Sitzung: 16.03.2015 Kreisausschuss
Beschluss: abgesetzt
Sachverhalt:
Im kommenden Schuljahr 2015/16 soll an den
bayerischen Gymnasien in einer zweijährigen Pilotphase die Einführung der
„Mittelstufe plus“ erprobt werden. Für Schülerinnen und Schüler mit dem
entsprechenden pädagogischen Bedarf wird dabei ab der 8. Jahrgangsstufe eine
spezielle Klasse innerhalb der Regelklassen gebildet, die die Mittelstufe statt
in drei Jahren (8. bis 10. Klasse) in vier Jahren durchläuft. Dabei wird nach
dem Abschluss der 9. Jahrgangsstufe ein Zwischenjahr („9plus“) eingefügt. Die
Regelschulzeit am Gymnasium steigt für diese Schülerinnen und Schüler von
bisher acht auf neun Jahre. Der Bayerische Landkreistag hat den Landkreis im
Januar 2015 über die geplante Pilotphase zur Einführung der „Mittelstufe plus“
an bayerischen Gymnasien informiert.
Voraussetzung für die Teilnahme an der
Pilotphase ist die Antragstellung durch die jeweilige Schulleitung bis zum
27.02.2015. Dabei ist das Einvernehmen der Lehrerkonferenz und die Mitwirkung
von Eltern und Schüler nachzuweisen sowie eine Zustimmungserklärung des
Sachaufwandsträgers vorzulegen.
Für die Entscheidung des Sachaufwandsträgers
ist es dabei erforderlich, bereits im Vorfeld erkennbare mögliche Auswirkungen
der „Mittelstufe plus“ auf die Raum- und Sachausstattung der Schulen zu prüfen.
Von den beiden Gymnasien in der Trägerschaft
des Landkreises wird nur das Deutschhaus-Gymnasium Würzburg einen Antrag auf
Teilnahme an der Pilotphase stellen, das Gymnasium Veitshöchheim verzichtet
darauf. Wenn die „Mittelstufe plus“ nach der zweijährigen Pilotphase für alle
Gymnasien verpflichtend eingeführt werden sollte, wird auch das Gymnasium
Veitshöchheim dieses Angebot anhand der in der Pilotphase bei den anderen
Schulen gewonnen Erkenntnissen umsetzen.
Das Deutschhaus-Gymnasium Würzburg hat die notwendige Zustimmung der
Lehrerkonferenz mit großer Mehrheit erhalten, der Elternbeirat und die
Schülervertretung wurden beteiligt.
Lt. Auskunft der Ministerialbeauftragten für
die Gymnasien in Unterfranken, Frau Zeyer-Müller, wird im Raum Würzburg wegen
der bayernweit beschränkten Zahl der Pilotschulen nur ein Gymnasium an der
Pilotphase teilnehmen können. Falls neben dem Deutschhaus-Gymnasium weitere
Anträge auf Teilnahme an der Pilotphase eingereicht werden, kann derzeit nicht
eingeschätzt werden, welche der Schulen den Zuschlag zur Teilnahme erhält. Über den tatsächlichen Zuschlag wird bei Vorliegen
aller Voraussetzungen abschließend im Bayerischen Staatsministerium für Bildung
und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) entschieden.
Im Falle eines Zuschlages der Pilotphase an das Deutschhaus-Gymnasium
kann sich dies aus Sicht der Schulverwaltung in zweierlei Hinsicht auf die
Raumausstattung der Schule auswirken.
Zum einen käme dadurch zumindest während der Pilotphase ein weiteres
Alleinstellungsmerkmal der Schule im Raum
Würzburg hinzu, neben den Sportklassen und der
Hochbegabtenförderung. Dadurch kann es
zu einem Anstieg bei den Anmeldungen der neuen Fünftklässler, bzw. zu vermehrten
Übertrittwünschen von Schülern anderer Gymnasien führen, soweit die Eltern ein
Interesse an der „Mittelstufe plus“ haben. Da das Deutschhaus-Gymnasium aber
bereits ohne dieses zusätzliche Angebot und bei tendenziell rückläufigen
Gesamtschülerzahlen seit Jahren konstant fünf Eingangsklassen bildet (vier
Regelklassen und eine Modellklasse Hochbegabte), und nach wie vor über knappe
Raumkapazitäten klagt, ist eine Zunahme bei den Eingangsklassen sowie die
Bildung von zusätzlichen Klassen in den darüber liegenden Jahrgängen durch
Schulübertritte wegen der Teilnahme an der Pilotphase zu vermeiden, da dies zu
einer Verschärfung der Raumsituation für die gesamte Schule führen würde.
