Sitzung: 06.07.2015 Kreisausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Anlage/n: 1 Bericht
Sachverhalt:
Nach
Art. 82 Abs. 3 LkrO hat der Landkreis jährlich einen Bericht über seine
Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen,
wenn ihm mindestens der zwanzigste Teil der Anteile eines Unternehmens gehört
Der Beteiligungsbericht soll auch die mittelbaren kommunalen Beteiligungen an
privatrechtlichen Unternehmen enthalten.
Der
Bericht soll Angaben über den öffentlichen Zweck, die Beteiligungsverhältnisse,
die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen
Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans, die Ertragslage und die
Kreditaufnahme enthalten. Der Bericht ist dem Kreistag vorzulegen. In den
Bericht kann jeder Einsicht nehmen. Der Landkreis hat darauf ortsüblich hinzuweisen.
Die
von den Gesellschaften übermittelten Angaben wurden vom Kreisrechnungsprüfungsamt
im Rahmen der Betätigungsprüfung des Jahres 2013 zum anliegenden Beteiligungsbericht
zusammengestellt.
Um
Kenntnisnahme wird gebeten. Der Bericht soll dem Kreistag in seiner nächsten
Sitzung vorgelegt werden.
Debatte:
Herr
Goth, Leiter des Rechnungsprüfungsamtes, erläutert den Sachverhalt.
Es liegen keine
Wortmeldungen vor.
Beschluss:
Der Beteiligungsbericht für das Jahr 2013 wird zur Kenntnis genommen. Er ist dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung vorzulegen.
Zur weiteren
Veranlassung an KrPA
Zur Kenntnis an S,
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