Beschluss: einstimmig beschlossen

Debatte:

 

Herr Dröse erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation den Sachverhalt.

 

Kreisrat Wolfshörndl möchte im Beschluss den Begriff „zeitnah“ durch „in der darauf folgenden Sitzung“ ergänzen.

 

Herr Dröse erwidert, dass „in der darauf folgenden Sitzung“ bedeutet, dass man vom Protokoll der Gesellschaften abhängig sei. „Zeitnah“ bedeutet für die Verwaltung, dass die Beschlüsse unmittelbar vorgelegt werden.

 

Kreisrat Joßberger fragt an, ob es rechtliche Bedenken gibt.

 

Herr Dröse erwidert, dass es bei routinemäßigen Beschlussfassungen keine rechtlichen Bedenken gibt.

 


Beschluss:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, die Geschäftsordnung des Kreistags Würzburg in § 39 Abs. 2 um die Nr. 8 wie folgt zu ergänzen:

 

Vorbereitung von wiederkehrenden und routinemäßigen Gesellschafterversammlungen der unmittelbaren Beteiligungen des Landkreises Würzburg an Gesellschaften. Dies betrifft nur die Beschlussfassung

 

  • zur Entgegennahme der Geschäftsberichte,
  • die Feststellung des Jahresabschlusses mit Gewinnverwendung,
  • die Entlastung der Geschäftsführung,
  • die Entlastung des Aufsichtsrates und
  • der Wahl der Abschlussprüfer

 

soweit hieraus keine Änderung der finanziellen Verpflichtungen des Landkreises Würzburg erfolgt. Die Rechte des Kreisausschusses und Kreistages in Bezug auf das Kommunalunternehmen des Landkreises und dessen Tochterunternehmen bleiben unberührt.

Der Kreisausschuss ist zeitnah im Rahmen des Beteiligungsmanagements über alle getroffenen Beschlüsse zu unterrichten.

 


Zur weiteren Veranlassung an SFB 2, SFB 4

 

Zur Kenntnis an S, ZB, KrPA