Sitzung: 28.03.2011 Sozialausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Debatte:
Frau Kreisrätin
Linsenbreder und Herr Kreisrat Mann
sprechen sich im Bezug auf § 3 Abs. 1 Ziff. 1 letzter Satz dafür
aus, dass in der Zielvereinbarung die Verringerung der Hilfebedürftigkeit nicht
an der Summe der finanziellen Leistungen bewertet wird, sondern an der Zahl der
rückläufigen Hilfeempfänger.
Herr Blenk sichert zu, diese
geänderte Formulierung mit dem Bayerischen Sozialministerium nochmals
abzustimmen.
Frau Linsenbreder möchte, dass die
vom Landkreis vorgetragene Formulierung vom Ministerium zu akzeptieren ist. Die
Mitglieder des Sozialausschusses sind sich darüber einig, dass es sich
lediglich hier um eine geänderte Formulierung handelt, bei der nicht der
Kostenfaktor im Vordergrund steht sondern die betreffenden Hilfeempfänger ohne
dass das Ergebnis unter dem Strich dadurch anders ausfallen würde.
Frau Kreisrätin
Reuther regt an, dass bei der bundesweiten Vergleichbarkeit der Kennzahlen die
Besonderheiten der Regionalität mit Berücksichtigung finden.
Herr Kreisrat
Jungbauer möchte wissen, ob die erhöhten zusätzlichen Aufwendungen im Bereich der
Statistik und der Kennzahlen und Zielvereinbarungen personell zu Buche schlagen
und inwieweit hier zusätzliches Personal erforderlich sein wird.
Herr Blenk verweist auf das
laufende Verfahren im Bereich der Personalbemessung für den Fachbereich 32
unter Berücksichtigung der zusätzlichen Aufgaben. Der Sozialausschuss des
Landkreises hatte in seiner Sitzung am 25.10.2010 mit dem Beschluss, 5
zusätzliche Stellen einzurichten, dieser Entwicklung Rechnung getragen. Die
Abrechnung der Personalkosten erfolgt über die Abrechnung der Verwaltungskosten
mit dem Bund, so dass der Landkreis die derzeitigen
Verwaltungskostenaufwendungen von 12,6 % zu tragen hat. In Absprache mit
der Personalverwaltung ist geplant, dass die ersten Einstellungen im
Personalausschuss am 23. Mai erfolgen können.
Herr Landrat Nuß bringt noch ein,
dass die Tatsache, dass von Seiten des Bundes 82,4 % in den
Verwaltungskosten getragen werden, kein Freibrief dafür ist, im Bereich des
Personals den Bogen zu überspannen und zuviel Personal einzustellen.
Herr Kreisrat Rost moniert, dass die
hier in der Zielvereinbarung vorgetragenen Ziele und Aufgaben bisher ebenfalls
in der laufenden Arbeit erledigt werden müssten und dass lediglich durch die
jetzt offizielle Verabschiedung von Zielvereinbarungen höhere Kosten im Bereich
des Personals entstehen.
Herr Landrat Nuß stellt nochmals
fest, dass er zu den hier formulierten Zielen steht, aber der immense Aufwand,
der damit verbunden ist, nicht gerechtfertigt ist.
Herr Landrat Nuß schließt die
Debatte mit dem Vorschlag, die vorliegende Zielvereinbarung mit dem Bayerischen
Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung Familie und Frauen und dem
Landkreis Würzburg abzuschließen, mit der Anmerkung über die diskutierte
Änderung zum § 3 Abs. 1 Ziff. 1.
Beschluss:
Der Sozialausschuss nimmt das für das Jahr 2011 erstmals eingeführte System der Zielvereinbarung nach § 48 b SGB II zur Kenntnis. Mit dem vorgelegten Entwurf einer Zielvereinbarung und dem Abschluss dieser Zielvereinbarung zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen und dem Landkreis Würzburg als zugelassenem kommunalen Träger nach § 6 a Sozialgesetzbuch - Zweites Buch – (SGB II) besteht Einverständnis.
Der Landrat wird beauftragt, die als Anlage vorliegende Zielvereinbarung abzuschließen.