Beschluss: abgesetzt

Sachverhalt:

 

Im kommenden Schuljahr 2015/16 soll an den bayerischen Gymnasien in einer zweijährigen Pilotphase die Einführung der „Mittelstufe plus“ erprobt werden. Für Schülerinnen und Schüler mit dem entsprechenden pädagogischen Bedarf wird dabei ab der 8. Jahrgangsstufe eine spezielle Klasse innerhalb der Regelklassen gebildet, die die Mittelstufe statt in drei Jahren (8. bis 10. Klasse) in vier Jahren durchläuft. Dabei wird nach dem Abschluss der 9. Jahrgangsstufe ein Zwischenjahr („9plus“) eingefügt. Die Regelschulzeit am Gymnasium steigt für diese Schülerinnen und Schüler von bisher acht auf neun Jahre. Der Bayerische Landkreistag hat den Landkreis im Januar 2015 über die geplante Pilotphase zur Einführung der „Mittelstufe plus“ an bayerischen Gymnasien informiert.

 

Voraussetzung für die Teilnahme an der Pilotphase ist die Antragstellung durch die jeweilige Schulleitung bis zum 27.02.2015. Dabei ist das Einvernehmen der Lehrerkonferenz und die Mitwirkung von Eltern und Schüler nachzuweisen sowie eine Zustimmungserklärung des Sachaufwandsträgers vorzulegen.

 

Für die Entscheidung des Sachaufwandsträgers ist es dabei erforderlich, bereits im Vorfeld erkennbare mögliche Auswirkungen der „Mittelstufe plus“ auf die Raum- und Sachausstattung der Schulen zu prüfen.

 

Von den beiden Gymnasien in der Trägerschaft des Landkreises wird nur das Deutschhaus-Gymnasium Würzburg einen Antrag auf Teilnahme an der Pilotphase stellen, das Gymnasium Veitshöchheim verzichtet darauf. Wenn die „Mittelstufe plus“ nach der zweijährigen Pilotphase für alle Gymnasien verpflichtend eingeführt werden sollte, wird auch das Gymnasium Veitshöchheim dieses Angebot anhand der in der Pilotphase bei den anderen Schulen gewonnen Erkenntnissen umsetzen.

 

Das Deutschhaus-Gymnasium Würzburg hat die notwendige Zustimmung der Lehrerkonferenz mit großer Mehrheit erhalten, der Elternbeirat und die Schülervertretung wurden beteiligt.

 

Lt. Auskunft der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Unterfranken, Frau Zeyer-Müller, wird im Raum Würzburg wegen der bayernweit beschränkten Zahl der Pilotschulen nur ein Gymnasium an der Pilotphase teilnehmen können. Falls neben dem Deutschhaus-Gymnasium weitere Anträge auf Teilnahme an der Pilotphase eingereicht werden, kann derzeit nicht eingeschätzt werden, welche der Schulen den Zuschlag zur Teilnahme erhält. Über den tatsächlichen Zuschlag wird bei Vorliegen aller Voraussetzungen abschließend im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) entschieden. 

 

Im Falle eines Zuschlages der Pilotphase an das Deutschhaus-Gymnasium kann sich dies aus Sicht der Schulverwaltung in zweierlei Hinsicht auf die Raumausstattung der Schule auswirken.

 

Zum einen käme dadurch zumindest während der Pilotphase ein weiteres Alleinstellungsmerkmal der Schule im Raum  Würzburg hinzu, neben den Sportklassen und der Hochbegabtenförderung.  Dadurch kann es zu einem Anstieg bei den Anmeldungen der neuen Fünftklässler, bzw. zu vermehrten Übertrittwünschen von Schülern anderer Gymnasien führen, soweit die Eltern ein Interesse an der „Mittelstufe plus“ haben. Da das Deutschhaus-Gymnasium aber bereits ohne dieses zusätzliche Angebot und bei tendenziell rückläufigen Gesamtschülerzahlen seit Jahren konstant fünf Eingangsklassen bildet (vier Regelklassen und eine Modellklasse Hochbegabte), und nach wie vor über knappe Raumkapazitäten klagt, ist eine Zunahme bei den Eingangsklassen sowie die Bildung von zusätzlichen Klassen in den darüber liegenden Jahrgängen durch Schulübertritte wegen der Teilnahme an der Pilotphase zu vermeiden, da dies zu einer Verschärfung der Raumsituation für die gesamte Schule führen würde. 

