Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Die derzeit gültige Turnhallen- und Freisportflächenordnung für die Turnhallen und Freisportflächen des Landkreises Würzburg stammt aus dem Jahr 1991 (Anlage 4). Aufgrund der dort festgelegten Gebührenregelungen für Vereine aus dem Landkreis Würzburg kann bei der Sportanlage der Realschule Ochsenfurt, die als Betrieb gewerblicher Art geführt wird, der Vorsteuerabzug derzeit nicht umfassend genutzt werden. Auch wird die Vergabe von Sportflächen durch die Umstellungen des Umsatzsteuerrechts für Körperschaften des öffentlichen Rechts ab dem Jahr 2021 grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig sein. Aus diesem Grund sollen die bisherigen Regelungen überarbeitet und komplett neu erlassen werden. Die bisherige Regelung wird in diesem Zuge aufgehoben.  Die bisherige Turnhallen- und Freiflächenordnung regelt sowohl die Benutzung als auch die Benutzungsgebühren. Künftig werden diese Inhalte getrennt in einer Benutzungssatzung und einer Gebührensatzung geregelt.

 

Die Entwürfe der Benutzungssatzung und der Gebührensatzung liegen als Anlage bei.

 

Auf folgende Änderungen zur bisherigen Satzung wird besonders hingewiesen:

 

1. Benutzungssatzung für die Sportanlagen (Anlage 1):

 

-       In § 2 der Benutzungssatzung und dem Gebührenverzeichnis (Anlage 3) wird berücksichtigt, dass die Realschule am Maindreieck Ochsenfurt nach dem Neubau über eine Zweifeldhalle verfügt.

 

-       Möglichkeit der Einschränkung der Nutzung der Freisportanlagen im Winterhalbjahr, um witterungsbedingte Beschädigungen ausschließen zu können (§ 4 Ziff. 5)

 

-       Möglichkeit bei zu geringer Nutzung die Berechtigung zu entziehen, falls Anfragen anderer Vereine für diese Zeiträume vorliegen (§ 5 Ziff. 2)

 

-       Neufassung und Konkretisierung der Aufsicht für den Sportbetrieb (§ 6)

 

-       Einführung besonderer Regelungen für Veranstaltungen und Wettkämpfe (§ 8)

 

-       Einführung von Regelungen bei Aushändigung von Schlüsseln bzw. Schließtranspondern (§ 9)

 

-       Neufassung und Konkretisierung der Haftungsregelungen (§ 15)

 

-       Konkretisierung Verpflichtung Winterdienst (§ 16) 

 

 

Nach Rücksprache mit dem Kreisrechnungsprüfungsamt wurde der Entwurf der Benutzungssatzung nach Versendung der Sitzungsunterlagen noch in folgenden Punkten konkretisiert:

 

a)    In § 3 wird die konkrete Bezeichnung der Gebührensatzung des Landkreises Würzburg für die Benutzung der landkreiseigenen Sportanlagen verwendet.

 

b)    In § 15 Ziff. 4 wird zur Konkretisierung der Haftungssumme auf die Sportversicherung des BLSV verwiesen.

 

c)    In § 17 wurden Beispiele für schwerwiegende Verstöße, die zum Ausschluss der Nutzung führen können, angefügt: die Nutzung der Sportanlagen außerhalb der gebuchten Belegungszeiten, die Weitergabe von ausgehändigten Schlüsseln an unberechtigte Dritte, wiederholte grobe Verschmutzungen der Sportanlagen.

 

 

2. Gebührensatzung für die Sportanlagen (Anlage 2):

 

-       § 3 i.V.m. Gebührenverzeichnis

 

o   Gebührenfreiheit besteht künftig nur noch für die landkreiseigenen Schulen, die Lehrersportgruppen dieser Schulen und die Betriebssportgemeinschaft des Landkreises Würzburg (Nutzergruppe 1).

 

o   Sportvereine, Schulen anderer Träger, Sportverbände, VHS Würzburg und Ochsenfurt, kirchliche und soziale Einrichtungen, die gemeinnützig sind und dem Gemeinwohl dienen, sowie Kindertageseinrichtungen fallen in die Nutzergruppe 2 mit Gebühren von 6,00 € netto je Hallenteil und Stunde.

 

o   Alle übrigen Nutzer sind in Nutzergruppe 3 erfasst, für diese beträgt die Gebühr 12,00 € netto je Stunde.

 

o   Eine Differenzierung zwischen Vereinen aus dem Landkreis und Vereinen aus der Stadt Würzburg oder sonstigen Nutzern erfolgt nicht mehr.

 

-       Festlegung einer pauschalen Gebühr für Übernachtungen (§ 3 Ziff. 4).

 

-       Die im Gebührenverzeichnis festgelegten Benutzungsgebühren sind Netto-Beträge, die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe fällt zusätzlich an (§ 4).

 

-       Die Festlegung der Benutzungsgebühren orientiert sich an den entsprechenden Benutzungsgebühren verschiedener Sportanlagen aus Gemeinden des Landkreises (Anlage 5).

 

 

Die neue Benutzungssatzung und die neue Gebührensatzung sollen nach Entscheidung durch den Kreistag in der nächsten Sitzung am 05.12.2016 zum 01.01.2017 in Kraft treten. Den Sportvereinen, die die Sportanlagen derzeit nutzen, wird eine neue Nutzungsvereinbarung vorgelegt. Selbstverständlich können die Vereine ab diesem Zeitpunkt auch auf die Belegung verzichten, wenn sie die Nutzungsgebühren nicht zahlen möchten.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss nimmt die Neufassung der Benutzungssatzung und der Gebührensatzung für die Sportanlagen des Landkreises Würzburg zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag den vorliegenden Entwürfen der Schulverwaltung zuzustimmen.

 

 

Debatte:

 

Fachbereichsleiter Dürr erläutert den Sachverhalt und weist auf eine redaktionelle Änderung in der Vorlage hin.

 

Stellv. Landrätin Haupt-Kreutzer spricht die teilweise Netto/Brutto-Ausweisung an, die in den Gemeinden oft zu Verwirrung sorgt. Sie schlägt vor, die Vereine in einem Anschreiben auf den Endpreis hinzuweisen.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss nimmt die Neufassung der Benutzungssatzung und der Gebührensatzung für die Sportanlagen des Landkreises Würzburg zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag den vorliegenden Entwürfen der Schulverwaltung zuzustimmen.

 

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 5

 

Zur Kenntnis an ZB, ZFB 2, KrPA