Beschluss: zur Kenntnis genommen

Debatte:

 

Herr Kreisrat Dr. Rost fragt nach, ob sich die Anzahl der Hilfeempfänger im SGB II reduzieren würde, wenn ein Mindestlohn von 8,50 Euro eingerichtet werden würde.

 

Herr Blenk teilt mit, dass dies so eindeutig nicht beantwortet werden kann, da je nach Familiensituation bei einem Stundenlohn von 8,50 Euro auch aufstockende Leistungen denkbar wären.

 

Frau Kreisrätin Kinzinger erkundigt sich nach dem Anteil der SGB II Hilfeempfänger an der Gesamtarbeitslosenquote im Vergleich zu den anderen Kommunen im Zuständigkeitsbereich der Bundesagentur für Arbeit in Würzburg.

 

Herr Blenk teilt hierzu mit, dass der Landkreis Würzburg von allen betroffenen Kommunen die niedrigste SGB II-Quote hat. Herr Blenk stellt hierzu weiter fest, dass dies auch im bundesweiten Vergleich bewertet werden kann. Durch die sehr gute Beschäftigungslage können überwiegend Hilfeempfänger aus dem Arbeitslosengeld I schneller vermittelt werden wodurch der Anteil der Langzeitarbeitslosen im Verhältnis zu den Empfängern von Arbeitslosengeld I in verschiedenen Kommunen stark zugenommen hat. Diese Entwicklung ist für den Landkreis Würzburg nicht zu erkennen, was belegt, dass auch nach wie vor im Verhältnis zum Arbeitslosengeld I gleich viele Bewerber im Arbeitslosengeld II vermittelt werden können.

 

Frau Kreisrätin Reuther bittet darum, für die nächsten Auswertungen bei den Integrationen eine Unterteilung nach Geschlecht und Alter vorzunehmen und evtl. in welche Berufsbranchen die Integrationen erfolgten.

 

Herr Kreisrat Mann bittet um weitere Erklärung, warum trotz drastisch rückläufiger Zahlen und gleichbleibenden Bemessungsschlüsseln ein Bedarf für mehr Personal zu begründen ist.

 

Herr Landrat Nuß erwidert zunächst, dass im Vergleich zur Ausgangssituation 2004 und heute keine drastischen rückläufigen Zahlenentwicklungen zu verzeichnen sind.

 

Herr Blenk verweist noch mal auf die Folien „Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften insgesamt“ und stellt hier anhand der grafischen Darstellung eine relativ hohe Kontinuität der Fallzahlen dar. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass innerhalb der Fälle die jeweilige Fluktuation bei den Zu- und Abgängen nicht abgebildet wird.

 

Herr Kreisrat Rost merkt zu den Abgängen bei den Fallzahlen an, dass auch die Gründe für die Abgänge dargelegt werden sollten, da sicher nicht alle Hilfeempfänger aufgrund von Vermittlung in Arbeit ausscheiden.

 

Herr Kreisrat Endres berichtet aus eigener Erfahrung über Mitarbeiter im örtlichen Bauhof, die behutsam an Tages- und Arbeitsstrukturen herangeführt werden mussten und wo von Seiten der beteiligten Mitarbeiter des Jobcenters ein hoher Betreuungsaufwand geleistet werden muss, da die im SGB II-System verbleibenden Hilfeempfänger immer größere Defizite aufweisen.

 

Herr Kreisrat Mann bestätigt die Einschätzung von Herrn Kreisrat Endres und Herrn Blenk über die Schwierigkeit dieser sozialen Aufgaben und der Feststellung, dass sich hierzu der gesamte Sozialausschuss bekennt. Er führt dazu aus, dass bei diesen Aufgaben nicht nur die Integrationen und die Entwicklung im Bereich der Aufstocker zu beobachten ist, sondern auch die besondere schwierige Lage, in der sich die Hilfeempfänger befinden.

 

Herr Kreisrat Mann stellt weiterhin fest, dass es wichtig ist, diese Entwicklungen auch entsprechend auszuwerten und entsprechend zu beobachten, um darüber zu berichten.

 

Frau Kreisrätin Pumpurs fragt nach, inwieweit im Bereich des Fallmanagements des Jobcenters eine Vernetzung mit den Fachstellen und Diensten stattfindet, die im Rahmen der Sozialraumorientierung durch die Jugendhilfe erbracht werden.