 

Bei einer späteren verpflichtenden Einführung der „Mittelstufe plus“ für alle bayerischen Gymnasien würde das Alleinstellungsmerkmal der Pilotphase wegfallen, so dass dann keine direkten Auswirkungen auf den Schülerzulauf mehr zu befürchten wären.

 

Zum anderen könnte sich aus der Unterrichtsorganisation der „Mittelstufe plus“ ein höherer Raumbedarf ergeben. Da davon auszugehen ist, dass in den speziellen „Mittelstufe plus“-Klassen ab der 8. Jahrgangsstufe beide Ausbildungsrichtungen des Deutschhaus-Gymnasiums angeboten werden (naturwissenschaftlich-technologisch und sprachlich), könnte sich ein erhöhter Raumbedarf ergeben, wenn die Klassen bei den fachbezogenen Kernfächern geteilt unterrichtet werden müssen. Hierzu kann aber ohne genaue Kenntnis des gesamten Wahlverhaltens der derzeitigen 7. Jahrgangsstufe keine verlässliche Prognose erstellt werden. Grundsätzlich wird die Schule schon wegen den dafür notwendigen zusätzlichen Lehrerstunden versuchen, solche Differenzierungen weitestgehend zu vermeiden.

 

Mittelfristig wird die „Mittelstufe plus“ auf jeden Fall zu einem höheren Raumbedarf führen, da künftig mit der neuen Zwischenklasse nach der 9. Jahrgangsstufe („9plus“) eine zusätzliche Klasse vorhanden sein wird. Diese Auswirkung käme aber frühestens erst nach vier Jahren und damit nach dem Ende der zweijährigen Pilotphase zum Tragen, so dass dies bei der jetzigen Entscheidung noch unerheblich ist.

 

Spätestens dann stellt sich aber auch die Frage nach einer Kostenbeteiligung des Freistaates Bayern im Rahmen des Konnexitätsprinzips, wenn die „Mittelstufe plus“ tatsächlich zu einem zusätzlichen Raumbedarf führt.

 

Bei der sonstigen Sachausstattung wird in der Pilotphase mit keinen Mehrkosten gerechnet.     Einen eigenen Lehrplan für die „Mittelstufe-plus“-Klassen könnte es frühestens am Ende der        Pilotphase geben, so dass derzeit nicht mit neuen, zusätzlichen Schulbüchern gerechnet wird.   Da der Lernstoff in der „Mittelstufe plus“ gegenüber dem G8 nicht zunimmt, sondern teilweise „gestreckt“ vermittelt wird, müssen diese Schüler evtl. zeitweise die Bücher von zwei Jahrgängen nutzen. Trotzdem sollte sichergestellt werden, dass dem Landkreis als Sachaufwandsträger durch die Teilnahme an der Pilotphase keinerlei Kosten entstehen.

 

Somit könnte der Antrag des Deutschhaus-Gymnasiums zur Teilnahme an der Pilotphase vor allem wegen des zu erwartenden Alleinstellungsmerkmals in Würzburg zunächst zu einer höheren Raumbelastung führen. Allerdings bestehen bereits jetzt seitens der Schule auch ohne die Teilnahme an der Pilotphase die Forderungen nach zusätzlichen Raumkapazitäten, v. a. für Differenzierungs- und Ganztagesräume, eine Schulmensa und einen Ausbau des Verwaltungs- bzw. Lehrerbereichs.

 

Durch die Teilnahme an der Pilotphase darf daher im Interesse aller Schülerinnen und Schüler vor der Klärung dieser grundsätzlichen Belange keine weitere Belastung der bestehenden Raumsituation am Deutschhaus-Gymnasium entstehen.

