Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Würzburg hat bei der Versicherungskammer Bayern eine kommunale Haftpflichtversicherung abgeschlossen (ohne Verkehrssicherungspflicht aufgrund der Vereinbarung gem. Art. 59 Abs. 1 BayStrWG).Versichert sind die gesetzlichen Haftungen aus dem kommunalen Aufgabenkreis (eigener und übertragener Wirkungskreis).

 

Nach derzeitigem Versicherungsvertrag zahlt der Landkreis Würzburg im Schadensfall 5 % der Schadenssumme als Selbstbeteiligung. Die Höhe der Selbstbeteiligung ist nicht begrenzt.

 

Die Kosten für diese Versicherung belaufen sich zurzeit auf 0,323 € je Einwohner zuzüglich gesetzl. Versicherungssteuer. Dies ergab für das Jahr 2015 einen Versicherungsbeitrag von brutto 60.953,35 € (158.580 Einwohner á 0,323 € = 51.221,30 € + 19 % Versicherungssteuer = 60.953,35 €).

 

Die Versicherungskammer Bayern bietet uns nun eine Änderung des Versicherungsvertrages an, in dem die vereinbarte Selbstbeteiligung auf eine maximale Summe von 2.500 € bzw. 5.000 € je Schadensfall begrenzt werden kann.

 

Der jährliche Versicherungsbeitrag erhöht sich in diesem Falle bei einer max. Selbstbeteiligung von 5.000,00 € um 0,013 € je Einwohner zuzügl. Vers.-Steuer. Dies ergibt bei 158.580 Einwohnern eine Erhöhung von 2.453,24 € brutto.

 

Bei einer Selbstbeteiligung von max. 2.500 € erhöht sich der jährliche Versicherungsbeitrag um 0,015 € je Einwohner. Hier errechnet sich bei 158.580 Einwohnern eine Erhöhung von 2.830,65 € brutto.

 

In den letzten Jahren sind keine Schadensfälle mit einer so hohen Schadenssumme und entsprechend zu leistender Selbstbeteiligung eingetreten, dass sich die Erhöhung des Versicherungsbeitrages um 2.830,65 € konkret gerechnet hätte.

 

Unabhängig davon empfiehlt der ZFB 2 den Versicherungsvertrag dahingehend zu ändern, dass die zu leistende Selbstbeteiligung auf eine Summe von max. 2.500,00 € je Schadensfall begrenzt wird.

Dadurch würde das Risiko ausgeschlossen bei einem evtl. doch eintretenden Schadensfall mit hoher Schadenssumme eine entsprechend hohe Selbstbeteiligung (5 % der Schadenssumme)  -nach oben unbegrenzt- leisten zu müssen.

 

Debatte:

 

Herr Künzig, Fachbereichsleiter ZFB 2, erläutert den Sachverhalt.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss stimmt der Änderung des Versicherungsvertrages in der Art zu, dass die Summe der zu leistenden Selbstbeteiligung auf maximal 2.500,00 € begrenzt wird. 

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA