Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Nach Art. 82 Abs. 3 LkrO hat der Landkreis jährlich einen Bericht über seine Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihm mindestens der zwanzigste Teil der Anteile eines Unternehmens gehört. Der Beteiligungsbericht soll auch die mittelbaren kommunalen Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen enthalten.

 

Der Bericht soll Angaben über den öffentlichen Zweck, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans, die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten. Der Bericht ist dem Kreistag vorzulegen. In den Bericht kann jeder Einsicht nehmen. Der Landkreis hat darauf ortsüblich hinzuweisen.

 

Die von den Gesellschaften übermittelten Angaben wurden vom Kreisrechnungsprüfungsamt im Rahmen der Betätigungsprüfung des Jahres 2013 zum anliegenden Beteiligungsbericht zusammengestellt.

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 06.07.2015 von dem Bericht Kenntnis genommen.

 

Der Bericht wird dem Kreistag zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 


Beschluss:

 

Der Kreistag nimmt von dem Beteiligungsbericht für das Jahr 2013 Kenntnis.


Zur weiteren Veranlassung an KrPA

 

Zur Kenntnis an