Sitzung: 14.11.2016 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Die derzeit gültige Turnhallen- und Freisportflächenordnung für
die Turnhallen und Freisportflächen des Landkreises Würzburg stammt aus dem
Jahr 1991 (Anlage 4). Aufgrund der dort festgelegten Gebührenregelungen für
Vereine aus dem Landkreis Würzburg kann bei der Sportanlage der Realschule
Ochsenfurt, die als Betrieb gewerblicher Art geführt wird, der Vorsteuerabzug derzeit
nicht umfassend genutzt werden. Auch wird die Vergabe von Sportflächen durch
die Umstellungen des Umsatzsteuerrechts für Körperschaften des öffentlichen
Rechts ab dem Jahr 2021 grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig sein. Aus diesem
Grund sollen die bisherigen Regelungen überarbeitet und komplett neu erlassen
werden. Die bisherige Regelung wird in diesem Zuge aufgehoben. Die bisherige Turnhallen- und Freiflächenordnung
regelt sowohl die Benutzung als auch die Benutzungsgebühren. Künftig werden
diese Inhalte getrennt in einer Benutzungssatzung und einer Gebührensatzung
geregelt.
Die Entwürfe der Benutzungssatzung und der
Gebührensatzung liegen als Anlage bei.
Auf folgende Änderungen zur bisherigen
Satzung wird besonders hingewiesen:
1. Benutzungssatzung für die Sportanlagen
(Anlage 1):
-
In § 2 der Benutzungssatzung und dem
Gebührenverzeichnis (Anlage 3) wird berücksichtigt, dass die Realschule am
Maindreieck Ochsenfurt nach dem Neubau über eine Zweifeldhalle verfügt.
-
Möglichkeit der Einschränkung der Nutzung der
Freisportanlagen im Winterhalbjahr, um witterungsbedingte Beschädigungen
ausschließen zu können (§ 4 Ziff. 5)
-
Möglichkeit bei zu geringer Nutzung die
Berechtigung zu entziehen, falls Anfragen anderer Vereine für diese Zeiträume
vorliegen (§ 5 Ziff. 2)
-
Neufassung und Konkretisierung der Aufsicht für den
Sportbetrieb (§ 6)
-
Einführung besonderer Regelungen für
Veranstaltungen und Wettkämpfe (§ 8)
-
Einführung von Regelungen bei Aushändigung von
Schlüsseln bzw. Schließtranspondern (§ 9)
-
Neufassung und Konkretisierung der Haftungsregelungen
(§ 15)
-
Konkretisierung Verpflichtung Winterdienst (§ 16)
Nach Rücksprache mit dem Kreisrechnungsprüfungsamt
wurde der Entwurf der Benutzungssatzung nach Versendung der Sitzungsunterlagen
noch in folgenden Punkten konkretisiert:
a)
In § 3 wird die konkrete Bezeichnung der
Gebührensatzung des Landkreises Würzburg für die Benutzung der landkreiseigenen
Sportanlagen verwendet.
b)
In § 15 Ziff. 4 wird zur Konkretisierung der
Haftungssumme auf die Sportversicherung des BLSV verwiesen.
c)
In § 17 wurden Beispiele für schwerwiegende
Verstöße, die zum Ausschluss der Nutzung führen können, angefügt: die Nutzung der Sportanlagen außerhalb der
gebuchten Belegungszeiten, die Weitergabe von ausgehändigten Schlüsseln an
unberechtigte Dritte, wiederholte grobe Verschmutzungen der Sportanlagen.
2. Gebührensatzung für die Sportanlagen (Anlage
2):
-
§ 3 i.V.m. Gebührenverzeichnis
o
Gebührenfreiheit besteht künftig nur noch für die
landkreiseigenen Schulen, die Lehrersportgruppen dieser Schulen und die
Betriebssportgemeinschaft des Landkreises Würzburg (Nutzergruppe 1).
o
Sportvereine, Schulen
anderer Träger, Sportverbände, VHS Würzburg und Ochsenfurt, kirchliche und
soziale Einrichtungen, die gemeinnützig sind und dem Gemeinwohl dienen, sowie
Kindertageseinrichtungen fallen in die Nutzergruppe 2 mit Gebühren von 6,00 €
netto je Hallenteil und Stunde.
o
Alle übrigen
Nutzer sind in Nutzergruppe 3 erfasst, für diese beträgt die Gebühr 12,00 €
netto je Stunde.
o
Eine
Differenzierung zwischen Vereinen aus dem Landkreis und Vereinen aus der Stadt
Würzburg oder sonstigen Nutzern erfolgt nicht mehr.
- Festlegung einer pauschalen Gebühr für Übernachtungen
(§ 3 Ziff. 4).
- Die im Gebührenverzeichnis festgelegten
Benutzungsgebühren sind Netto-Beträge, die Umsatzsteuer in der jeweils
geltenden gesetzlichen Höhe fällt zusätzlich an (§ 4).
-
Die Festlegung der Benutzungsgebühren orientiert
sich an den entsprechenden Benutzungsgebühren verschiedener Sportanlagen aus
Gemeinden des Landkreises (Anlage 5).
Die neue Benutzungssatzung und die neue Gebührensatzung
sollen nach Entscheidung durch den Kreistag in der nächsten Sitzung am
05.12.2016 zum 01.01.2017 in Kraft treten. Den Sportvereinen, die die
Sportanlagen derzeit nutzen, wird eine neue Nutzungsvereinbarung vorgelegt.
Selbstverständlich können die Vereine ab diesem Zeitpunkt auch auf die Belegung
verzichten, wenn sie die Nutzungsgebühren nicht zahlen möchten.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss nimmt die Neufassung der Benutzungssatzung und der
Gebührensatzung für die Sportanlagen des Landkreises Würzburg zur Kenntnis und
empfiehlt dem Kreistag den vorliegenden Entwürfen der Schulverwaltung
zuzustimmen.
Debatte:
Fachbereichsleiter Dürr erläutert den Sachverhalt und weist auf eine redaktionelle Änderung in der Vorlage hin.
Stellv. Landrätin Haupt-Kreutzer spricht die teilweise Netto/Brutto-Ausweisung
an, die in den Gemeinden oft zu Verwirrung sorgt. Sie schlägt vor, die Vereine
in einem Anschreiben auf den Endpreis hinzuweisen.
Beschluss:
Der Kreisausschuss nimmt die Neufassung der Benutzungssatzung und der
Gebührensatzung für die Sportanlagen des Landkreises Würzburg zur Kenntnis und
empfiehlt dem Kreistag den vorliegenden Entwürfen der Schulverwaltung
zuzustimmen.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 5
Zur Kenntnis an ZB,
ZFB 2, KrPA