Sitzung: 02.05.2011 Sozialausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Debatte:
Herr Kreisrat Dr.
Rost fragt nach, ob sich die Anzahl der Hilfeempfänger im SGB II reduzieren
würde, wenn ein Mindestlohn von 8,50 Euro eingerichtet werden würde.
Herr Blenk teilt mit, dass
dies so eindeutig nicht beantwortet werden kann, da je nach Familiensituation
bei einem Stundenlohn von 8,50 Euro auch aufstockende Leistungen denkbar wären.
Frau Kreisrätin
Kinzinger erkundigt sich nach dem Anteil der SGB II Hilfeempfänger an der
Gesamtarbeitslosenquote im Vergleich zu den anderen Kommunen im
Zuständigkeitsbereich der Bundesagentur für Arbeit in Würzburg.
Herr Blenk teilt hierzu mit,
dass der Landkreis Würzburg von allen betroffenen Kommunen die niedrigste
SGB II-Quote hat. Herr Blenk
stellt hierzu weiter fest, dass dies auch im bundesweiten Vergleich bewertet
werden kann. Durch die sehr gute Beschäftigungslage können überwiegend
Hilfeempfänger aus dem Arbeitslosengeld I schneller vermittelt werden
wodurch der Anteil der Langzeitarbeitslosen im Verhältnis zu den Empfängern von
Arbeitslosengeld I in verschiedenen Kommunen stark zugenommen hat. Diese
Entwicklung ist für den Landkreis Würzburg nicht zu erkennen, was belegt, dass
auch nach wie vor im Verhältnis zum Arbeitslosengeld I gleich viele
Bewerber im Arbeitslosengeld II vermittelt werden können.
Frau Kreisrätin
Reuther bittet darum, für die nächsten Auswertungen bei den Integrationen eine
Unterteilung nach Geschlecht und Alter vorzunehmen und evtl. in welche
Berufsbranchen die Integrationen erfolgten.
Herr Kreisrat Mann bittet um weitere
Erklärung, warum trotz drastisch rückläufiger Zahlen und gleichbleibenden Bemessungsschlüsseln
ein Bedarf für mehr Personal zu begründen ist.
Herr Landrat Nuß erwidert zunächst,
dass im Vergleich zur Ausgangssituation 2004 und heute keine drastischen
rückläufigen Zahlenentwicklungen zu verzeichnen sind.
Herr Blenk verweist noch mal
auf die Folien „Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften insgesamt“ und stellt
hier anhand der grafischen Darstellung eine relativ hohe Kontinuität der
Fallzahlen dar. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass innerhalb der Fälle
die jeweilige Fluktuation bei den Zu- und Abgängen nicht abgebildet wird.
Herr Kreisrat Rost merkt zu den
Abgängen bei den Fallzahlen an, dass auch die Gründe für die Abgänge dargelegt
werden sollten, da sicher nicht alle Hilfeempfänger aufgrund von Vermittlung in
Arbeit ausscheiden.
Herr Kreisrat
Endres berichtet aus eigener Erfahrung über Mitarbeiter im örtlichen Bauhof,
die behutsam an Tages- und Arbeitsstrukturen herangeführt werden mussten und wo
von Seiten der beteiligten Mitarbeiter des Jobcenters ein hoher
Betreuungsaufwand geleistet werden muss, da die im SGB II-System
verbleibenden Hilfeempfänger immer größere Defizite aufweisen.
Herr Kreisrat Mann bestätigt die
Einschätzung von Herrn Kreisrat Endres
und Herrn Blenk über die
Schwierigkeit dieser sozialen Aufgaben und der Feststellung, dass sich hierzu
der gesamte Sozialausschuss bekennt. Er führt dazu aus, dass bei diesen
Aufgaben nicht nur die Integrationen und die Entwicklung im Bereich der
Aufstocker zu beobachten ist, sondern auch die besondere schwierige Lage, in der
sich die Hilfeempfänger befinden.
Herr Kreisrat Mann stellt weiterhin
fest, dass es wichtig ist, diese Entwicklungen auch entsprechend auszuwerten
und entsprechend zu beobachten, um darüber zu berichten.
Frau Kreisrätin
Pumpurs fragt nach, inwieweit im Bereich des Fallmanagements des Jobcenters
eine Vernetzung mit den Fachstellen und Diensten stattfindet, die im Rahmen der
Sozialraumorientierung durch die Jugendhilfe erbracht werden.
