Anlage/n: Gebührensatzung-Entwurf
Übersicht der Schwimmbäder-Gebühren 2014
Sachverhalt:
Analog zur Benutzungssatzung für das
Hallenbad der Realschule am Maindreieck
Ochsenfurt ist auch die Gebührensatzung für das Hallenbad neu zu fassen.
Die bisherige Gebührensatzung stammt vom 02.05.1980, die Eintritts- und Benutzungsgebühren
wurden zuletzt mit Änderungssatzung vom 14.08.2001 angepasst.
Im Vorfeld der Neufassung wurden 2014 die
Benutzungsgebühren der umliegenden Hallenbäder abgefragt. Die Zusammenfassung
der Umfrage liegt als Anlage bei.
Bei der Festlegung der Benutzungsgebühren
für Schulen außerhalb der Trägerschaft des Landkreises und der Vereine und
sonstigen Nutzergruppen ist zu beachten, dass eine Gleichschaltung zum
gemeinsam mit der Stadt Würzburg geplanten neuen Hallenbad an der
Wolffskeel-Realschule in Würzburg von vornherein berücksichtigt werden sollte.
Die Stadt Würzburg hat in den diesbezüglichen Verhandlungen mitgeteilt, dass
sie für dieses Bad die gleichen Benutzungsgebühren festlegen möchte wie bei den
sonstigen Hallenbädern in Würzburg üblich. Diese betragen für Schulnutzungen
grundsätzlich 70,00 € je Schulstunde (45 min.) und für Vereine und sonstige Nutzergruppen
grundsätzlich 99,70 € je Zeitstunde (60 min.). Der Nutzungsumfang weicht dabei
zwischen den einzelnen Bädern je nach Ausstattungsgrad ab und reicht von der
einfachen Bahnnutzung bis zur Alleinnutzung des gesamten Beckens. Der Wunsch
der Stadt auf vergleichbare Regelungen innerhalb der städtischen Bäder ist
nachvollziehbar.
Dies gilt dann aber auch für die Festlegung
der Benutzungsgebühren für die Hallenbäder im Bereich des Landkreises. Wenn
bereits absehbar ist, dass die Schulen aus dem Norden des Landkreises bei einer
Nutzung des Wolffskeel-Bades voraussichtlich 70,00 € je Schulstunde zahlen werden, müssen für die Schulen aus dem
Raum Ochsenfurt vergleichbare Gebühren festgelegt werden. Abweichend von der
städtischen Regelung sollen die Benutzungsgebühren für Vereine und sonstige
Nutzergruppen aus dem Landkreis jedoch wie bei den Schulen auf 70,00 €
festgelegt werden, allerdings je Zeitstunde (60 min.).
Die im beiliegenden Entwurf vorgeschlagenen
Gebühren für Schulen, Vereine und sonstige Nutzungsgruppen betragen daher
einheitlich 70,00 € brutto. Wie dargelegt gilt dies bei Schulen für die Dauer
einer Schulstunde (45 min.), bei Vereinen und sonstigen Nutzergruppen für eine
Zeitstunde (60 min.). Dabei fällt die bisherige Abstufung nach Anzahl der
teilnehmenden Personen weg, da das Hallenbad stets zur Alleinnutzung zur
Verfügung gestellt wird.
Vergleichbare Kosten werden auch in umliegenden
Bädern verlangt, z. B. in Gerbrunn 75,00 € je Stunde bzw. Höchberg mit 75,00 €
Pauschale großes Becken je Stunde.
Die Festlegung der Eintrittspreise während
der allgemeinen Öffnungszeiten orientiert sich an den Eintrittspreisen der
umliegenden Bäder. Die Preise wurden jeweils um 0,50 € angehoben.
Neu ist bei den Kriterien für die
Berechtigung zum ermäßigten Eintrittspreis der Besitz der Ehrenamtskarte des
Landkreises.
Neu ist zudem die Festsetzung einer
Benutzungsgebühr für gewerbliche Nutzungen, die erstmals zulässig sein kann.
Neu ist weiterhin die Regelung, dass die
Belegungsgebühren für Schulen, Vereine und sonstige Nutzungsgruppen anhand der
reservierten Belegungszeiten abgerechnet wird und nicht mehr anhand der
tatsächlich genutzten Badezeiten. Hierdurch wird zum einen der
Verwaltungsaufwand für die Abrechnung der Gebühren optimiert. Zum anderen wird
das Bad für die reservierten Zeiten tatsächlich vorgehalten, andere Nutzungen
sind bei kurzfristen Nutzungsausfällen in der Regel nicht organisierbar.
