Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 51, Nein: 11, Anwesend: 62

Sachverhalt:

 

Zur Förderung des öffentlichen Nahverkehrs mit Bussen und Bahnen im Landkreis Würzburg unterstützt das Kommunalunternehmen im Rahmen seiner Tätigkeit Firmen und deren Beschäftigte, indem es  Service-Leistungen übernimmt und Preisvorteile für personengebundene (nicht übertragbare) Zeitfahrausweise des Verkehrsverbundes Mainfranken (VVM) einräumt.

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung vom 16.03.2015 dem Abschluss des Firmenabo-Vertrages zwischen dem Landkreis Würzburg und dem Kommunalunternehmen zugestimmt., um  seinen Beschäftigten die entsprechenden Preisvorteile des Firmenabos zu ermöglichen. Das Kommunalunternehmen räumt dem Landkreis Würzburg einen Preisvorteil in Höhe von 10 % des Fahrpreises ein, wenn der Landkreis Würzburg mindestens einen Fahrtkostenzuschuss in gleicher Höhe gewährt. Dies würde bedeuten, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises Würzburg für die Zeitfahrausweise einen Preisnachlass von insgesamt 20 % erhalten können.

 

In der Endfassung des Firmenabo-Vertrages mit dem Kommunalunternehmen vom 17.03.2015 wurde in § 1 Abs. 5 mit aufgenommen, dass auch die Kreistagsmitglieder des Landkreises Würzburg als „Beschäftigte“  im Sinne des Abo-Vertrages gelten.

 

Es wird vorgeschlagen der Erweiterung des Firmenabo-Vertrages hinsichtlich der Möglichkeit, auch Kreistagsmitgliedern den entsprechenden Preisvorteil zu gewähren,  zuzustimmen.

 

 

 

 

Landrat Nuß trägt den wesentlichen Inhalt des Sachverhaltes vor.

 

Debatte:

 

Der Vorschlag wird von einigen Kreisräten als problematisch angesehen. Der durch das Firmenabo entstehende Preisvorteil für die Kreisräte führe evtl. in der Öffentlichkeit zu Diskussionen.

 

 


Beschluss:

 

 

Der Erweiterung des Firmenabo-Vertrages hinsichtlich der Möglichkeit, auch Kreistagsmitgliedern den entsprechenden Preisvorteil zu gewähren, wird zugestimmt.

 

 


Zur weiteren Veranlassung an SFB 1

 

Zur Kenntnis an