Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 28. Juli 2014 im Zuge der Beratungen zur Anwendung des Sitzungsprogramms „Session“ beschlossen, allen Kreisräten, die sich zur Nutzung der vom Landkreis angeschafften Mandatos-App auf eigene Kosten einen Tablet-PC bzw. ein vergleichbares Gerät anschaffen, einen einmaligen Anteil in Höhe von 250 € zu vergüten.

 

Das Ende des Förderzeitraums wurde gemäß Beschluss auf 31.12.2015 festgelegt.

 

Bis zum Ablauf dieser Frist Ende 2015 wurde der Zuschuss für die Beschaffung von Tablet-PCs bzw. vergleichbaren Geräten zur Nutzung des Sitzungsprogramms „Session“ im Kreistag und dessen Ausschüssen von 39 Kreistagsmitgliedern abgerufen.

 

Die Praxis zeigt, dass sich Kreisräte auch nach der o.g. Frist Tablet-PCs anschaffen, um diese in den Sitzungen des Kreistags oder sonstigen Ausschüssen zu verwenden. In 2016 wurde bereits ein Zuschuss ausgezahlt, eine weitere Anfrage liegt vor.

 

Die Frist 31.12.2015 sollte deshalb nicht als absolute Ausschlussfrist für eine Erstattung des einmaligen Zuschusses betrachtet werden. Vielmehr wird vorgeschlagen, den Zuschusszeitraum auf die jeweilige Wahlperiode abzustimmen und die Beschaffung eines Tablet-PCs bis sechs Monate vor Ablauf einer Wahlperiode zu bezuschussen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Kreisräte erhalten bei Anschaffung eines Tablet-PCs bzw. vergleichbaren Gerätes zur Nutzung des Sitzungsprogramms „Session“ im Rahmen des Kreistagmandates bis maximal sechs Monate vor Ablauf der Wahlperiode auf Antrag einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 250 €. Die Bezuschussung erfolgt maximal 1 x im Laufe von 6 Jahren.

 

 

 

Debatte:

 

Landrat Nuß erläutert den Sachverhalt.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 


Beschluss:

 

Kreisräte erhalten bei Anschaffung eines Tablet-PCs bzw. vergleichbaren Gerätes zur Nutzung des Sitzungsprogramms „Session“ im Rahmen des Kreistagmandates bis maximal sechs Monate vor Ablauf der Wahlperiode auf Antrag einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 250 €. Die Bezuschussung erfolgt maximal 1 x im Laufe von 6 Jahren.


Zur weiteren Veranlassung an SFB 2

 

Zur Kenntnis an ZFB 2, KrPA