Bei einer späteren verpflichtenden Einführung der „Mittelstufe plus“ für
alle bayerischen Gymnasien würde das Alleinstellungsmerkmal der Pilotphase wegfallen,
so dass dann keine direkten Auswirkungen auf den Schülerzulauf mehr zu
befürchten wären.
Zum anderen könnte sich aus der Unterrichtsorganisation der „Mittelstufe
plus“ ein höherer Raumbedarf ergeben. Da davon auszugehen ist, dass in den
speziellen „Mittelstufe plus“-Klassen ab der 8. Jahrgangsstufe beide
Ausbildungsrichtungen des Deutschhaus-Gymnasiums angeboten werden
(naturwissenschaftlich-technologisch und sprachlich), könnte sich ein erhöhter
Raumbedarf ergeben, wenn die Klassen bei den fachbezogenen Kernfächern geteilt
unterrichtet werden müssen. Hierzu kann aber ohne genaue Kenntnis des gesamten
Wahlverhaltens der derzeitigen 7. Jahrgangsstufe keine verlässliche Prognose
erstellt werden. Grundsätzlich wird die Schule schon wegen den dafür notwendigen
zusätzlichen Lehrerstunden versuchen, solche Differenzierungen weitestgehend zu
vermeiden.
Mittelfristig wird die „Mittelstufe plus“ auf jeden Fall zu einem
höheren Raumbedarf führen, da künftig mit der neuen Zwischenklasse nach der 9.
Jahrgangsstufe („9plus“) eine zusätzliche Klasse vorhanden sein wird. Diese
Auswirkung käme aber frühestens erst nach vier Jahren und damit nach dem Ende
der zweijährigen Pilotphase zum Tragen, so dass dies bei der jetzigen
Entscheidung noch unerheblich ist.
Spätestens dann stellt sich aber auch die Frage nach einer
Kostenbeteiligung des Freistaates Bayern im Rahmen des Konnexitätsprinzips,
wenn die „Mittelstufe plus“ tatsächlich zu einem zusätzlichen Raumbedarf führt.
Bei der sonstigen Sachausstattung wird in der Pilotphase mit keinen
Mehrkosten gerechnet. Einen eigenen
Lehrplan für die „Mittelstufe-plus“-Klassen könnte es frühestens am Ende
der Pilotphase geben, so dass
derzeit nicht mit neuen, zusätzlichen Schulbüchern gerechnet wird. Da der Lernstoff in der „Mittelstufe plus“
gegenüber dem G8 nicht zunimmt, sondern teilweise „gestreckt“ vermittelt wird,
müssen diese Schüler evtl. zeitweise die Bücher von zwei Jahrgängen nutzen.
Trotzdem sollte sichergestellt werden, dass dem Landkreis als
Sachaufwandsträger durch die Teilnahme an der Pilotphase keinerlei Kosten
entstehen.
Somit könnte der Antrag des
Deutschhaus-Gymnasiums zur Teilnahme an der Pilotphase vor allem wegen des zu
erwartenden Alleinstellungsmerkmals in Würzburg zunächst zu einer höheren
Raumbelastung führen. Allerdings bestehen bereits jetzt seitens der Schule auch
ohne die Teilnahme an der Pilotphase die Forderungen nach zusätzlichen
Raumkapazitäten, v. a. für Differenzierungs- und Ganztagesräume, eine
Schulmensa und einen Ausbau des Verwaltungs- bzw. Lehrerbereichs.
Durch die Teilnahme an der Pilotphase darf
daher im Interesse aller Schülerinnen und Schüler vor der Klärung dieser
grundsätzlichen Belange keine weitere Belastung der bestehenden Raumsituation
am Deutschhaus-Gymnasium entstehen.
