen heraus werde seine Fraktion der Vorlage in dieser Form nicht zustimmen.

 

Landrat Nuß verweist auf das Beispiel des Großraumes München, wo ebenfalls im Sinne des BSG ein einheitlicher Mietraum festgesetzt worden sei. Er macht zudem deutlich, dass es in den Gemeinden selbst keine Mietspiegel gebe.

 

Er unterbreitet den Vorschlag, dass seitens der Verwaltung halbjährlich Berichte über den Vollzug der Richtlinie gegeben werden können und bittet – nachdem keine weitere Wortmeldungen mehr vorliegen – um Zustimmung zum Beschlussvorschlag.


Beschluss:

 

Der Kreistag des Landkreises Würzburg verabschiedet die durch den Fachbereich 32 erstellte Richtlinie „Kosten der Unterkunft und Heizung gemäß § 22 SGB II / § 35 SGB XII“ und die damit ermittelten und vorgetragenen aktuellen neuen Richtwerte der angemessenen Unterkunftskosten – Neue Mietobergrenzen für den Landkreis Würzburg - wie folgt:

 

Haushaltsgröße

angemessene Wohnfläche bis

Preis/m2 bis

Nettokaltmiete

1 Person

50 m2

5,175 €

258,75 €

2 Personen

65 m2

5,049 €

328,19 €

3 Personen

75 m2

4,902 €

367,65 €

4 Personen

90 m2

4,549 €

409,41 €

5 Personen

105 m2

4,517 €

474,29 €

6 Personen

120 m2

4,485 €

538,20 €

7 Personen

135 m2

4,217 €

569,30 €

für jede weitere Person jeweils

zusätzlich 15 m2

4,217 €

+ 63,26 €

 

Die regelmäßige Fortschreibung der o.g. Richtlinie und der sich danach ergebenden Richtwerte der angemessenen Unterkunftskosten wird durch den Fachbereich 32 durchgeführt.

 


Zur weiteren Veranlassung an GB 3, FB 32

 

Zur Kenntnis an KRPA