Beschluss: einstimmig beschlossen

Debatte:

 

Frau Kreisrätin Linsenbreder und Herr Kreisrat Mann sprechen sich im Bezug auf § 3 Abs. 1 Ziff. 1 letzter Satz dafür aus, dass in der Zielvereinbarung die Verringerung der Hilfebedürftigkeit nicht an der Summe der finanziellen Leistungen bewertet wird, sondern an der Zahl der rückläufigen Hilfeempfänger.

 

Herr Blenk sichert zu, diese geänderte Formulierung mit dem Bayerischen Sozialministerium nochmals abzustimmen.

 

Frau Linsenbreder möchte, dass die vom Landkreis vorgetragene Formulierung vom Ministerium zu akzeptieren ist. Die Mitglieder des Sozialausschusses sind sich darüber einig, dass es sich lediglich hier um eine geänderte Formulierung handelt, bei der nicht der Kostenfaktor im Vordergrund steht sondern die betreffenden Hilfeempfänger ohne dass das Ergebnis unter dem Strich dadurch anders ausfallen würde.

 

Frau Kreisrätin Reuther regt an, dass bei der bundesweiten Vergleichbarkeit der Kennzahlen die Besonderheiten der Regionalität mit Berücksichtigung finden.

 

Herr Kreisrat Jungbauer möchte wissen, ob die erhöhten zusätzlichen Aufwendungen im Bereich der Statistik und der Kennzahlen und Zielvereinbarungen personell zu Buche schlagen und inwieweit hier zusätzliches Personal erforderlich sein wird.

 

Herr Blenk verweist auf das laufende Verfahren im Bereich der Personalbemessung für den Fachbereich 32 unter Berücksichtigung der zusätzlichen Aufgaben. Der Sozialausschuss des Landkreises hatte in seiner Sitzung am 25.10.2010 mit dem Beschluss, 5 zusätzliche Stellen einzurichten, dieser Entwicklung Rechnung getragen. Die Abrechnung der Personalkosten erfolgt über die Abrechnung der Verwaltungskosten mit dem Bund, so dass der Landkreis die derzeitigen Verwaltungskostenaufwendungen von 12,6 % zu tragen hat. In Absprache mit der Personalverwaltung ist geplant, dass die ersten Einstellungen im Personalausschuss am 23. Mai erfolgen können.

 

Herr Landrat Nuß bringt noch ein, dass die Tatsache, dass von Seiten des Bundes 82,4 % in den Verwaltungskosten getragen werden, kein Freibrief dafür ist, im Bereich des Personals den Bogen zu überspannen und zuviel Personal einzustellen.

 

Herr Kreisrat Rost moniert, dass die hier in der Zielvereinbarung vorgetragenen Ziele und Aufgaben bisher ebenfalls in der laufenden Arbeit erledigt werden müssten und dass lediglich durch die jetzt offizielle Verabschiedung von Zielvereinbarungen höhere Kosten im Bereich des Personals entstehen.

 

Herr Landrat Nuß stellt nochmals fest, dass er zu den hier formulierten Zielen steht, aber der immense Aufwand, der damit verbunden ist, nicht gerechtfertigt ist.

 

Herr Landrat Nuß schließt die Debatte mit dem Vorschlag, die vorliegende Zielvereinbarung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung Familie und Frauen und dem Landkreis Würzburg abzuschließen, mit der Anmerkung über die diskutierte Änderung zum § 3 Abs. 1 Ziff. 1.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss nimmt das für das Jahr 2011 erstmals eingeführte System der Zielvereinbarung nach § 48 b SGB II zur Kenntnis. Mit dem vorgelegten Entwurf einer Zielvereinbarung und dem Abschluss dieser Zielvereinbarung zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen und dem Landkreis Würzburg als zugelassenem kommunalen Träger nach § 6 a Sozialgesetzbuch - Zweites Buch – (SGB II) besteht Einverständnis.

 

Der Landrat wird beauftragt, die als Anlage vorliegende Zielvereinbarung abzuschließen.