Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie hat zum 01.01.2003 die Verordnung über die Zuständigkeiten im Verkehrswesen geändert. Aufgrund dieser Vierten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen ist es möglich, bestimmte Aufgaben der Zulassungsbehörde an Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften zu übertragen und diesen damit zu ermöglichen, ihren Bürgerservice zu erweitern und noch attraktiver zu gestalten.

 

Bis heute wurde mit den entsprechenden Beschlüssen des Kreisausschusses den Anträgen der Gemeinden Eisingen, Gerbrunn, Güntersleben, Leinach, Neubrunn, Rimpar, Rottendorf, Unterpleichfeld, Veitshöchheim und Waldbüttelbrunn sowie den Anträgen der Verwaltungsgemeinschaften Estenfeld, Hettstadt und Röttingen hinsichtlich der Übertragung der Aufgaben „Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen“ und „Änderung von Halterdaten“ zugestimmt.

 

Aufgrund dieser Beschlüsse wurde von der Zulassungsbehörde die Übertragung der o.g. Aufgaben beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie beantragt.

 

Mit den entsprechenden Bescheiden wurden dann die Aufgaben vom Bayer. Staatsministerium auf die o.g. Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften formell übertragen.

 

Nun hat die Gemeinde Kleinrinderfeld am 22.10.2015 den erforderlichen Beschluss des Gemeinderats herbeigeführt und die Übertragung der o.g. Aufgaben beantragt (siehe Anlage).

 

Zum weiteren Fortgang des Verfahrens muss nun die Kreisverwaltungsbehörde, vertreten durch den Kreisausschuss, der Übertragung der o.g. Aufgaben auf die Gemeinde Kleinrinderfeld zustimmen.

 

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr kann dann dem Antrag stattgeben und der Gemeinde Kleinrinderfeld die o.g. Aufgaben übertragen.

 

 

Nach Erlass des ministeriellen Bescheids wird die Umsetzung des Verfahrens in Abstimmung mit der Gemeinde Kleinrinderfeld möglichst zeitnah erfolgen.


 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss stimmt zu und erklärt sein Einvernehmen, dass der Gemeinde Kleinrinderfeld die in der Vierten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen beschriebenen Aufgaben der Zulassungsbehörde durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr übertragen werden.

 

Die Kosten für die Installation der erforderlichen Software „OK-Vorfahrt“ trägt der Landkreis Würzburg. Das Gebührenaufkommen teilen sich die Gemeinde Kleinrinderfeld und der Landkreis Würzburg je zur Hälfte.

 


Zur weiteren Veranlassung an FB 16

 

Zur Kenntnis an GB 1