Debatte:
Landrat Nuß teilt mit, dass es bereits einige Gespräche
mit ihm im Vorfeld der heutigen Sitzung gegeben habe. Er verstehe die Sorgen
der Verantwortlichen. Aus diesem Grund sind auch heute Vertreter des TVO
Ochsenfurt anwesend.
Er weist auf die Vorlage hin, in der natürlich auffallend sei, dass mit
der Eröffnung des neuen Schwimmbades die Benutzergebühren für Vereine und
geschlossene Nutzergruppen von 19,00 € auf 70,00 € angehoben
wurden. Würde man das Ganze nüchtern betrachten, so würde dies aber auch
bedeuten, dass es 14 Jahre lang versäumt wurde - so lange gilt dieser Tarif –
diesen immer wieder moderat anzupassen.
Er betont, dass der
Landrat, der Kreistag und die Verwaltung dem Sport gegenüber – und dem
Schwimmsport im Besonderen – äußerst aufgeschlossen sind. Auch weist er darauf
hin, dass der Landkreis zwei neue Schwimmbäder baut:
- Realschule Ochsenfurt
- Wolfskeel-Realschule Würzburg
Beide Schwimmbäder
sollen in allererster Linie Sportstätten der Realschulen sein und zunächst dem
schulischen Schwimmunterricht dienen.
In den freien
Stunden werden diese gerne den örtlichen Vereinen überlassen, zu Konditionen,
die auch in anderen Gemeinden gültig sind.
Landrat Nuß fügt hinzu, dass die heute dem Kreistag
empfohlenen Gebühren weit davon entfernt sind, kostendeckend zu sein.
Er erinnert daran,
dass an der Realschule Ochsenfurt ein Schwimmbad in einer Größe von 16x8 Metern
vorhanden war. Im Rahmen der Förderung der Schulsanierung habe der Freistaat zwei
gedeckte Sportflächen gefordert. Dies würde bedeuten, dass eigentlich eine
zweite Turnhallenhälfte genügt hätte.
Der Landkreis habe freiwillig -
und dahinter stehe man heute noch - nicht nur die alte Schwimmfläche wieder
hergestellt, sondern darüber hinaus - ohne
staatliche Förderung für die Mehrkosten - ein modernes Hallenbad gebaut, in
einer Größe von 25x12 Metern.
Finanziert werden der Bau
und der künftige Unterhalt über
die Kreisumlage. Dies bedeutet,
dass das Schwimmbad in Ochsenfurt von Gemeinden mitfinanziert wurde und weiterhin
mitfinanziert wird, deren Einwohner – vor allem im Norden und im Westen –
aufgrund der Entfernung keine realistische Chance haben, dieses Schwimmbad zu
benutzen.
Die Menschen dort nutzen für sich und für ihre Familien die
Schwimmflächen benachbarter Gemeinden:
- Höchberg, Gerbrunn, Veitshöchheim, Rottendorf,
- Werneck, Volkach und Marktheidenfeld,
und bezahlen klaglos die dort gültigen Eintritte.
Auch die Vereine, die in großartiger ehrenamtlicher Arbeit Kindern oder
Erwachsenen das Schwimmen beibringen, werden in aller Regel im Rahmen der
Sportförderung von ihrer jeweiligen Heimatgemeinde unterstützt. Dies erwarte
man jetzt auch von der Stadt Ochsenfurt.
Landrat Nuß führt weiter aus, dass den Verantwortlichen
der Stadt Ochsenfurt jetzt zwei Dinge bewusst sein müssen:
- Über die Solidarität der übrigen Landkreisgemeinden fällt der Stadt
Ochsenfurt - ohne eigenes Zutun und nur gegen einen verhältnismäßig
geringen Beitrag über die eigene Kreisumlage - ein modernes Hallenbad in
den Schoß.
- Die Stadt Ochsenfurt hat einen Turnverein, in dem eine kostbare
ehrenamtliche Arbeit für Jugendliche und Erwachsene geleistet wird.
Der Landkreis fördert auch das. Zusammen mit dem Anteil des Freistaats
Bayern hat der Landkreis Würzburg im vergangenen Jahr fast 24.000 Euro an
Übungsleiterzuschüssen an den TVO überwiesen.
Er appelliert an die Stadt Ochsenfurt, an ihre Bürgermeister und an die
Damen und Herren Stadträte, den TVO nicht im Regen stehen zu lassen und bittet,
dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen.
Beschluss:
Der Kreisausschuss nimmt die Neufassung der Gebührensatzung für das
Hallenbad der Realschule am Maindreieck Ochsenfurt zur Kenntnis und empfiehlt
dem Kreistag dem vorliegenden Entwurf der Schulverwaltung zuzustimmen.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 5
Zur Kenntnis an