 

Das kann vor allem dadurch sichergestellt werden, dass durch die Teilnahme an der Pilotphase keine zusätzlichen Klassen an der Schule gebildet werden, weder in der Unterstufe (5. bis 7. Jahrgangsstufe), noch in der Mittelstufe (8. bis 9. Jahrgangsstufe).

 

Mit der Schulleitung, Herrn Baur, wurden diese Rahmenbedingungen besprochen. Da sich die Frage nach der „Mittelstufe plus“ für die künftigen Fünftklässler erst in drei Jahren und damit nach dem Ende der Pilotphase stellen würde, rechnet er durch die bloße Teilnahme an der Pilotphase nicht zwingend mit einer steigenden Nachfrage der Eltern. Grundsätzlich sieht er keine Probleme darin, die Vorgaben des Landkreises einhalten zu können. 

 

Aus Sicht der Schulverwaltung wäre im Hinblick auf die deutlich weniger angespannte Raumsituation das Gymnasium Veitshöchheim grundsätzlich besser geeignet an der Pilotphase für die „Mittelstufe plus“-Klassen teilzunehmen. Da allerdings ausschließlich die Schulleitung antragsberechtigt ist und die dortige Lehrerkonferenz eine Teilnahme auch abgelehnt hat, kommt diese Alternative nicht in Betracht.

 

Das StMBW hat den Einreichungstermin für die Teilnahmeanträge der Schulen auf den 27.02.2015 festgelegt.

 

Da für die Entscheidung über die Zustimmung des Sachaufwandsträgers – vor allem wegen der bereits angespannten Raumsituation am Deutschhaus-Gymnasium – der Kreisausschuss zuständig ist, eine Beratung und Beschlussfassung jedoch bis zum  Abgabetermin nicht möglich ist, hat Herr Landrat Nuß dem Deutschhaus-Gymnasium im Februar 2015 schriftlich mitgeteilt, dass die Entscheidung über eine Zustimmung erst nach der Beratung  im Kreisausschuss am 16.03.2015 möglich ist. Dabei wurden auch die hier aufgeführten Vorbehalte mitgeteilt. Nach Rücksprache mit der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Unterfranken war eine Verschiebung des Einreichungstermins bis zur Beratung und Beschlussfassung im Kreisausschuss nicht möglich.

 

 

 

Debatte:

 

Landrat Nuß teilt mit, dass dieser Tagesordnungspunkt entfällt, da keines der beiden Gymnasien für die Pilotphase berücksichtigt wurde.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und erteilt die für den Antrag des Deutschhaus-Gymnasiums Würzburg zur Teilnahme an der zweijährigen Pilotphase zur Einführung der „Mittelstufe plus“ ab dem Schuljahr 2015/16 erforderliche Zustimmung des Landkreises Würzburg als zuständigem Sachaufwandsträger unter der Bedingung, dass sichergestellt ist, das dem Landkreis durch die Teilnahme an der Pilotphase keinerlei Kosten und an der Schule keine zusätzliche Belastung der bestehenden Raumsituation entstehen.

 

Insbesondere darf aufgrund der Pilotphase kein zusätzlicher Raumbedarf angemeldet werden. Vor allem darf keine zusätzliche Eingangsklasse gebildet werden. Auch in den Jahrgangsstufen 6 bis 9 dürfen durch die Pilotphase keine zusätzlichen Klassen durch den Übertritt von Schülern mit dem Ziel der Teilnahme an der neuen „Mittelstufe plus“ eingerichtet werden.

 

Die endgültige Entscheidung über die Teilnahme des Deutschhaus-Gymnasiums an der Pilotphase obliegt dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.

 

Wenn sich im Laufe der Pilotphase oder anschließend bei verbindlicher Einführung der „Mittelstufe plus“ an den Gymnasien in Bayern zeigt, dass hierdurch Kosten oder ein zusätzlicher Raumbedarf an den Schulen entstehen, hat der Freistaat Bayern im Rahmen des Konnexitätsprinzips für die anfallenden Kosten aufzukommen. 

 


Zur weiteren Veranlassung an

 

Zur Kenntnis an ZFB 5