Sitzung: 06.07.2015 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Der
Landkreis Würzburg hat bei der Versicherungskammer Bayern eine kommunale
Haftpflichtversicherung abgeschlossen (ohne Verkehrssicherungspflicht aufgrund
der Vereinbarung gem. Art. 59 Abs. 1 BayStrWG).Versichert sind die gesetzlichen
Haftungen aus dem kommunalen Aufgabenkreis (eigener und übertragener
Wirkungskreis).
Nach
derzeitigem Versicherungsvertrag zahlt der Landkreis Würzburg im Schadensfall 5
% der Schadenssumme als Selbstbeteiligung. Die Höhe der Selbstbeteiligung ist nicht
begrenzt.
Die
Kosten für diese Versicherung belaufen sich zurzeit auf 0,323 € je Einwohner
zuzüglich gesetzl. Versicherungssteuer. Dies ergab für das Jahr 2015 einen
Versicherungsbeitrag von brutto 60.953,35 € (158.580 Einwohner á 0,323 € =
51.221,30 € + 19 % Versicherungssteuer = 60.953,35 €).
Die
Versicherungskammer Bayern bietet uns nun eine Änderung des Versicherungsvertrages
an, in dem die vereinbarte Selbstbeteiligung auf eine maximale Summe von 2.500
€ bzw. 5.000 € je Schadensfall begrenzt werden kann.
Der
jährliche Versicherungsbeitrag erhöht sich in diesem Falle bei einer max.
Selbstbeteiligung von 5.000,00 € um 0,013 € je Einwohner zuzügl. Vers.-Steuer.
Dies ergibt bei 158.580 Einwohnern eine Erhöhung von 2.453,24 € brutto.
Bei
einer Selbstbeteiligung von max. 2.500 € erhöht sich der jährliche
Versicherungsbeitrag um 0,015 € je Einwohner. Hier errechnet sich bei 158.580
Einwohnern eine Erhöhung von 2.830,65 € brutto.
In
den letzten Jahren sind keine Schadensfälle mit einer so hohen Schadenssumme
und entsprechend zu leistender Selbstbeteiligung eingetreten, dass sich die
Erhöhung des Versicherungsbeitrages um 2.830,65 € konkret gerechnet hätte.
Unabhängig
davon empfiehlt der ZFB 2 den Versicherungsvertrag dahingehend zu ändern, dass
die zu leistende Selbstbeteiligung auf eine Summe von max. 2.500,00 € je
Schadensfall begrenzt wird.
Dadurch
würde das Risiko ausgeschlossen bei einem evtl. doch eintretenden Schadensfall
mit hoher Schadenssumme eine entsprechend hohe Selbstbeteiligung (5 % der
Schadenssumme) -nach oben unbegrenzt-
leisten zu müssen.
Debatte:
Herr Künzig, Fachbereichsleiter ZFB 2, erläutert den Sachverhalt.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Beschluss:
Der
Kreisausschuss stimmt der Änderung des Versicherungsvertrages in der Art zu,
dass die Summe der zu leistenden Selbstbeteiligung auf maximal 2.500,00 €
begrenzt wird.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 2
Zur Kenntnis an ZB,
KrPA