Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Der Bauausschuss hat in der Sitzung am 13.11.2015 beschlossen, im Jahr 2016 für den Teil 2: Straßenerhaltung 300.000 € einzuplanen und das Staatliche Bauamt beauftragt die erforderlichen Planungsschritte einzuleiten.

Ausgangssituation

Der Bereich Straßenerhaltung umfasst Maßnahmen, die vordergründig darauf abzielen den Fahrbahnbestand der Kreisstraßen zu erhalten sowie bestimmte Oberflächeneigenschaften gezielt zu verbessern. Hierzu gehören:

-    Deckenbauten

-    Aufbringen von Dünnschichtbelägen und

-    Oberflächenbehandlungen.

Zu berücksichtigen ist, dass alle Maßnahmen der Straßenerhaltung einen notwendigen Ausbau eines zu schwach dimensionierten Straßenaufbaus nicht ersetzen. Als Maßnahmen der Bestandserhaltung sind diese grundsätzlich nicht förderfähig nach BayGVFG.

Maßnahmen / Kosten

Straße

Bezeichnung von - nach

Länge [m]

Kosten

Wü 40

Stalldorf - B19

2500

180.000 €

Wü 55

Ortsdurchfahrt Fährbrück

200

120.000 €

 

Bauablauf:

Die Hauptleistungen, Aufbau einer neuen Asphaltschicht von 3 bis 4cm Stärke im Bereich der Wü40 und Erneuerung der Pflasterung mit Unterbau im Ortsbereich von Fährbrück, werden öffentlich ausgeschrieben und an eine fachkundige Tiefbaufirma vergeben. Durch den damit verbundenen Spezialmaschineneinsatz wird die Arbeitsleistung optimiert und somit die Dauer der Verkehrsbehinderungen minimiert sowie die Arbeitsqualität und die Dauerhaftigkeit gewährleistet. Kleinarbeiten werden kostengünstig durch die Straßenmeisterei erbracht.

 

 

 

 

Debatte:

 

Herr Brückner vom Staatlichen Bauamt Würzburg – Straßenbauamt – erläutert den Sachverhalt anhand einer PowerPointPräsentation.

 

Kreisrat Koch fragt nach, inwieweit bei diesen Maßnahmen mit Förderzuschüssen zu rechnen sei.

 

Herr Brückner teilt mit, dass es bei Erhaltungsmaßnahmen keine Förderung gebe.

 

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt den Sachvortrag zustimmend zur Kenntnis.

Das Staatliche Bauamt Würzburg wird beauftragt, die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen und das Vergabeverfahren durchzuführen.

Der Landrat wird ermächtigt, den Auftrag auf das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.

 

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2, StBA – Herrn Brückner

 

Zur Kenntnis an KrPA