Sitzung: 27.07.2015 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Nach Art. 82 Abs. 3
LkrO hat der Landkreis jährlich einen Bericht über seine Beteiligungen an
Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihm
mindestens der zwanzigste Teil der Anteile eines Unternehmens gehört. Der
Beteiligungsbericht soll auch die mittelbaren kommunalen Beteiligungen an
privatrechtlichen Unternehmen enthalten.
Der Bericht soll
Angaben über den öffentlichen Zweck, die Beteiligungsverhältnisse, die
Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen
Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans, die Ertragslage und die
Kreditaufnahme enthalten. Der Bericht ist dem Kreistag vorzulegen. In den
Bericht kann jeder Einsicht nehmen. Der Landkreis hat darauf ortsüblich hinzuweisen.
Die von den
Gesellschaften übermittelten Angaben wurden vom Kreisrechnungsprüfungsamt im
Rahmen der Betätigungsprüfung des Jahres 2013 zum anliegenden Beteiligungsbericht
zusammengestellt.
Der Kreisausschuss
hat in seiner Sitzung am 06.07.2015 von dem Bericht Kenntnis genommen.
Der Bericht wird
dem Kreistag zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Beschluss:
Der Kreistag nimmt von dem Beteiligungsbericht für das Jahr 2013 Kenntnis.
Zur weiteren
Veranlassung an KrPA
Zur Kenntnis an