Sitzung: 12.09.2016 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Debatte:
Herr Dröse erläutert anhand
einer Power-Point-Präsentation den Sachverhalt.
Kreisrat
Wolfshörndl möchte im Beschluss den Begriff „zeitnah“ durch „in der darauf
folgenden Sitzung“ ergänzen.
Herr Dröse erwidert, dass
„in der darauf folgenden Sitzung“ bedeutet, dass man vom Protokoll der
Gesellschaften abhängig sei. „Zeitnah“ bedeutet für die Verwaltung, dass die
Beschlüsse unmittelbar vorgelegt werden.
Kreisrat Joßberger fragt an, ob es
rechtliche Bedenken gibt.
Herr Dröse erwidert, dass es
bei routinemäßigen Beschlussfassungen keine rechtlichen Bedenken gibt.
Beschluss:
Dem Kreistag wird empfohlen, die Geschäftsordnung des Kreistags Würzburg in § 39 Abs. 2 um die Nr. 8 wie folgt zu ergänzen:
Vorbereitung von
wiederkehrenden und routinemäßigen Gesellschafterversammlungen der
unmittelbaren Beteiligungen des Landkreises Würzburg an Gesellschaften. Dies
betrifft nur die Beschlussfassung
- zur Entgegennahme der Geschäftsberichte,
- die Feststellung des Jahresabschlusses mit Gewinnverwendung,
- die Entlastung der Geschäftsführung,
- die Entlastung des Aufsichtsrates und
- der Wahl der Abschlussprüfer
soweit hieraus keine
Änderung der finanziellen Verpflichtungen des Landkreises Würzburg erfolgt. Die
Rechte des Kreisausschusses und Kreistages in Bezug auf das Kommunalunternehmen
des Landkreises und dessen Tochterunternehmen bleiben unberührt.
Der Kreisausschuss ist zeitnah im Rahmen des Beteiligungsmanagements über alle getroffenen Beschlüsse zu unterrichten.
Zur weiteren
Veranlassung an SFB 2, SFB 4
Zur Kenntnis an S,
ZB, KrPA