Sitzung: 18.07.2016 Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Der Bauausschuss hat
in der Sitzung am 13.11.2015 beschlossen, im Jahr 2016 für den Teil 2:
Straßenerhaltung 300.000 € einzuplanen
und das Staatliche Bauamt beauftragt die erforderlichen Planungsschritte
einzuleiten.
Ausgangssituation
Der Bereich Straßenerhaltung
umfasst Maßnahmen, die vordergründig darauf abzielen den Fahrbahnbestand der
Kreisstraßen zu erhalten sowie bestimmte Oberflächeneigenschaften gezielt zu
verbessern. Hierzu gehören:
- Deckenbauten
- Aufbringen von
Dünnschichtbelägen und
- Oberflächenbehandlungen.
Zu berücksichtigen
ist, dass alle Maßnahmen der Straßenerhaltung einen notwendigen Ausbau eines zu
schwach dimensionierten Straßenaufbaus nicht ersetzen. Als Maßnahmen der
Bestandserhaltung sind diese grundsätzlich nicht förderfähig nach BayGVFG.
Maßnahmen / Kosten
Straße |
Bezeichnung von - nach |
Länge [m] |
Kosten |
Wü 40 |
Stalldorf - B19 |
2500 |
180.000 € |
Wü 55 |
Ortsdurchfahrt Fährbrück |
200 |
120.000 € |
Bauablauf:
Die Hauptleistungen,
Aufbau einer neuen Asphaltschicht von 3 bis 4cm Stärke im Bereich der Wü40 und
Erneuerung der Pflasterung mit Unterbau im Ortsbereich von Fährbrück, werden
öffentlich ausgeschrieben und an eine fachkundige Tiefbaufirma vergeben. Durch
den damit verbundenen Spezialmaschineneinsatz wird die Arbeitsleistung optimiert
und somit die Dauer der Verkehrsbehinderungen minimiert sowie die
Arbeitsqualität und die Dauerhaftigkeit gewährleistet. Kleinarbeiten werden
kostengünstig durch die Straßenmeisterei erbracht.
Debatte:
Herr Brückner vom Staatlichen Bauamt Würzburg – Straßenbauamt – erläutert den Sachverhalt
anhand einer PowerPointPräsentation.
Kreisrat Koch fragt nach, inwieweit bei diesen Maßnahmen mit
Förderzuschüssen zu rechnen sei.
Herr Brückner teilt mit, dass es bei Erhaltungsmaßnahmen
keine Förderung gebe.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt den Sachvortrag zustimmend zur
Kenntnis.
Das Staatliche Bauamt Würzburg wird beauftragt, die
Ausschreibungsunterlagen zu erstellen und das Vergabeverfahren durchzuführen.
Der Landrat wird ermächtigt, den Auftrag auf das
wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 2, StBA – Herrn Brückner
Zur Kenntnis an KrPA