Sitzung: 27.07.2015 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
1) Jahresabschlusses
2013
Ergebnisrechnung:
Gesamtbetrag der
Erträge: 131.896.813,34
€
Gesamtbetrag der
Aufwendungen: 125.024.336,47
€
Saldo (=Jahresergebnis): + 6.872.476,87 €
Finanzrechnung:
Laufende
Verwaltungstätigkeit:
Gesamtbetrag der
Einzahlungen: 116.565.631,42
€
Gesamtbetrag der
Auszahlungen: 103.572.189,55
€
Saldo: 12.993.441,87
€
Investitionstätigkeit:
Gesamtbetrag der
Einzahlungen: 4.166.467,05
€
Gesamtbetrag der
Auszahlungen: 8.462.649,66
€
Saldo -
4.296.182,61 €
Finanzierungstätigkeit:
Gesamtbetrag der
Einzahlungen: 0,00
€
Gesamtbetrag der
Auszahlungen: 1.966.345,93
€
Saldo: -
1.966.345,93 €
Finanzmittelüberschuss: 6.730.913,33 €
Bestand an Finanzmittel Ende des Jahres (= Liquide
Mittel): 26.435.897,96 €
Vermögensrechnung (Schlussbilanz zum 31.12.2013)
Bilanzsumme (Summe der Aktiva und Passiva): 150.675.195,16 €
Schuldenstand des
Landkreises Würzburg zum 31.12.2013:
27.526.187,68 €.
2) Örtliche
Rechnungsprüfung 2013
Der
Jahresabschluss 2013 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung
am 15.06.2015 örtlich geprüft. Grundlage für die Prüfung war der Prüfungsbericht
des Kreisrechnungsprüfungsamtes vom 26.05.2015.
Das Ergebnis der
örtlichen Rechnungsprüfung ist
im Prüfungsbericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes und in der Niederschrift
über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses festgehalten.
Die getroffenen
Prüfungsfeststellungen sind der Verwaltung zur Erledigung mitgeteilt worden und
deren Vollzug wird vom Kreisrechnungsprüfungsamt im Benehmen mit dem
Rechnungsprüfungsausschuss überwacht.
Nach Art. 88 Abs.
3 LKrO stellt der Kreistag nach Durchführung der örtlichen Prüfung des
Jahresabschlusses und der Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten den
Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die
Entlastung.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt die Feststellung des Jahresabschlusses
2013 mit den unter Nr. 1 festgestellten Abschlusszahlen und er empfiehlt die
Entlastung für das Jahr 2013 zu erteilen.
3) Ergebnisverwendung
Im Rahmen der Doppik ist auch über die
Ergebnisverwendung bzw. über die Verwendung des Jahresüberschusses 2013 in Höhe
von 6.872.476,87 € zu beschließen.
§ 24 Abs. 2 KommHV-Doppik regelt, dass ein
erwirtschafteter Jahresüberschuss der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen
Rücklage zugeführt werden muss. Diese Rücklagen sind als Teil des in der Bilanz
ausgewiesenen Eigenkapitals definiert.
Entsprechend der Verwendung der
Jahresüberschüsse 2011 und 2012 schlägt
der Rechnungsprüfungsausschuss auch eine Zuführung des Jahresüberschusses 2013
in die Ergebnisrücklage vor.
Beschluss:
Der Kreistag nimmt Kenntnis von der Durchführung der örtlichen Prüfung
des Jahresabschlusses 2013. Er stellt gemäß den Empfehlungen des
Rechnungsprüfungsausschusses und des Kreisausschusses den Jahresabschluss 2013
nach Art. 88 Abs. 3 LKrO mit den dargestellten Abschlusszahlen fest.
Darüber hinaus soll der Jahresüberschuss 2013 in Höhe von 6.872.476,87 €
der Ergebnisrücklage zugeführt werden.
Beschluss:
Der Kreistag erteilt für den Jahresabschluss 2013
Entlastung gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO.
(Der Landrat nimmt nach Art. 43 Abs. 1 LKrO an der Beratung und
Abstimmung nicht teil.)
Zur weiteren
Veranlassung an KrPA
Zur Kenntnis an