Beschluss: einstimmig beschlossen

Debatte:

 

Landrat Nuß erläutert den Sachverhalt.

 

Kreisrat Fiederling fragt nach, welche Aufgaben ein Jagdberater habe.

 

Herr Müller erklärt, dass die Verwaltung gesetzlich dazu verpflichtet sei, Jagdberater zu jagdfachlichen Themen zu hören.

 

Kreisrat Stichler fragt nach, wer die Jagdberater bestelle.

 

Herr Müller erwidert, dass die Jagdberater über den Jagdbeirat bestellt werden.

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt die Anhebung der Bemessung der Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlich tätigen Jagdberater im Landkreis Würzburg auf einheitlich 60,00 €/h zzgl. Reisekosten 15,00 €/Monat ab dem 01.01.2017.

 


Zur weiteren Veranlassung an FB 13

 

Zur Kenntnis an GB 1, KrPA, ZFB 2