Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Landrat Nuß teilt mit, dass nach den Baumängeln beim Bau der Decke an der Schwimmhalle nun das nächste Desaster aufgetreten sei. Er bittet Herrn Dürr, Leiter des Fachbereichs Hochbau, Grundstücks- und Schulverwaltung, um nähere Erläuterungen.

 

Herr Dürr erläutert, dass die Bauaufsicht Mitte März (Freitag, 13.03.2015) festgestellt habe, dass zum einen die Fliesen im Beckenumgang nicht ordnungsgemäß verlegt worden seien und zum zweiten vermutlich das Mindestgefälle in Teilbereichen nicht erreicht sei. Er führt aus, dass die Fliesen im zweiseitigen Klebeverfahren aufgebracht werden sollten, nach dem sogenannten Buttering-Floating-Verfahren. Um prüfen zu können, ob die Fliesen ordnungsgemäß verklebt worden seien, habe man deshalb an verschiedenen Stellen im Hallenbad bereits verlegte Fliesen wieder entfernt. Gespräche hinsichtlich der Mängelbeseitigung mit der ausführenden Firma zeigten keinen Kooperationserfolg.

 

Er fügt an, dass Gespräche mit der Herstellerfirma des Klebers geführt wurden und Haftzugproben durchgeführt worden seien.

Nachdem sich der Verdacht der fehlerhaften Verlegung weiter bestätigt hat, habe das Landratsamt Würzburg einen Gutachter mit der Überprüfung beauftragt.

 

Herr Dürr erklärt, dass durch die gewählte Verklebetechnik keine weitgehend hohlraumfreie Verlegung vorliegt. Als Folge benennt er die Möglichkeit der Bildung von Bakterien durch Wassersammlung unter den Hohlstellen sowie die Entstehung von Dampfdruck, da sich die Fußbodenheizung unter dem gefliesten Boden im Estrich befindet. Diese Bedenken könne man lt. Stellungnahme des beauftragten Gutachters durch eine Verfugung mit Epoxidharz weitestgehend ausschließen.

 

Landrat Nuß bringt seinen Unmut zum Ausdruck. Es gilt nun, die weitere Vorgehensweise zu diskutieren und eine Entscheidung zu treffen. Dies werde im nicht öffentlichen Teil der Sitzung stattfinden.