Sitzung: 01.12.2014 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Debatte:
9.1.
Jugendgästepässe in Stadt und Landkreis Würzburg
Der Jugendgästepass berechtigt ausländische Austauschschüler und
auswärtige Jugendliche, die sich ferienhalber im Landkreis Würzburg aufhalten,
ganzjährig den ÖPNV vergünstigt zu nutzen.
Die Ausstellung erfolgte bislang interkommunal durch das Amt für Jugend
und Familie des Landkreises Würzburg (ca. 1.400 Anträge p. a.) und den
Fachbereich Jugend und Familie der Stadt Würzburg (ca. 100 Anträge p. a.). Bei
den ca. 1.400 Gästepässen des Landratsamtes ist auch ein erheblicher Teil an
städtischen Anträgen enthalten.
Während in den früheren Jahren eine Kombination mit den Angeboten der
Jugendarbeit geschah, hat sich dies in den letzten Jahren auf eine reine
Nutzung der ÖPNV-Vergünstigung reduziert. Die Jugendämter kauften bisher
vergünstigte Wertmarken bei der WVV Würzburg, stellten den selbst gefertigten
Jugendgästepass aus, gaben diesen an die
Antragsteller heraus, verrechneten und vereinnahmten die Kosten. Dieser
erhebliche personelle und verwaltungsmäßige Mehraufwand im Geschäftszimmer des
FB 31a wurde in den letzten Jahren noch dadurch verstärkt, dass keine
Sammellisten der Schulen mehr eingingen, sondern Einzelanträge der
Gastfamilien.
Die Jugendämter hatten bereits im Mai 2014 schriftlich gebeten, die
Ausgabe der auf die ÖPNV-Rabattierung reduzierten Jugendgästepässe selbst
vorzunehmen (z. B. hätten Schulen über Sammellisten dies bestätigen können).
Etwas überraschend traf Anfang November 2014 ein Schreiben der WVV ein,
dass das dortige Beschlussgremium die Reduzierung in diesem Bereich
zurücknehmen werde und daher ab 01.01.2015 das normale Tarifangebot von dieser
Personengruppe zu nutzen sei!
Die Jugendämter bedauern diesen Beschluss und haben die betreffenden
Schulen und Vermittlungsstellen über die Tagespresse informiert.
Hiermit informieren wir auch den Jugendhilfeausschuss.
9.2. Kleine Rechtskunde für Jugendhilfeausschuss-Mitglieder
Die o. g. vom Bayer. Landesjugendamt aktualisierte Broschüre wurde vom
FB 31a beschafft und an die Jugendhilfeausschuss-Mitglieder ausgegeben. Bei
Wechsel in der Besetzung des Ausschusses erhalten neue Mitglieder neben dieser
Broschüre auch die Satzung und die Geschäftsordnung.
9.3. 13. forum jugendhilfe
Am Mittwoch, den 28.01.2015, 14:00 Uhr, veranstalten der Adoptions- und
Pflegekinderdienst und die KoKi im FB 31a in Kooperation mit dem
Sozialpädagogischen Zentrum (SPZ) der Uni-Kinderklinik, dem Zusammenschluss der
Kinderärzte Paednetz Unterfranken und FAS Deutschland e.V., das 13. forum
jugendhilfe mit dem Titel „Alkohol und Schwangerschaft - Fetales
Alkoholsyndrom. Das Thema hat u. a. auch kinderschützerische Aspekte und wir
betreuen bereits einige mehrfach behinderte Kinder in unserem Hilfebereich.
2015 werden noch zwei Veranstaltungen aus der erfolgreichen Reihe
„forum jugendhilfe“ folgen.
9.4. Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland, in den
Jahren 1949 bis 1975“
Herr Gabel weist darauf hin, dass der oben genannte Fonds für
Missbrauch und Misshandlung in Heimen von der regionalen Anlauf- und
Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder in Bayern vom Bayerischen
Landesjugendamt verwaltet wird. Die Anmeldefrist ist letztmalig bis zum
31.12.2014 für etwaige Ansprüche festgelegt. Diese Information wurde ferner in
der Tagespresse und den Mitteilungsblättern der Gemeinden bekanntgegeben.
Herr Landrat Eberhard Nuß bedankte sich bei den Kreisräten, den
Vertretern der freien Träger und Institutionen, der Presse und der Verwaltung,
für die gute Zusammenarbeit im auslaufenden Kalenderjahr und wünschte allen
Anwesenden eine besinnliche Advents- und Weihnachtszeit, sowie einen guten
Start und eine gute Kooperation im neuen Jahr.