Sitzung: 22.02.2016 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Das Bayerische Staatsministerium für
Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie hat zum 01.01.2003 die
Verordnung über die Zuständigkeiten im Verkehrswesen geändert. Aufgrund dieser
Vierten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten im
Verkehrswesen ist es möglich, bestimmte Aufgaben der Zulassungsbehörde an
Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften zu übertragen und diesen damit zu
ermöglichen, ihren Bürgerservice zu erweitern und noch attraktiver zu
gestalten.
Bis heute wurde mit den entsprechenden
Beschlüssen des Kreisausschusses den Anträgen der Gemeinden Eisingen, Gerbrunn,
Güntersleben, Leinach, Neubrunn, Rimpar, Rottendorf, Unterpleichfeld,
Veitshöchheim und Waldbüttelbrunn sowie den Anträgen der
Verwaltungsgemeinschaften Estenfeld, Hettstadt und Röttingen hinsichtlich der
Übertragung der Aufgaben „Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen“ und „Änderung von
Halterdaten“ zugestimmt.
Aufgrund dieser Beschlüsse wurde von der
Zulassungsbehörde die Übertragung der o.g. Aufgaben beim Bayerischen
Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
beantragt.
Mit den entsprechenden Bescheiden wurden
dann die Aufgaben vom Bayer. Staatsministerium auf die o.g. Gemeinden und
Verwaltungsgemeinschaften formell übertragen.
Nun hat die Gemeinde Kleinrinderfeld am
22.10.2015 den erforderlichen Beschluss des Gemeinderats herbeigeführt und die
Übertragung der o.g. Aufgaben beantragt (siehe Anlage).
Zum weiteren Fortgang des Verfahrens muss
nun die Kreisverwaltungsbehörde, vertreten durch den Kreisausschuss, der Übertragung
der o.g. Aufgaben auf die Gemeinde Kleinrinderfeld zustimmen.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern,
für Bau und Verkehr kann dann dem Antrag stattgeben und der Gemeinde
Kleinrinderfeld die o.g. Aufgaben übertragen.
Nach Erlass des ministeriellen Bescheids
wird die Umsetzung des Verfahrens in Abstimmung mit der Gemeinde
Kleinrinderfeld möglichst zeitnah erfolgen.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Beschluss:
Der Kreisausschuss stimmt zu und erklärt sein Einvernehmen, dass der
Gemeinde Kleinrinderfeld die in der Vierten Verordnung zur Änderung der
Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen beschriebenen Aufgaben der
Zulassungsbehörde durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und
Verkehr übertragen werden.
Die Kosten für die Installation der erforderlichen Software
„OK-Vorfahrt“ trägt der Landkreis Würzburg. Das Gebührenaufkommen teilen sich
die Gemeinde Kleinrinderfeld und der Landkreis Würzburg je zur Hälfte.
Zur weiteren
Veranlassung an FB 16
Zur Kenntnis an GB 1