Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Das Beteiligungsmanagement des Landkreises Würzburg wurde ab 01.04.2015 dem Stabsstellenfachbereich Kreisentwicklung (SFB 4) zugewiesen. Die Aufgabe des Beteiligungsmanagements war bisher im Kreisrechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Würzburg angesiedelt. Die Betätigungsprüfungen obliegen weiterhin dem Kreisrechnungsprüfungsamt.

 

Grundlage für den Aufbau des Beteiligungsmanagements sind die kommunalrechtlichen Vorgaben und Hinweise/Anregungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) und des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands (BKPV). Ein wirkungsvolles Beteiligungsmanagement des Landkreises hat die Aufgaben der Beteiligungsverwaltung, Mandatsträgerbetreuung und des Beteiligungscontrollings wahrzunehmen. Die Ausgestaltung ist grundsätzlich Aufgabe der jeweiligen Organisation der Kommune.

 

Die Beteiligungsverwaltung hat neben der Überwachung von formalen Kriterien insbesondere die Aufgabe, jährlich einen Beteiligungsbericht zu erstellen.

 

In Art. 82 Abs. 3 LkrO wird dies auch ausdrücklich gefordert. Demnach hat der Landkreis jährlich einen Bericht über seine Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihm mindestens der zwanzigste Teil der Anteile eines Unternehmens gehört. Der Beteiligungsbericht soll auch die mittelbaren kommunalen Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen enthalten. Demzufolge wurde das Kommunalunternehmen mit seinen Beteiligungen aufgenommen.

 

Der Bericht soll Angaben über den öffentlichen Zweck, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans, die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten. Der Bericht ist dem Kreistag vorzulegen und frei zur öffentlichen Einsichtnahme.

 

Die von den Gesellschaften übermittelten Angaben wurden vom Beteiligungsmanagement zum anliegenden Beteiligungsbericht 2014 zusammengestellt. Zur Erläuterung der weiteren Beteiligungen ist erstmals im Bericht eine Gesamtübersicht inklusive aller Zweckverbände und Stiftungen aufgenommen. Die nachrichtliche Information zu Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden dient zur Vervollständigung der Angaben.

 

Der Bericht wird dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung vorgelegt.

 

 

Debatte:

 

Fachbereichsleiter Dröse erläutert den Sachverhalt anhand einer Power-Point-Präsentation.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis vom Beteiligungsbericht 2014. In der nächsten Sitzung des Kreistages wird der Beteiligungsbericht zur Kenntnisnahme vorgelegt.


Zur weiteren Veranlassung an SFB 4

 

Zur Kenntnis an KrPA