Das kann vor allem dadurch sichergestellt
werden, dass durch die Teilnahme an der Pilotphase keine zusätzlichen Klassen
an der Schule gebildet werden, weder in der Unterstufe (5. bis 7.
Jahrgangsstufe), noch in der Mittelstufe (8. bis 9. Jahrgangsstufe).
Mit der Schulleitung, Herrn Baur, wurden
diese Rahmenbedingungen besprochen. Da sich die Frage nach der „Mittelstufe
plus“ für die künftigen Fünftklässler erst in drei Jahren und damit nach dem
Ende der Pilotphase stellen würde, rechnet er durch die bloße Teilnahme an der
Pilotphase nicht zwingend mit einer steigenden Nachfrage der Eltern.
Grundsätzlich sieht er keine Probleme darin, die Vorgaben des Landkreises
einhalten zu können.
Aus Sicht der Schulverwaltung wäre im
Hinblick auf die deutlich weniger angespannte Raumsituation das Gymnasium
Veitshöchheim grundsätzlich besser geeignet an der Pilotphase für die
„Mittelstufe plus“-Klassen teilzunehmen. Da allerdings ausschließlich die
Schulleitung antragsberechtigt ist und die dortige Lehrerkonferenz eine
Teilnahme auch abgelehnt hat, kommt diese Alternative nicht in Betracht.
Das StMBW hat den Einreichungstermin für die
Teilnahmeanträge der Schulen auf den 27.02.2015 festgelegt.
Da für die Entscheidung über die Zustimmung
des Sachaufwandsträgers – vor allem wegen der bereits angespannten
Raumsituation am Deutschhaus-Gymnasium – der Kreisausschuss zuständig ist, eine
Beratung und Beschlussfassung jedoch bis zum
Abgabetermin nicht möglich ist, hat Herr Landrat Nuß dem
Deutschhaus-Gymnasium im Februar 2015 schriftlich mitgeteilt, dass die
Entscheidung über eine Zustimmung erst nach der Beratung im Kreisausschuss am 16.03.2015 möglich ist.
Dabei wurden auch die hier aufgeführten Vorbehalte mitgeteilt. Nach Rücksprache
mit der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Unterfranken war eine
Verschiebung des Einreichungstermins bis zur Beratung und Beschlussfassung im
Kreisausschuss nicht möglich.
Debatte:
Landrat Nuß teilt mit, dass dieser Tagesordnungspunkt entfällt, da keines der beiden Gymnasien
für die Pilotphase berücksichtigt wurde.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
und erteilt die für den Antrag des Deutschhaus-Gymnasiums Würzburg zur
Teilnahme an der zweijährigen Pilotphase zur Einführung der „Mittelstufe plus“
ab dem Schuljahr 2015/16 erforderliche Zustimmung des Landkreises Würzburg als
zuständigem Sachaufwandsträger unter der Bedingung, dass sichergestellt ist,
das dem Landkreis durch die Teilnahme an der Pilotphase keinerlei Kosten und an
der Schule keine zusätzliche Belastung der bestehenden Raumsituation entstehen.
Insbesondere darf aufgrund der Pilotphase kein zusätzlicher Raumbedarf
angemeldet werden. Vor allem darf keine zusätzliche Eingangsklasse gebildet
werden. Auch in den Jahrgangsstufen 6 bis 9 dürfen durch die Pilotphase keine
zusätzlichen Klassen durch den Übertritt von Schülern mit dem Ziel der
Teilnahme an der neuen „Mittelstufe plus“ eingerichtet werden.
Die endgültige Entscheidung über die Teilnahme des
Deutschhaus-Gymnasiums an der Pilotphase obliegt dem Bayerischen
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.
Wenn sich im Laufe der Pilotphase oder anschließend bei verbindlicher Einführung der „Mittelstufe plus“ an den Gymnasien in Bayern zeigt, dass hierdurch Kosten oder ein zusätzlicher Raumbedarf an den Schulen entstehen, hat der Freistaat Bayern im Rahmen des Konnexitätsprinzips für die anfallenden Kosten aufzukommen.
Zur weiteren
Veranlassung an
Zur Kenntnis an ZFB 5