Herr Blenk bestätigt die
Einschätzung von Frau Kreisrätin Pumpurs,
dass in den Bedarfslagen der zu betreuenden Familien Überschneidungen bei den
einzelnen Fachaufgaben vorliegen. Von Seiten des Jobcenters werden deshalb mit
den beteiligten Fachstellen im Hause und den beteiligen Netzwerkpartnern
regelmäßige Absprachen und Vereinbarungen getroffen, um keine
Parallelstrukturen aufzubauen.
Herr Kreisrat
Jungbauer fragt nach der Zählweise der erfolgten Integrationen.
Herr Menth erläutert hierzu,
dass Integrationen bereits ab einem Tag gezählt werden. Auch wenn ein
Arbeitsverhältnis nach einer Probezeit endet, zählt die Vermittlung als
Integration. Zukünftig müssen durch die Statistik jedoch auch Nachhaltigkeiten
bei den Integrationen statistisch erfasst werden.
Herr Landrat Nuß trägt hierzu bei,
dass es auch wichtig ist, dass bei den Vermittlungen in Arbeit der Verdienst
ausreichend ist, um nicht doch aufstockende Mittel über das SGB II zu
erhalten.
Herr Kreisrat Zorn stellt die in
vielen Bereichen notwendige statistische Erfassung in Frage und meint, dass
durch positive Zählweise auch bei den Integrationen falsche Signale an die
politischen Entscheidungsträger gegeben werden könnten.
Frau Kreisrätin
Pumpurs stellt grundsätzlich in Frage, warum bei den Maßnahmen „Soziale
Dienstleistungen“ und „Soziales Hilfenetz“ nur Frauen eingesetzt werden und
Männern kein Zugang zu den Maßnahmen ermöglicht wird.
Herr Kreisrat Mann spricht
grundsätzlich die Möglichkeit der Kooperation bei den Arbeitsgelegenheiten
zwischen den SGB II-Behörden und den örtlichen Gemeindeverwaltungen an. Es
besteht hier die übereinstimmende Meinung, dass die hier zugrunde liegenden
Arbeitsgelegenheiten für die betroffenen Menschen sehr hilfreich sind. Von
Seiten der Verwaltung des Jobcenters sind jedoch immer die Kriterien des
öffentlichen Interesses und der Zusätzlichkeit bei der Prüfung dieser
Arbeitsgelegenheiten zu berücksichtigen. Herr Kreisrat Mann bittet auch darum,
diese Maßnahmen bei einer der nächsten Sozialausschuss-Sitzungen einmal
ausführlicher und an konkreten Einzelbeispielen darzustellen.
Herr Landrat Nuß bestätigt, dass
er im Bereich der Arbeitsgelegenheiten mit vielen Bürgermeistern Kontakt hatte,
da von Seiten der Gemeinden Interesse an Nachfolgemaßnahmen für die früheren
sogenannten ABM-Maßnahmen bestand. Herr Landrat Nuß sieht jedoch auch die
Notwendigkeit, dass die engen bundesgesetzlichen Vorgaben zur Einrichtung der
Arbeitsgelegenheiten unbedingt zu beachten sind. Herr Landrat Nuß sieht dies im
Zusammenhang mit vielen Beispielen, die sich in der Praxis zugetragen haben, wo
der Einsatz von Arbeitsgelegenheiten nicht dem Kriterium der Zusätzlichkeit
entsprochen haben und dadurch teilweise hohe Rückforderungen des Bundes
gegenüber den Kommunen durchgesetzt wurden.
Frau Kreisrätin
Kinzinger fragt nach, ob der Trend der rückläufigen Fallzahlen auch in den ersten
4 Monaten des Jahres 2011 anhält, was bestätigt wird.
Frau Kreisrätin
Reuther erkundigt sich nach der Beibehaltung der niederschwelligen Maßnahmen,
vor allen Dingen mit Hilfeempfängern, die im Bereich psychosozialer Betreuung
Unterstützung und Begleitung benötigen.
Herr Blenk teilt mit, dass
im Rahmen der geplanten Instrumentenreform zum SGB II vor allen Dingen bei
den sogenannten Arbeitsgelegenheiten und den öffentlich geförderten
Beschäftigungsmaßnahmen wohl mit Einschnitten zu rechnen ist.
Nachdem keine
weiteren Wortbeiträge mehr gewünscht wurden, schließt Herr Landrat Nuß den
Tagesordnungspunkt 1.