Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

1) Jahresabschluss 2012

 

Ergebnisrechnung:

 

Gesamtbetrag der Erträge:                                                                      122.462.448,05 €

Gesamtbetrag der Aufwendungen:                                                          121.521.666,93 €

Saldo (=Jahresergebnis):                                                                           + 940.781,12 €

 

Finanzrechnung:

 

Laufende Verwaltungstätigkeit:                                                                                           

Gesamtbetrag der Einzahlungen:                                                             109.270.356,31 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen:                                                            102.429.979,09 €

Saldo:                                                                                                            6.840.377,22 €

 

Investitionstätigkeit:

Gesamtbetrag der Einzahlungen:                                                                 3.075.441,72 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen:                                                              11.863.172,97 €

Saldo                                                                                                          - 8.787.731,25 €

 

Finanzierungstätigkeit:

Gesamtbetrag der Einzahlungen:                                                                               0,00 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen:                                                                1.546.624,42 €

Saldo:                                                                                                         - 1.546.624,42 €

 

Finanzmittelfehlbetrag:                                                                             3.493.978,45 €

 

Bestand an Finanzmittel Ende des Jahres (= Liquide Mittel):            20.142.867,26 €

 

Vermögensrechnung (Schlussbilanz zum 31.12.2012)

Bilanzsumme (Summe der Aktiva und Passiva):                               141.230.146,37 €

 

Schuldenstand des Landkreises Würzburg zum 31.12.2012:                   29.186.174,35 €.

 


 

2) Örtliche Rechnungsprüfung 2012

 

Der Jahresabschluss 2012 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 09.02.2015 örtlich geprüft. Grundlage für die Prüfung war der Prüfungsbericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes vom 20.01.2015.

 

Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung ist im Prüfungsbericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes und in der Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses festgehalten.

 

Die getroffenen Prüfungsfeststellungen sind der Verwaltung zur Erledigung mitgeteilt worden und deren Vollzug wird vom Kreisrechnungsprüfungsamt im Benehmen mit dem Rechnungsprüfungsausschuss überwacht.

 

Nach Art. 88 Abs. 3 LKrO stellt der Kreistag nach Durchführung der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses und der Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten den Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 mit den unter Nr. 1 festgestellten Abschlusszahlen und er empfiehlt die Entlastung für das Jahr 2012 zu erteilen.

 

 

3) Ergebnisverwendung

 

Im Rahmen der Doppik ist auch über die Ergebnisverwendung bzw. über die Verwendung des Jahresüberschusses 2012 in Höhe von 940.781,12 € zu beschließen.

 

§ 24 Abs. 2 KommHV-Doppik regelt, dass ein erwirtschafteter Jahresüberschuss der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden muss. Diese Rücklagen sind als Teil des in der Bilanz ausgewiesenen Eigenkapitals definiert.

 

Entsprechend der Verwendung des Jahresüberschusses 2011 schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss auch eine Zuführung des Jahresüberschusses 2012 in die Ergebnisrücklage vor.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Goth, Leiter des Kreisrechnungsprüfungsamtes, erläutert den Sachverhalt anhand einer Power-Point-Präsentation.

 



Beschluss:

 

 

  1. Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis von der Durchführung der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2012.

 

  1. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Jahresabschluss 2012 gemäß Art. 88 Abs. 3 LKr0 festzustellen und die Entlastung zu erteilen.

 

  1. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Jahresüberschuss in Höhe von 940.781,12 € der Ergebnisrücklage zuzuführen.

 


Zur weiteren Veranlassung an KrPA

 

Zur Kenntnis an