Beschluss: einstimmig beschlossen

Debatte:

 

Herr Kreisrat Kuhl erkundigt sich danach, warum nur der Deutsche Gewerkschaftsbund als Mitglied im Beirat vertreten sein soll und nicht alle anderen Gewerkschaften. Er weist auch darauf hin, dass es Gewerkschaften gibt, die nicht im Deutschen Gewerkschaftsbund vertreten sind.

 

Frau Kreisrätin Linsenbreder plädiert dafür, dass bei der Vertretung der freien Wohlfahrtspflege die großen Verbände wie Diakonie, Caritas und Arbeiterwohlfahrt ebenfalls im Beirat vertreten sein sollten.

 

Frau Kreisrätin Reuther spricht sich dafür aus, wenn unter den Vertretern der freien Wohlfahrtsverbände über die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege ein Vertreter und ein Stellvertreter benannt sind, dass auch bei den Arbeitgeberverbänden, Handwerkskammer, IHK und Wirtschaftssenioren ebenfalls nur eine Vertretung benannt werden sollte.

 

Herr Landrat Nuß stellt noch mal fest, dass das Gremium in seiner beratenden Funktion nicht überbewertet werden darf und die Größe des Gremiums dann auch zu wenig Effektivität führen kann.

 

Frau Kreisrätin Linsenbreder bittet deshalb auch dann die Wirtschaftsjunioren aus den Beiratsmitgliedern zu streichen.

 

Nach ausführlicher Diskussion über die einzelnen Beiratsmitglieder und ihre mögliche Funktion im Beirat schlägt Herr Landrat Nuß folgende Mitglieder für den örtlichen Beirat vor:

 

- Der Landrat

 

- Die Handwerkskammer für Unterfranken

 

- Die IHK Würzburg-Schweinfurt

 

- Die Agentur für Arbeit

 

- Das staatliche Schulamt Würzburg

 

- Der Deutsche Gewerkschaftsbund

 

- Die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege

 

- Das Bündnis Familie und Arbeit in der Region Würzburg

 

- Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

 

- Die Gleichstellungsbeauftragte

 

- Die Geschäftsbereichsleitung Jugend, Familie, Arbeit und Soziales

 

- Die Fachbereichsleitung Jobcenter

 

 


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss des Landkreises Würzburg empfiehlt dem Kreistag zur Bildung des örtlichen Beirates nach § 18 d SGB II die nachfolgenden Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes als Mitglieder des Beirates zu berücksichtigen:

 

- Der Landrat

 

- Die Handwerkskammer für Unterfranken

 

- Die IHK – Würzburg-Schweinfurt

 

- Die Agentur für Arbeit Würzburg

 

- Das staatliche Schulamt Würzburg

 

- Der Deutsche Gewerkschaftsbund

 

- Die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege

 

- Das Bündnis Familie und Arbeit in der Region Würzburg

 

- Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

 

- Die Gleichstellungsbeauftragte

 

- Die Geschäftsbereichsleitung Jugend, Familie, Arbeit und Soziales

 

- Die Fachbereichsleitung  „Jobcenter“