Sitzung: 22.02.2016 Kreisausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Das Beteiligungsmanagement des Landkreises Würzburg wurde ab 01.04.2015 dem
Stabsstellenfachbereich Kreisentwicklung (SFB 4) zugewiesen. Die Aufgabe des
Beteiligungsmanagements war bisher im Kreisrechnungsprüfungsamt des
Landratsamtes Würzburg angesiedelt. Die Betätigungsprüfungen obliegen weiterhin
dem Kreisrechnungsprüfungsamt.
Grundlage für den Aufbau des Beteiligungsmanagements sind die
kommunalrechtlichen Vorgaben und Hinweise/Anregungen des Bayerischen
Staatsministeriums des Innern der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für
Verwaltungsmanagement (KGSt) und des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands
(BKPV). Ein wirkungsvolles Beteiligungsmanagement des Landkreises hat die
Aufgaben der Beteiligungsverwaltung, Mandatsträgerbetreuung und des
Beteiligungscontrollings wahrzunehmen. Die Ausgestaltung ist grundsätzlich
Aufgabe der jeweiligen Organisation der Kommune.
Die Beteiligungsverwaltung hat neben der Überwachung von formalen
Kriterien insbesondere die Aufgabe, jährlich einen Beteiligungsbericht zu
erstellen.
In Art. 82 Abs. 3 LkrO wird
dies auch ausdrücklich gefordert. Demnach hat der Landkreis jährlich einen
Bericht über seine Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des
Privatrechts zu erstellen, wenn ihm mindestens der zwanzigste Teil der Anteile
eines Unternehmens gehört. Der Beteiligungsbericht soll auch die mittelbaren
kommunalen Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen enthalten. Demzufolge
wurde das Kommunalunternehmen mit seinen Beteiligungen aufgenommen.
Der
Bericht soll Angaben über den öffentlichen Zweck, die Beteiligungsverhältnisse,
die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen
Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans, die Ertragslage und die
Kreditaufnahme enthalten. Der Bericht ist dem Kreistag vorzulegen und frei zur
öffentlichen Einsichtnahme.
Die
von den Gesellschaften übermittelten Angaben wurden vom Beteiligungsmanagement
zum anliegenden Beteiligungsbericht 2014 zusammengestellt. Zur Erläuterung der
weiteren Beteiligungen ist erstmals im Bericht eine Gesamtübersicht inklusive
aller Zweckverbände und Stiftungen aufgenommen. Die nachrichtliche Information
zu Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden dient zur Vervollständigung der
Angaben.
Der
Bericht wird dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung vorgelegt.
Debatte:
Fachbereichsleiter Dröse erläutert den Sachverhalt anhand einer Power-Point-Präsentation.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Beschluss:
Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis vom Beteiligungsbericht 2014. In der nächsten Sitzung des Kreistages wird der Beteiligungsbericht zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Zur weiteren
Veranlassung an SFB 4
Zur Kenntnis an KrPA