Beschluss: zur Kenntnis genommen

Debatte:

 

9.1. Jugendgästepässe in Stadt und Landkreis Würzburg

 

Der Jugendgästepass berechtigt ausländische Austauschschüler und auswärtige Jugendliche, die sich ferienhalber im Landkreis Würzburg aufhalten, ganzjährig den ÖPNV vergünstigt zu nutzen.

 

Die Ausstellung erfolgte bislang interkommunal durch das Amt für Jugend und Familie des Landkreises Würzburg (ca. 1.400 Anträge p. a.) und den Fachbereich Jugend und Familie der Stadt Würzburg (ca. 100 Anträge p. a.). Bei den ca. 1.400 Gästepässen des Landratsamtes ist auch ein erheblicher Teil an städtischen Anträgen enthalten.

 

Während in den früheren Jahren eine Kombination mit den Angeboten der Jugendarbeit geschah, hat sich dies in den letzten Jahren auf eine reine Nutzung der ÖPNV-Vergünstigung reduziert. Die Jugendämter kauften bisher vergünstigte Wertmarken bei der WVV Würzburg, stellten den selbst gefertigten Jugendgästepass aus,  gaben diesen an die Antragsteller heraus, verrechneten und vereinnahmten die Kosten. Dieser erhebliche personelle und verwaltungsmäßige Mehraufwand im Geschäftszimmer des FB 31a wurde in den letzten Jahren noch dadurch verstärkt, dass keine Sammellisten der Schulen mehr eingingen, sondern Einzelanträge der Gastfamilien.

 

Die Jugendämter hatten bereits im Mai 2014 schriftlich gebeten, die Ausgabe der auf die ÖPNV-Rabattierung reduzierten Jugendgästepässe selbst vorzunehmen (z. B. hätten Schulen über Sammellisten dies bestätigen können).

 

Etwas überraschend traf Anfang November 2014 ein Schreiben der WVV ein, dass das dortige Beschlussgremium die Reduzierung in diesem Bereich zurücknehmen werde und daher ab 01.01.2015 das normale Tarifangebot von dieser Personengruppe zu nutzen sei!

 

Die Jugendämter bedauern diesen Beschluss und haben die betreffenden Schulen und Vermittlungsstellen über die Tagespresse informiert.

 

Hiermit informieren wir auch den Jugendhilfeausschuss.

 

9.2. Kleine Rechtskunde für Jugendhilfeausschuss-Mitglieder

 

Die o. g. vom Bayer. Landesjugendamt aktualisierte Broschüre wurde vom FB 31a beschafft und an die Jugendhilfeausschuss-Mitglieder ausgegeben. Bei Wechsel in der Besetzung des Ausschusses erhalten neue Mitglieder neben dieser Broschüre auch die Satzung und die Geschäftsordnung.

 

9.3. 13. forum jugendhilfe

 

Am Mittwoch, den 28.01.2015, 14:00 Uhr, veranstalten der Adoptions- und Pflegekinderdienst und die KoKi im FB 31a in Kooperation mit dem Sozialpädagogischen Zentrum (SPZ) der Uni-Kinderklinik, dem Zusammenschluss der Kinderärzte Paednetz Unterfranken und FAS Deutschland e.V., das 13. forum jugendhilfe mit dem Titel „Alkohol und Schwangerschaft - Fetales Alkoholsyndrom. Das Thema hat u. a. auch kinderschützerische Aspekte und wir betreuen bereits einige mehrfach behinderte Kinder in unserem Hilfebereich.

 

2015 werden noch zwei Veranstaltungen aus der erfolgreichen Reihe „forum jugendhilfe“ folgen.

 

9.4. Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland, in den Jahren 1949 bis 1975“

 

Herr Gabel weist darauf hin, dass der oben genannte Fonds für Missbrauch und Misshandlung in Heimen von der regionalen Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder in Bayern vom Bayerischen Landesjugendamt verwaltet wird. Die Anmeldefrist ist letztmalig bis zum 31.12.2014 für etwaige Ansprüche festgelegt. Diese Information wurde ferner in der Tagespresse und den Mitteilungsblättern der Gemeinden bekanntgegeben.

 

 

 

 

Herr Landrat Eberhard Nuß bedankte sich bei den Kreisräten, den Vertretern der freien Träger und Institutionen, der Presse und der Verwaltung, für die gute Zusammenarbeit im auslaufenden Kalenderjahr und wünschte allen Anwesenden eine besinnliche Advents- und Weihnachtszeit, sowie einen guten Start und eine gute Kooperation im neuen Jahr.