Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1

Anlage/n:       Gebührensatzung-Entwurf

                        Übersicht der Schwimmbäder-Gebühren 2014

 

 

 

Sachverhalt:

 

Analog zur Benutzungssatzung für das Hallenbad der Realschule am Maindreieck  Ochsenfurt ist auch die Gebührensatzung für das Hallenbad neu zu fassen. Die bisherige Gebührensatzung stammt vom 02.05.1980, die Eintritts- und Benutzungsgebühren wurden zuletzt mit Änderungssatzung vom 14.08.2001 angepasst.

 

Im Vorfeld der Neufassung wurden 2014 die Benutzungsgebühren der umliegenden Hallenbäder abgefragt. Die Zusammenfassung der Umfrage liegt als Anlage bei.

 

Bei der Festlegung der Benutzungsgebühren für Schulen außerhalb der Trägerschaft des Landkreises und der Vereine und sonstigen Nutzergruppen ist zu beachten, dass eine Gleichschaltung zum gemeinsam mit der Stadt Würzburg geplanten neuen Hallenbad an der Wolffskeel-Realschule in Würzburg von vornherein berücksichtigt werden sollte. Die Stadt Würzburg hat in den diesbezüglichen Verhandlungen mitgeteilt, dass sie für dieses Bad die gleichen Benutzungsgebühren festlegen möchte wie bei den sonstigen Hallenbädern in Würzburg üblich. Diese betragen für Schulnutzungen grundsätzlich 70,00 € je Schulstunde (45 min.) und für  Vereine und sonstige Nutzergruppen grundsätzlich 99,70 € je Zeitstunde (60 min.). Der Nutzungsumfang weicht dabei zwischen den einzelnen Bädern je nach Ausstattungsgrad ab und reicht von der einfachen Bahnnutzung bis zur Alleinnutzung des gesamten Beckens. Der Wunsch der Stadt auf vergleichbare Regelungen innerhalb der städtischen Bäder ist nachvollziehbar.

 

Dies gilt dann aber auch für die Festlegung der Benutzungsgebühren für die Hallenbäder im Bereich des Landkreises. Wenn bereits absehbar ist, dass die Schulen aus dem Norden des Landkreises bei einer Nutzung des Wolffskeel-Bades voraussichtlich 70,00 € je Schulstunde  zahlen werden, müssen für die Schulen aus dem Raum Ochsenfurt vergleichbare Gebühren festgelegt werden. Abweichend von der städtischen Regelung sollen die Benutzungsgebühren für Vereine und sonstige Nutzergruppen aus dem Landkreis jedoch wie bei den Schulen auf 70,00 € festgelegt werden, allerdings je Zeitstunde (60 min.).

 

Die im beiliegenden Entwurf vorgeschlagenen Gebühren für Schulen, Vereine und sonstige Nutzungsgruppen betragen daher einheitlich 70,00 € brutto. Wie dargelegt gilt dies bei Schulen für die Dauer einer Schulstunde (45 min.), bei Vereinen und sonstigen Nutzergruppen für eine Zeitstunde (60 min.). Dabei fällt die bisherige Abstufung nach Anzahl der teilnehmenden Personen weg, da das Hallenbad stets zur Alleinnutzung zur Verfügung gestellt wird.

 

Vergleichbare Kosten werden auch in umliegenden Bädern verlangt, z. B. in Gerbrunn 75,00 € je Stunde bzw. Höchberg mit 75,00 € Pauschale großes Becken je Stunde.

 

Die Festlegung der Eintrittspreise während der allgemeinen Öffnungszeiten orientiert sich an den Eintrittspreisen der umliegenden Bäder. Die Preise wurden jeweils um 0,50 € angehoben.

 

Neu ist bei den Kriterien für die Berechtigung zum ermäßigten Eintrittspreis der Besitz der Ehrenamtskarte des Landkreises.

 

Neu ist zudem die Festsetzung einer Benutzungsgebühr für gewerbliche Nutzungen, die erstmals zulässig sein kann.

 

Neu ist weiterhin die Regelung, dass die Belegungsgebühren für Schulen, Vereine und sonstige Nutzungsgruppen anhand der reservierten Belegungszeiten abgerechnet wird und nicht mehr anhand der tatsächlich genutzten Badezeiten. Hierdurch wird zum einen der Verwaltungsaufwand für die Abrechnung der Gebühren optimiert. Zum anderen wird das Bad für die reservierten Zeiten tatsächlich vorgehalten, andere Nutzungen sind bei kurzfristen Nutzungsausfällen in der Regel nicht organisierbar.  