 

Herr Blenk bestätigt die Einschätzung von Frau Kreisrätin Pumpurs, dass in den Bedarfslagen der zu betreuenden Familien Überschneidungen bei den einzelnen Fachaufgaben vorliegen. Von Seiten des Jobcenters werden deshalb mit den beteiligten Fachstellen im Hause und den beteiligen Netzwerkpartnern regelmäßige Absprachen und Vereinbarungen getroffen, um keine Parallelstrukturen aufzubauen.

 

Herr Kreisrat Jungbauer fragt nach der Zählweise der erfolgten Integrationen.

 

Herr Menth erläutert hierzu, dass Integrationen bereits ab einem Tag gezählt werden. Auch wenn ein Arbeitsverhältnis nach einer Probezeit endet, zählt die Vermittlung als Integration. Zukünftig müssen durch die Statistik jedoch auch Nachhaltigkeiten bei den Integrationen statistisch erfasst werden.

 

Herr Landrat Nuß trägt hierzu bei, dass es auch wichtig ist, dass bei den Vermittlungen in Arbeit der Verdienst ausreichend ist, um nicht doch aufstockende Mittel über das SGB II zu erhalten.

 

Herr Kreisrat Zorn stellt die in vielen Bereichen notwendige statistische Erfassung in Frage und meint, dass durch positive Zählweise auch bei den Integrationen falsche Signale an die politischen Entscheidungsträger gegeben werden könnten.

 

Frau Kreisrätin Pumpurs stellt grundsätzlich in Frage, warum bei den Maßnahmen „Soziale Dienstleistungen“ und „Soziales Hilfenetz“ nur Frauen eingesetzt werden und Männern kein Zugang zu den Maßnahmen ermöglicht wird.

 

Herr Kreisrat Mann spricht grundsätzlich die Möglichkeit der Kooperation bei den Arbeitsgelegenheiten zwischen den SGB II-Behörden und den örtlichen Gemeindeverwaltungen an. Es besteht hier die übereinstimmende Meinung, dass die hier zugrunde liegenden Arbeitsgelegenheiten für die betroffenen Menschen sehr hilfreich sind. Von Seiten der Verwaltung des Jobcenters sind jedoch immer die Kriterien des öffentlichen Interesses und der Zusätzlichkeit bei der Prüfung dieser Arbeitsgelegenheiten zu berücksichtigen. Herr Kreisrat Mann bittet auch darum, diese Maßnahmen bei einer der nächsten Sozialausschuss-Sitzungen einmal ausführlicher und an konkreten Einzelbeispielen darzustellen.

 

Herr Landrat Nuß bestätigt, dass er im Bereich der Arbeitsgelegenheiten mit vielen Bürgermeistern Kontakt hatte, da von Seiten der Gemeinden Interesse an Nachfolgemaßnahmen für die früheren sogenannten ABM-Maßnahmen bestand. Herr Landrat Nuß sieht jedoch auch die Notwendigkeit, dass die engen bundesgesetzlichen Vorgaben zur Einrichtung der Arbeitsgelegenheiten unbedingt zu beachten sind. Herr Landrat Nuß sieht dies im Zusammenhang mit vielen Beispielen, die sich in der Praxis zugetragen haben, wo der Einsatz von Arbeitsgelegenheiten nicht dem Kriterium der Zusätzlichkeit entsprochen haben und dadurch teilweise hohe Rückforderungen des Bundes gegenüber den Kommunen durchgesetzt wurden.

 

Frau Kreisrätin Kinzinger fragt nach, ob der Trend der rückläufigen Fallzahlen auch in den ersten 4 Monaten des Jahres 2011 anhält, was bestätigt wird.

 

Frau Kreisrätin Reuther erkundigt sich nach der Beibehaltung der niederschwelligen Maßnahmen, vor allen Dingen mit Hilfeempfängern, die im Bereich psychosozialer Betreuung Unterstützung und Begleitung benötigen.

 

Herr Blenk teilt mit, dass im Rahmen der geplanten Instrumentenreform zum SGB II vor allen Dingen bei den sogenannten Arbeitsgelegenheiten und den öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahmen wohl mit Einschnitten zu rechnen ist.

 

Nachdem keine weiteren Wortbeiträge mehr gewünscht wurden, schließt Herr Landrat Nuß den Tagesordnungspunkt 1.