 

 

Debatte:

 

Landrat Nuß teilt mit, dass es bereits einige Gespräche mit ihm im Vorfeld der heutigen Sitzung gegeben habe. Er verstehe die Sorgen der Verantwortlichen. Aus diesem Grund sind auch heute Vertreter des TVO Ochsenfurt anwesend.

 

Er weist auf die Vorlage hin, in der natürlich auffallend sei, dass mit der Eröffnung des neuen Schwimmbades die Benutzergebühren für Vereine und geschlossene Nutzergruppen von 19,00 € auf 70,00 € angehoben wurden. Würde man das Ganze nüchtern betrachten, so würde dies aber auch bedeuten, dass es 14 Jahre lang versäumt wurde - so lange gilt dieser Tarif – diesen immer wieder moderat anzupassen.

 

Er betont, dass der Landrat, der Kreistag und die Verwaltung dem Sport gegenüber – und dem Schwimmsport im Besonderen – äußerst aufgeschlossen sind. Auch weist er darauf hin, dass der Landkreis zwei neue Schwimmbäder baut:

  • Realschule Ochsenfurt
  • Wolfskeel-Realschule Würzburg

 

Beide Schwimmbäder sollen in allererster Linie Sportstätten der Realschulen sein und zunächst dem schulischen Schwimmunterricht dienen.

In den freien Stunden werden diese gerne den örtlichen Vereinen überlassen, zu Konditionen, die auch in anderen Gemeinden gültig sind.

 

Landrat Nuß fügt hinzu, dass die heute dem Kreistag empfohlenen Gebühren weit davon entfernt sind, kostendeckend zu sein.

 

Er erinnert daran, dass an der Realschule Ochsenfurt ein Schwimmbad in einer Größe von 16x8 Metern vorhanden war. Im Rahmen der Förderung der Schulsanierung habe der Freistaat zwei gedeckte Sportflächen gefordert. Dies würde bedeuten, dass eigentlich eine zweite Turnhallenhälfte genügt hätte.

Der Landkreis habe freiwillig - und dahinter stehe man heute noch - nicht nur die alte Schwimmfläche wieder hergestellt, sondern darüber hinaus - ohne staatliche Förderung für die Mehrkosten - ein modernes Hallenbad gebaut, in einer Größe von 25x12 Metern. 

 

Finanziert werden der Bau und der künftige Unterhalt über die Kreisumlage. Dies bedeutet, dass das Schwimmbad in Ochsenfurt von Gemeinden mitfinanziert wurde und weiterhin mitfinanziert wird, deren Einwohner – vor allem im Norden und im Westen – aufgrund der Entfernung keine realistische Chance haben, dieses Schwimmbad zu benutzen.

Die Menschen dort nutzen für sich und für ihre Familien die Schwimmflächen benachbarter Gemeinden:

  • Höchberg, Gerbrunn, Veitshöchheim, Rottendorf,
  • Werneck, Volkach und Marktheidenfeld,

und bezahlen klaglos die dort gültigen Eintritte.

 

Auch die Vereine, die in großartiger ehrenamtlicher Arbeit Kindern oder Erwachsenen das Schwimmen beibringen, werden in aller Regel im Rahmen der Sportförderung von ihrer jeweiligen Heimatgemeinde unterstützt. Dies erwarte man jetzt auch von der Stadt Ochsenfurt.

 

Landrat Nuß führt weiter aus, dass den Verantwortlichen der Stadt Ochsenfurt jetzt zwei Dinge bewusst sein müssen:

 

  1. Über die Solidarität der übrigen Landkreisgemeinden fällt der Stadt Ochsenfurt - ohne eigenes Zutun und nur gegen einen verhältnismäßig geringen Beitrag über die eigene Kreisumlage - ein modernes Hallenbad in den Schoß.

 

  1. Die Stadt Ochsenfurt hat einen Turnverein, in dem eine kostbare ehrenamtliche Arbeit für Jugendliche und Erwachsene geleistet wird. 

 

Der Landkreis fördert auch das. Zusammen mit dem Anteil des Freistaats Bayern hat der Landkreis Würzburg im vergangenen Jahr fast 24.000 Euro an Übungsleiterzuschüssen an den TVO überwiesen.

 

Er appelliert an die Stadt Ochsenfurt, an ihre Bürgermeister und an die Damen und Herren Stadträte, den TVO nicht im Regen stehen zu lassen und bittet, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen.

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss nimmt die Neufassung der Gebührensatzung für das Hallenbad der Realschule am Maindreieck Ochsenfurt zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag dem vorliegenden Entwurf der Schulverwaltung zuzustimmen.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 5

 

Zur Kenntnis an